Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Ein Vertrag, in dem eine Wohnung oder ein Geschäftsraum einem anderen nur zu dem Zweck überlassen wird, das Bestandobjekt unterzuvermieten ist im Zweifel ein Mietvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020702Dokumentnummer
JJR_19910529_OGH0002_0030OB00552_9100000_002