Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1053 KG ***** Grundstück Nr 829. Mit Mietvertrag vom 1. 4. 1993 vermietete sie dieses unbebaute Grundstück im Ausmaß von 1.977 m2 auf unbestimmte Zeit um einen Mietzins von 10 S/m2 Grundfläche an den Beklagten, wobei sie bis zum 31. 3. 2033 auf eine Aufkündigung verzichtete. Auf die Einbringung einer Räumungsklage wurde nicht verzichtet. Zweck des Bestandvertrages war es, dem Mieter die Errichtung einer Ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verwirkung eines Anspruches durch bloße Nichtgeltendmachung ist dem österreichischen Recht fremd. Vor Ablauf der Verjährungszeit tritt ein Rechtsverlust grundsätzlich nur dann ein, wenn der Berechtigte ausdrücklich oder schlüssig auf das ihm zustehende Recht verzichtet hat. Ein schlüssiger Verzicht kann nach ständiger Rechtsprechung nur dann angenommen werden, wenn im Hinblick auf das Vorliegen besonderer Umstände di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller leitet sein Recht auf Mietzinserhöhung gemäß § 12 Abs 3 MRG aF daraus ab, daß 1987 ein Kommanditist in das damalige Einzelunternehmen eingetreten und damit eine neue Kommanditgesellschaft, in die das Unternehmen eingebracht wurde, entstanden sei. Dies ergibt sich aus den erstgerichtlichen Feststellungen nicht; die diesbezügliche vom Antragsteller in seinem Rekurs erhobene Beweisrüge blieb unerledigt. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger sind Eigentümer des Hauses ***** Wien, B*****straße 1. Robert F***** war Hauptmieter der darin gelegenen Geschäftsräume top Nr. 8, 9 und 11. Mit Kaufvertrag vom 3.7.1991 verkaufte er sein darin betriebenes Einzelunternehmen, ein Theaterkartenbüro mit der Etablissementbezeichnung "C*****", an die B***** Gesellschaft mbH (späterer Firmenwortlaut: M*****gesellschaft mbH; im folgenden kurz "die Gesellschaft" genannt), deren Geschäftsführerin d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin eines Geschäftslokals im Haus *****, das der Antragstellerin gehört. Sie ist im Jahr 1987 dadurch in die Rechtsposition der Hauptmieterin gelangt, daß Ingrid M*****, die vormalige Hauptmieterin und Alleininhaberin der im Geschäftslokal betriebenen Etikettenerzeugung und Textildruckerei, ihr Unternehmen samt Mietrechten gegen die Einräumung von Geschäftsanteilen in die 1972 gegründete Antragsgegnerin einbrachte. Gesellschafter die... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 29.8.1990 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das seit 1995 den Antragsgegnern gehört. Im Dezember 1995 beantragte sie bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten, die Angemessenheit des Mietzinses zu prüfen. Dieses Verfahren endete am 15.4.1996 durch folgenden Vergleich: "Der Antragsgegner verpflichtet sich, in dem derzeit als Abstellraum genutzten Raum ein Bad einzubauen, wobei dieser Raum um 20 cm du... mehr lesen...
Begründung: Mit am 10.9.1992 eingelangter Klage begehrte der Kläger vom Beklagten Mag.Peter K***** S 797.304 sA an Werklohn für die auftragsgemäße Planung und Lieferung der Lüftungsanlagen in dem vom Beklagten projektierten Casino in Prag. Der Beklagte wendete ein, daß er dem Kläger keinen derartigen Auftrag erteilt habe. Im übrigen seien die Leistungen des Klägers mangelhaft gewesen und hätten nicht dem Auftrag entsprochen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es st... mehr lesen...
