Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Durch die Anzeige beider Teile wird der Vermieter zumindest so weit von dem behaupteten Mietrechtsübergang unterrichtet, daß er selbst dann, wenn er meint, es fehle an den Voraussetzungen für den Mietrechtsübergang, etwa weil das Unternehmen in Wahrheit nicht veräußert wurde, der Veräußerer gar nicht Hauptmieter der Geschäftsräumlichkeit war oder der Erwerber das im Mietgegenstand betriebene Unternehmen nicht w... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Der Fristenbeginn wird mit dem Zugang der im § 12 Abs 3 Satz 2 MRG vom bisherigen Hauptmieter und dem Erwerber des Unternehmens und der Hauptmietrechte zu erstattenden Anzeige des Mietrechtsüberganges oder aber sonst durch die verläßliche Kenntnis des Vermieters ausgelöst, daß ein Mietrechtsübergang stattfand. Entscheidungstexte 5 Ob 44/93 Entscheid... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Nur die Erhöhung des Hauptmietzinses, nicht aber die eines vereinbarten besonderen Entgeltes für die Benützung der Außenmauern anläßlich der Errichtung eines Geschäftslokales kann bei einer Unternehmensveräußerung begehrt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 522/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 3 Ob 522/93 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind auf Grund des Mietvertrages vom 29.12.1982 Mieter von zu Geschäftszwecken benützten Teilen des Hauses sowie der Hoffläche der Liegenschaft Wien 10, ***** deren Eigentümer die Antragsgegner sind. Im Mietvertrag wurde ein wertgesicherter Hauptmietzins von monatlich S 210.000,- vereinbart. ***** begehren - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - bezüglich der Zeiträume April 1987 bis März 1990 (7 Msch 37/90) und April 199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vermietete am 21.3.1975 Teile eines ihr gehörigen Hauses zum Zwecke des Betriebes eines Kaffeehausunternehmens um den monatlichen Mietzins von S 4.500 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten. Der Mietzins war nach dem Verbraucherpreisindex 1966 wertgesichert; vereinbart war, daß Indexschwankungen bis einschließlich 10 % zunächst unberücksichtigt bleiben. Am 28.6.1984 veräußerte der Mieter per 1.9.1984 seinen Betrieb an den Beklagten. Hierauf... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIIMRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Ein schlüssiger Verzicht auf eine vereinbarte Aufwertung ist nur anzunehmen, wenn er bei Überlegung aller Umstände (§ 863 ABGB) unzweifelhaft erscheint; an die Annahme eines solchen Verzichtes sind strengere Anforderungen zu stellen. Entscheidungstexte 8 Ob 570/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1993 8 Ob 570/92 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12aMRG §12a Abs5
Rechtssatz: Zum Ausgleich für den Eintritt des neuen Mieters, den der Vermieter hinnehmen muss, hat der Vermieter das Recht, die Erhöhung des Hauptmietzinses auf den angemessenen Mietzins zu begehren. Entscheidungstexte 8 Ob 570/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1993 8 Ob 570/92 1 Ob 600/94 Ents... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Mangels von Anhaltspunkten für einen Verzicht kann der Vermieter aufgrund einer seinerzeit mit dem Unternehmensveräußerer vereinbarten Wertsicherung diese auch vom Unternehmenserwerber verlangen, selbst wenn er in seinem Antrag nach § 12 Abs 3 MRG auf Feststellung des angemessenen Mietzinses hierauf nicht ausdrücklich Bezug genommen hat. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12 Abs3 CaMRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Durch das im § 37 Abs 1 Z 8 MRG enthaltene Zitat des § 12 Abs 3 MRG ist eindeutig klargestellt, dass auch die Entscheidung über Feststellungsbegehren betreffend die Angemessenheit (Zulässigkeit) des vom Vermieter unter Berufung auf eine erfolgte Unternehmensveräußerung nach § 12 Abs 3 MRG begehrten Hauptmietzinses im Verfahren außer Streitsachen zu erfolgen hat. