Norm
ABGB §1096 CRechtssatz
Die vorübergehende Beeinträchtigung der Gebrauchsrechte des Bestandnehmers kann für die Angemessenheit eines Mietzinses, der für eine unbestimmte Zeit zu zahlen ist, nicht maßgeblich sein. § 1096 ABGB sieht hiefür das Instrument der vorübergehenden Mietzinsminderung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0057278Dokumentnummer
JJR_19921027_OGH0002_0050OB01077_9200000_001