Norm: MRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs2 BMRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 BMRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs2 CaMRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Die Schadenersatzpflicht des Übergebers wegen Nichtverständigung des Vermieters vom Unternehmensübergang umfaßt nach dem Schutzzweck der verletzten
Norm: (§ 12 Abs 2 MRG alt) nur den Mietzinsentgang bis zur tatsächlich erfolgten Verständigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 AABGB §1295 Abs2 IIIMRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs2 BMRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 BMRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs2 CaMRG idF vor dem 3.WÄG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Bei Nichteinigung von Hälfteeigentümern über die Frage, ob nach Unternehmensveräußerung vom neuen Mieter ein höherer Mietzins nach § 12 Abs 3 MRG alt verlangt werden soll, ist die Entscheidung des Außerstreitrichters nach § 835 ABGB einzuholen. Jeder Hälfteeigentümer h... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus, die Kläger sind zusammen Eigentümer der zweiten Liegenschaftshälfte. Der Beklagte hatte drei Geschäftslokale im Haus zum Betrieb eines protokollierten Einzelhandelsunternehmens gemietet gehabt, er war also zugleich Vermieter und Mieter. Er übergab 1990 mit Notariatsakt seinem Sohn das Unternehmen, das unter derselben Firma in den gemieteten Geschäftsräumlichkeiten fortgeführt wurde. Eine Verständig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist die Rechtsnachfolgerin der V***** K*****, vormals V***** R***** regGenmbH. Am 8.10.1974 schloß die V***** R***** regGenmbH mit der Post- und Telegraphendirektion für Kärnten in Klagenfurt namens der Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung) einen Mietvertrag, mit dem die V***** im Mietvertrag näher bezeichnete Räume des in ihrem Eigentum stehenden Hauses in F*****, H*****platz 8, mit einer Nutzfläche von insgesamt 360,86 m... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG idF 3.WÄG §12a Abs1
Rechtssatz: Wird das eingeantwortete und daher im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergegangene Unternehmen von diesen fortgeführt, so entsteht entweder durch ausdrücklichen Vertrag oder schlüssig durch die Unternehmensfortführung eine OHG (SZ 53/64). Der Unternehmensübergang auf die OHG ist keine Gesamtrechtsnachfolge, sondern ein von den Erben nach der Einantwortung vorgenommener oder ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß der Vermieter erhebliche Mittel aufgewendet hat, ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Vereinbarung eines angemessenen Mietzinses gemäß § 16 Abs 1 Z 6 MRG idF vor dem 3.WÄG; hierauf bezog sich die von den Rechtsmittelwerbern zu Unrecht für ihren Standpunkt zitierte Entscheidung MietSlg 39.318. Hingegen wird die Höhe der Aufwendungen des Vermieters unter den in § 16 Abs 1 MRG aufgezählten Faktoren, an... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses E*****. Im Erdgeschoß dieses Hauses befinden sich Geschäftsräumlichkeiten, die mit Mietvertrag vom 19.10.1977 vom Antragsteller an den Einzelkaufmann Karl G***** vermietet wurde. Karl G***** verstarb am 7.11.1993. Sein Nachlaß wurde seinen Kindern Elfriede S*****, Wolfgang G***** und Gabriele G***** mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Mattersburg vom 20.4.1994, 1 A 405/93z-17, aufgrund des Gesetzes zu je einem Dr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Rekursgerichts, es bestehe kein Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters, weil der Mieter (hier: politische Partei) im Mietgegenstand kein veräußerbares Unternehmen betreibt, ist durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (Körperschaft öffentlichen Rechts: 5 Ob 2343/96m = WoBl 1997/16 [zust Würth]; Verein: 5 Ob 48/97p = ImmZ 1997, 451) gedeckt. Anmerkung E49206 05A000... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a
Rechtssatz: 1) Durch die durch das 3. WÄG geschaffene Bestimmung des § 12a MRG ist in Ansehung des Veräußerungsbegriffes keine Rechtsänderung, sondern nur eine Klarstellung gegenüber dem Urtext im Sinne der herrschenden Lehre und Rechtsprechung eingetreten. Der aus § 5 ABGB abgeleitete Grundsatz, dass Gesetze (grundsätzlich) nicht zurückwirken, bleibt damit beachtet. 2) Nur eine rechtliche und wirtschaftliche Änder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Bezahlung restlichen Mietzinses für die Zeit von Juli bis Oktober 1992 im Betrag von S 287.909,82 und aus dem Titel des Schadenersatzes den ihm entgangenen angemessenen Hauptmietzins für die Zeit von November 1989 bis Juni 1992 im Gesamtbetrag von S 2,354.722,12 sowie - aufgrund des Rücktritts vom Bestandvertrag wegen schuldhaften Zahlungsverzugs - die Räumung eines von der beklagten Partei gemieteten Bestandob... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Mietvertrag vom 31.8.1978 ab 1.11.1978 auf die Dauer von 25 Jahren die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke 1180/1, 444/1 (letztere wurde inzwischen in das Grundstück 1180/1 einbezogen) und 1183/1 der EZ ***** samt den darauf stehenden Gebäuden an die Konsum Union Salzburg reg.Gen.m.b.H. zu einem monatlichen Hauptmietzins von S 13.000,- indexgesichert vermietet. Zugleich vermietete sie der Konsumgenossenschaft als Fruchtnießerin die Gru... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind seit 1990 Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****, und zwar der Erstantragsteller zu 1/4, die Zweitantragstellerin zu 3/4. Die Antragsgegnerin, eine Kommanditgesellschaft, ist Hauptmieterin der im genannten Haus gelegenen Geschäftslokale top VII und top VIII. Die Antragsteller sind seit 1990 Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****, und zwar der Erstantragsteller zu 1/4, die Zweitantragstellerin zu 3/4. Die Antragsgegnerin, ... mehr lesen...