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei begehrt gegenüber der zweitbeklagten Partei die Feststellung, diese sei ab 1.5.1992 zur Zahlung eines monatlichen Nettohauptmietzinses von S 138.900, wertgesichert auf der Basis der für Feber 1984 verlautbarten Indexzahl des Verbraucherpreisindex 1976, für die von ihr gemieteten Geschäftsräumlichkeiten verpflichtet. Die klagende Partei begründete dieses Begehren mit einer vom Erstbeklagten im Jahre 19... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichteten kündigten der betreibenden Vermieterin das Mietverhältnis an den Geschäftsräumlichkeiten 3 - 5 im Haus ***** in ***** Wien für den 30.April 1992 gerichtlich auf. Gegen die ihr am 6. April 1992 zugestellte Aufkündigung hat die Vermieterin keine Einwendungen erhoben. Auf ihren Antrag bewilligte das Erstgericht am 21. Mai 1992 die Exekution durch zwangsweise Räumung des Geschäftslokals mit Lagerräumen. Als Termin der Räumung wurde der 17. Juli 1992 an... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3
Rechtssatz: Stellt der Mithauptmieter, der selbst nicht Unternehmer ist, das Bestandobjekt dem anderen Mitmieter zur Gänze zum Betrieb dessen Unternehmens zur Verfügung, so entspricht es der Zielsetzung des § 12 Abs 3 MRG, die Vertragsübernahme durch den Unternehmenserwerber zu erleichtern. Der Übergang der Mietrechte ist auch dann anzunehmen, wenn alle Mitmieter der Veräußerung des Unternehmens durch dessen Inhaber und dem Ü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 CMRG §12 Abs3 CaMRG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die vorübergehende Beeinträchtigung der Gebrauchsrechte des Bestandnehmers kann für die Angemessenheit eines Mietzinses, der für eine unbestimmte Zeit zu zahlen ist, nicht maßgeblich sein. § 1096 ABGB sieht hiefür das Instrument der vorübergehenden Mietzinsminderung vor. Entscheidungstexte 5 Ob 1077/92 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der zu entscheidende Streitfall zeichnet sich dadurch aus, daß das Geschäftslokal der Antragsgegnerin von den geplanten oder bereits in Angriff genommenen Abbrucharbeiten nur indirekt betroffen ist. Das Geschäftslokal soll nämlich stehen gelassen werden; es werden nur die umliegenden Gebäudeteile entfernt und wieder aufgeführt. Bei dieser besonderen Sachlage ist die Rechtsansicht des Rekursgerichtes zu billigen, daß d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht Zinghers steht nicht nur in unüberbrückbarem Gegensatz zum Wortlaut des § 12 Abs 3 MRG und dessen Entstehungsgeschichte; sie ist auch deshalb verfehlt, weil der Eintritt des Unternehmenserwerbers nicht den "Beginn des Dauerschuldverhältnisses" (Zingher, ÖJZ 1982, 118), sondern eine Vertragsübernahme bedeutet. Ist aber die Aufrechterhaltung des Dauerschuldverhältnisses unzumutbar, dann steht dem Vermiete... mehr lesen...
Begründung: Der am 15. Dezember 1988 verstorbene Rechtsanwalt Dr. Friedrich W***** war Hauptmieter der Büroräumlichkeiten top Nr. 4 im Haus Wien 4, ***** in denen er seine Anwaltskanzlei betrieb. Der Beklagte war ursprünglich sein Konsipient, nach seiner Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte (8.Juni 1988) arbeitete er weiter für Dr. W*****, betrieb aber daneben seine eigene Praxis in einem eigenen Büroraum der Kanzlei mit eigenem Rechtsanwaltsschild neben der Haustüre. Wenig... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaRAO §34 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist höchstpersönlich und geht mit dem Tod des Berechtigten unter. Für diesen Fall ist jedoch von der Rechtsanwaltskammer gemäß § 34 Abs 3 Z 1 RAO ein mittlerweiliger Stellvertreter zu bestellen. Dieser hat vor allem darauf zu achten, dass die Klienten des verstorbenen Rechtsanwaltes keinen Schaden erleiden. Obwohl der mittlerweilige Stellvertre... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Eine Rechtsanwaltskanzlei ist auch dann ein Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung, wenn sie durch einen mittlerweiligen Stellvertreter geführt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 1618/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1992 7 Ob 1618/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070318 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwarb mit Kaufvertrag vom 16./21./26.6.1989 (Beilage./3) aus einer Konkursmasse die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** mit dem Haus E***** Nr.8. Laut Punkt X. des Kaufvertrages gehen mit dem Tag der konkursgerichtlichen Genehmigung des Kaufvertrages (19.6.1989) alle Rechte und Besitzvorteile, aber auch Lasten sowie Gefahr und Zufall auf die Käuferin über. Dieser Kaufvertrag, dessen Echtheit und Richtigkeit nicht bestritten ist (ON 5), w... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §16MRG §28
Rechtssatz: Zweifellos ist es auf den angemessenen, in Geld zu zahlenden Hauptmietzins von Einfluss, ob der Mieter neben der Zahlung von Geld auch andere Leistungen zu erbringen hat. Je größer die Belastung durch solche Leistungen ist, desto geringer wird der angemessene in Geld zu entrichtende Hauptmietzins sein. Handelt es sich bei diesen Leistungen um die übernommene Hausreinigung und Schneeräumung samt St... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs4 D
Rechtssatz: Durch die Unternehmensveräußerung während des Verfahrens wird einem auf § 12 Abs 4 MRG gestützten Antrag der Boden entzogen. Scheidet der eine Unternehmensveräußerung beabsichtigende Mieter aus dem Verfahren nach § 12 Abs 4 MRG aus und tritt der Unternehmenserwerber mit Zustimmung des Vermieters zum Parteiwechsel in das Verfahren ein, so kann der Unternehmenserwerber zwar ein über einen Antrag nac... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs3 Cb
Rechtssatz: Verkauft die ursprüngliche Mieterin (hier: Quell, Moden- und Schuhhaus KG) ihr gesamtes Schuhwarenlager an die Antragsgegnerin (hier: Quell Schuh GmbH), werden weiters die Angestellten der KG von der Antragsgegnerin als Dienstnehmer übernommen sowie der Schuhhandel durch die Antragsgegnerin im eigenen Namen aufgrund der im Steuerakt erliegenden Bilanzen sowie Gewinnrechnungen und Verlustrechnunge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte - nach vorausgehenden Verfahren vor der Schlichtungsstelle auf Grund des Antrages vom 30.Juni 1988 - die Feststellung, daß für die von ihr vermieteten, von der Antragsgegnerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten ein monatlicher Mietzins von S 58.400,-, für den Lagerraum von monatlich S 550,-, jeweils wertgesichert und zuzüglich Umsatzsteuer angemessen und zulässig sei. Die Antragstellerin stützte ihr Begehren auf § 12 Abs.3 MRG mit der Beg... mehr lesen...
Begründung: Streitpunkt dieses Verfahrens ist die gesetzlich zulässige Höhe des Hauptmietzinses für das Geschäftshaus W*****straße 18 /R*****gasse 2 auf der Liegenschaft EZ ***** KG W*****, wobei die Vermieterseite seit 1990 die Tatbestandsvoraussetzungen einer Hauptmietzinserhöhung, gemäß § 12 Abs 3 MRG als erfüllt ansieht, die Mieterseite jedoch eine Bindung an den 1972 vereinbarten Hauptmietzins annimmt. Beide Seiten haben dazu Anträge bei Gericht gestellt: Während die Verm... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §15MRG idF 3.WÄG §12a Abs1MRG idF 3.WÄG §12a Abs3MRG idF 3.WÄG §15 Abs4
Rechtssatz: Der dem Vermieter "aufgezwungene" Mieter tritt in den Mietvertrag mit der Maßgabe ein, dass er auf Verlangen des Vermieters jedenfalls den im Sinne § 12 Abs 3 MRG angemessenen Hauptmietzins zu zahlen hat, unabhängig davon, ob mit dem Vormieter eine Pauschalmietzinsvereinbarung bestand oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind die Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** der KG Linz mit dem Haus H***** 18, in dem die Josef F***** GesmbH & Co KG Geschäftsräumlichkeiten mit einer Nutzfläche von rund 2.000 m2 gemietet hatte. Der betreffende Mietvertrag sah eine monatliche Nettomiete von S 6.292,57 vor. Durch den Zusammenschluß der Josef F***** GesmbH & Co KG mit der ***** J.W***** GesmbH & Co im März 1985 ist es - wie bereits rechtskräftig feststeht - zu... mehr lesen...