Norm: ABGB §5MRG idF 3.WÄG §12aMRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs3 Cb
Rechtssatz: Das für die Rückwirkung des neuen § 12a MRG idF des 3.WÄG - sei es auch nur zur Klarstellung der alten Rechtslage - ins Treffen geführte Argument, es gehe um Rechte aus einem Dauerschuldverhältnis, die immer dann und so weit nach neuem Recht zu beurteilen sind, als sie in dessen zeitlichen Geltungsbereich hineinreichen, lässt sich gerade für das hier zu lösende Problem de... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12aMRG §16 Abs1 Z1MRG 46aMRG §46a Abs3
Rechtssatz: Der durch das 3. WÄG neu eingefügte § 46a MRG ist im Zusammenhang mit dem gleichfalls neuen § 12a MRG und dessen Vorgängerbestimmung § 12 Abs 3 MRG (idF vor dem 3. WÄG) zu sehen. Bei der Beurteilung gemischt genutzter Objekte als "Geschäftsräumlichkeiten" - auch im Sinne des § 12 Abs 3 MRG - nach der Regel des § 16 Abs 1 Z 1 MRG kommt es darauf an, ob die Verwendung (v... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AbMRG §12 Abs3 CaMRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Die in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG in der Fassung vor dem 3. WÄG ausgesprochene Bejahung des Vorliegens einer Unternehmensveräußerung im Sinne des § 12 Abs 3 MRG steht in einem so engen Individualisierungskonnex mit der Festsetzung des angemessenen monatlichen Hauptmietzinses für das Bestandobjekt, daß hierin nicht bloß die Lösung einer Vorfrage zu erblicken ist. Wird in ei... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs1MRG §12 Abs3MRG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist ein Mietverhältnis unmittelbar oder analog dem § 1 Abs 1 MRG zu unterstellen, müssen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des MRG eintreten, sofern nicht ein Ausnahmefall der Absätze 2 bis 4 des § 1 MRG vorliegt. Darum kann sich der Mieter eines Grundstücks, das vertraglich zur Errichtung und geschäftlichen Verwendung eines Superädifikats (hier: Grundstücksmieter ist Eigentümer der Verkauf... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C2ABGB §837 DABGB §1009ABGB §1029 A2MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Ein Verwalter (Hausverwalter) hat alles daranzusetzen, um möglichst hohe Erträgnisse aus dem Haus zu erzielen. Es besteht für ihn nur wenig Spielraum von einer gesetzlich eingeräumten Möglichkeit zur Erhöhung des Mietzinses auf den angemessenen Betrag nicht Gebrauch zu machen, und zwar wohl nur in solchen Fällen, in welchen im Einzelfall aus besonderen rechtlichen u... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Ortsübliche Zeit und ortsübliche Bedingungen sind auch bei einem Bestandvertrag, der Teil einer Dreiparteieneinigung zur Anwendung der Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG (aF) ist, maßgeblich dafür, ob eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 600/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 600/94 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Das in einer Klage erstattete Vorbringen, der Betrag werde als nicht bezahlter Mietzins begehrt, kann schon deshalb nicht als Erhöhungsbegehren im Sinne des § 12 Abs 3 MRG (aF) umgedeutet werden, weil es nicht in die Zukunft gerichtet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 600/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 600/94 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Der kraft Gesetzes zwingend, demnach selbst gegen den Willen des Altmieters und des Neumieters stattfindende Eintritt des Unternehmenserwerbes in die Mietrechte kann allerdings durch eine wirksame Dreiparteieneinigung zwischen Unternehmensveräußerer, Unternehmenserwerber und Vermieter ersetzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 600/94 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 CaMRG idF 3.WÄG §12a Abs1MRG idF 3.WÄG §12a Abs3
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt der legistischen Klarstellung des § 12 Abs 3 MRG aF durch § 12a Abs 1 und 3 MRG idF des 3.WÄG 1993 ist § 12 Abs 3 MRG aF auch bei Einzelrechtsnachfolge durch Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage in eine GmbH nur dann anzuwenden, wenn durch diese Einbringung eine rechtliche und wirtschaftliche Änderung eintritt, wen... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Wird ein im Bestandobjekt in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft betriebenes Familienunternehmen in eine GmbH eingebracht, wobei die Gesellschafter (drei Familienmitglieder) dieselben bleiben und der bisher geschäftsführende Komplementär nun Geschäftsführer der GmbH wird, dann wird das Unternehmen zwar rechtlich "veräußert", nicht aber wirtschaftlich und somit auch nicht im Sinn... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Durch die durch das 3.WÄG geschaffene Bestimmung des § 12a MRG ist in Ansehung des Veräußerungsbegriffes keine Rechtsänderung, sondern nur eine Klarstellung gegenüber dem Urtext im Sinne der herrschenden Lehre und der Rechtsprechung eingetreten. Entscheidungstexte 1 Ob 591/93 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 1 Ob 591/93 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §37 Abs3
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen Entganges erhöhten Mietzinses infolge Nichtanzeige der Unternehmensveräußerung sind nicht Gegenstand des besonderen Außerstreitverfahrens nach § 37 Abs 3 MRG (siehe 7 Ob 636/85 = MietSlg 37277/47). Entscheidungstexte 5 Ob 70/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 70/94 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Bei Verletzung der Anzeigepflicht haftet der Unternehmensveräußerer für künftige Mietzinsforderungen des Vermieters weiter, aber nur bis zu jener Höhe, in der er den Mietzins selbst ohne Unternehmensveräußerung geschuldet hätte. Der Unternehmensveräußerer wird im Falle der Unterlassung der Anzeige nach § 12 Abs 3 MRG nicht Schuldner des eventuell vom neuen Mieter zu zahlenden erhöhten Mietzinses. Es kommt ihr d... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Wird eine in Form einer Kommanditgesellschaft geführte Bank auf Grund des § 8a KWG in eine neu gegründete Aktiengesellschaft eingebracht und treten dabei weder in der Eigentümerstruktur noch im Management Änderungen ein, dann kann von einer wirtschaftlichen Verwertung bzw Ausnützung des Mietrechtes zu Lasten des Vermieters keine Rede sein. In einem derartigen Fall kann jedenfalls nicht von einer Veräußerung ein... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Die Frage, ob nur die Übernahme eines im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens den Mietrechtsübergang nach § 12 Abs 3 MRG auslösen kann, bedarf keiner Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof. Schon der Gesetzeswortlaut lässt keinen Zweifel daran offen, dass die in § 12 Abs 3 MRG normierte Vertragsübernahme nicht eintreten kann, wenn der Mieter nie irgendeine Geschäftstätigkeit im Bestandobjekt entfaltete, ... mehr lesen...