Norm: BBG 1992 §1BBG 1992 §17MRG §12 Abs3MRG §12a Abs1
Rechtssatz: Eine Unternehmensveräußerung liegt nicht vor, wenn sich die Rechtsnachfolge nach dem Bund nicht auf ein Rechtsgeschäft, sondern auf einen Akt der Gesetzgebung gründet; welcher Art die Aufgaben sind, die das ausgegliederte Rechtssubjekt wahrzunehmen hat, macht hierbei keinen Unterschied (hier: Österreichische Bundesbahnen). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Nach ständiger Rechtsprechung führt die Einbringung eines Einzelhandelsunternehmens in eine Personenhandelsgesellschaft (KG oder OHG) zur Einzelrechtsnachfolge der Gesellschaft in alle zum Unternehmen gehörigen Rechte. Nach derzeitiger Rechtslage kommt es gemäß § 12a Abs 1 MRG (früher § 12 Abs 3 MRG) zum Eintritt in das mit dem Unternehmensinhaber bestehende Mietverhältnis (MietSlg 39/5; 1.) Nach ständiger Rechtspre... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufene Erstgericht wies den Antrag der Antragsteller, es möge festgestellt werden, daß der "gesetzlich angemessene Hauptmietzins im Sinne des § 46a MRG iVm § 16 Abs 1 MRG für die von der Antragsgegnerin gemietete Fläche S 164.963,40 netto, somit monatlich für das Jahr 1995 S 17.505,70 netto betrage", ab, weil die Voraussetzungen für die Mietzinsanhebung gemäß § 46a Abs 4 MRG nicht erfüllt seien. Das gemäß Paragraph 40, Absatz eins, MRG a... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Gegen eine allfällige Verfristung einer Mietzinsanhebung gemäß § 12 Abs 3 MRG aF bietet § 46 a Abs 4 MRG keine Abhilfe. Entscheidungstexte 5 Ob 263/97f Entscheidungstext OGH 24.07.1997 5 Ob 263/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108019 D... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 28.August 1989 gründeten die S***** Aktiengesellschaft und die D***** Baugesellschaft mbH die S***** Gesellschaft mbH. Unternehmensgegenstand war die Geschäftstätigkeit auf Gebieten der Umweltreinhaltung, der Vermeidung und Beseitigung von Abfallprodukten, der Sanierung von Altlasten, der thermischen Energieerzeugung und der Anlagenbau wie etwa die Errichtung energietechnischer Bauwerke und Systeme. Die S***** Aktiengesellschaft leistete i... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte eine Überschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsausmaßes durch die Vorschreibung eines im Sinne des § 46 a Abs 4 MRG schrittweise erhöhten Hauptmietzinses für das Bestandobjekt *****, im Jänner 1996 um S 13.160,-- fest und verhielt die Antragsgegnerin gemäß § 37 Abs 4 MRG zur Rückzahlung dieses Betrages zuzüglich 20 % USt samt Anhang. Es ging hiebei von folgenden Feststellungen aus: Das Erstgericht stellte eine Überschreitung des gesetzlich... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Das MRG verbietet einem Unternehmenserwerber nicht, im Verhältnis zum Vormieter dessen Mietzinszahlungsverpflichtung für einen Zeitpunkt zu übernehmen,der vor dem nach § 12 Abs 3 MRG maßgebenden liegt. Entscheidungstexte 2 Ob 223/97a Entscheidungstext OGH 26.05.1997 2 Ob 223/97a European Case Law Id... mehr lesen...
Begründung: Olga B***** hat als seinerzeitige Eigentümerin der EZ 76 KG D***** mit dem Haus U***** mit dem als Pachtvertrag bezeichneten Bestandvertrag vom 11.5.1951 Geschäftsräumlichkeiten, ein im Parterre straßenseitig gelegenes Geschäftslokal, eine Kanzlei, einen Werkstättenraum sowie einen Magazinraum im ersten Stock und einen Holzschuppen im Hof im Gesamtausmaß von rund 90 m2 an Hans und Juliane S***** vermietet. Der "Pachtschilling" wurde mit 1.000 S monatlich vereinbart.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses ***** *****Tstraße*****G*****gasse *****. Es handelt sich dabei um ein fünfgeschossiges Gebäude, das im Jahr 1914 errichtet wurde und sich in einem relativ guten Erhaltungszustand befindet. Der Vater des Antragstellers mietete im Jahr 1954 die Bestandobjekte top Nr. I (98 m2) und II (106,80 m2), beide mit der Adresse G*****gasse 3, sowie top IA (130 m2) und IIIA (360,87 m2), beide mit der Adresse T*****straße 8. Er betri... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses Wien ***** indem der Antragsteller seit 1.2.1978 das Geschäftslokal top Nr.1 um einen wertgesicherten monatlichen Hauptmietzins von S 3.000,- gemietet hat. Der Antragsteller übernahm damals im Einvernehmen mit der Hausverwaltung den bestehenden Betrieb (Cafe-Restaurant) von den bisherigen Mietern. Der Antragsteller bekämpft - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MR... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte - nach vorausgegangenen Verfahren vor der Schlichtungsstelle - fest, die Antragsgegnerin habe gegenüber der Antragstellerin durch die Vorschreibung eines erhöhten Hauptmietzinses ab 1.1.1995 das zulässige Zinsausmaß um S 1.862,53 und ab 1.1.1996 das zulässige Zinsausmaß um S 4.138,23 überschritten; es stellte ferner fest, die von der Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin vorgenommene schrittweise Anhebung des Mietzinses gemäß § 46a (A... mehr lesen...