Begründung: Die klagende Partei ist ein Kreditinstitut, das seinen Sitz in Wien hat. Der Zweitbeklagte war Mieter eines Geschäftsraumes in einem der klagenden Partei gehörenden Haus in Klagenfurt, in dem er seinen Beruf als Rechtsanwalt ausübte. Die klagende Partei betreibt darin eine "Geschäftsstelle". Am 19. Juli 1985 schloß der Zweitbeklagte mit dem Erstbeklagten einen Vertrag über die Veräußerung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens, wobei als Stichtag für die Überga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Karl W*** war Mieter eines Geschäftslokals in einem den Klägern mehrheitlich gehörenden Haus, in dem er das Tischlergewerbe ausübte. Er verkaufte das Unternehmen mit Kaufvertrag vom 30. September 1982 an Helmut P***. Dieser verkaufte das Unternehmen in der Folge an den Beklagten weiter. Die Kläger begehren vom Beklagten die Räumung des Geschäftslokales. Der für das Haus bestellte Verwalter habe vom Erwerb des Unternehmens durch den Beklagten erst am 17.Juli 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A2MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Die Anzeige nach § 12 Abs 3 Satz 2 MRG kann an den Hausverwalter gerichtet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 561/89 Entscheidungstext OGH 29.11.1989 3 Ob 561/89 Veröff: WoBl 1992,63 3 Ob 586/89 Entscheidungstext OGH 13.12.1989 3 Ob 586/89 Beisatz: Nicht jedoch an einen b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses Graz, Jakominiplatz 10. Mit Mietvertrag vom 30. Jänner 1957 hatte Michael H*** von den Rechtsvorgängern der Beklagten die im Erdgeschoß, rechts vom Hauseingang gelegenen Geschäftsräumlichkeiten gemietet und dort einen Frisiersalon betrieben. Gemäß § 9 des Mietvertrages gehen die vertragsgegenständlichen Rechte und Pflichten beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 1969 veräußerte Micha... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 7. Mai 1981 und 17. Juni 1981 vermietete das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann von Kärnten, der El Indito Handelsgesellschaft mbH, Import von Kleidung, Schmuck und Geschenkartikeln, vertreten durch Reinhard F***, Zedlitzgasse 1, 1010 Wien, mit Wirksamkeit ab 1. Mai 1981 auf unbestimmte Zeit zwei im Hause Klagenfurt, Bahnhofstraße Nr. 16, zu ebener Erde straßenseitig gelegene Geschäftsräume im Ausmaß von rund 36 m2 gegen einen monatli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hob die auf § 30 Abs 2 Z 4 MRG gestützte Aufkündigung der vom Beklagten gemieteten Geschäftslokalitäten im Keller des Hauses Gussenbauergasse 4, 1090 Wien, auf und wies das diesbezügliche Räumungsbegehren ab, wobei es seiner Entscheidung im wesentlichen folgende Feststellungen zugrunde legte: Die Klägerin ist Mehrheitseigentümerin und Vermieterin, der Beklagte Mieter des aufgekündigten Bestandobjekts. Am 25.9.1929 schloß der damalige Hauseigent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 259 KG Wenisbuch mit dem Haus Graz, Hilmteichstraße 119. Mit Mietvertrag vom 13.Jänner 1970 hat der Voreigentümer Valerian K*** die im Keller- und Erdgeschoß sowie im ersten Stock des Hauses gelegenen Geschäfts- und Wohnräume der (prot. Firma) "Franz F*** & Co.", einer OHG, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Erna F*** und Franz F***, vermietet. Die Klägerin begehrt die Zahlung von S 74.48... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdMRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Unter "Rechtsnachfolge" ist nicht nur die Gesamtrechtsnachfolge zu verstehen, sondern auch eine Einzelrechtsnachfolge. Entscheidungstexte 7 Ob 617/89 Entscheidungstext OGH 06.07.1989 7 Ob 617/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0017933 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte verkaufte am 9.2.1978 einen Anteil an der Liegenschaft Hütteldorferstraße 98 dem Kläger, der sich unter anderem verpflichtete, dem Zweitbeklagten als Gegenleistung ein Geschäftslokal im Hause Hütteldorferstraße 109 zu verschaffen und für dessen Zwecke zu adaptieren. Dieser Verpflichtung ist der Kläger nachgekommen. Er hatte das Lokal zuvor gemietet und in einer vorher mit dem Zweitbeklagten getroffenen Vereinbarung ein teilweise als Vorkaufsr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Trattnerhof 2 in 1010 Wien verfügen über die Mehrheit der Anteile. Die beklagte Partei hat als am 8.Jänner 1974 begonnene und am 22. Mai 1974 ins Handelsregister beim Handelsgericht Wien zu A 20498 eingetragene Kommanditgesellschaft mit der persönlich haftenden Gesellschafterin Astrid S*** und dem Kommanditisten Ladislaus S*** am 6.Mai 1976 von den Eigentümern der Liegenschaft das im Haus Trattnerhof 2,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Räumung der vom Beklagten gemieteten Geschäftsräumlichkeiten in Wien 15., Leydoltgasse 4, im Parterre Nr. 1 bis 6 mit der
Begründung: , daß seit September 1986 keine Mietzinse mehr bezahlt wurden, weshalb sie zur sofortigen Auflösung des Bestandverhältnisses berechtigt sei (AS 41). Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete ein, daß er das in den gemieteten Räumlichkeiten betriebene Restaurantunternehmen mit No... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12a Abs7MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Die Angemessenheit des Hauptmietzinses im Sinne des § 12 Abs 3 MRG (§ 16 Abs 1 MRG) ist mittels Sachverständigen und durch richterliches Ermessen (§ 273 ZPO) zu ermitteln. Entscheidungstexte 5 Ob 102/88 Entscheidungstext OGH 14.03.1989 5 Ob 102/88 Veröff: WoBl 1989,119 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind die Eigentümer des Hauses Feldkirch, Neustadt 5. Die Antragsgegnerin ist die Mieterin des im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Geschäftslokals, bestehend aus Verkaufsraum, Lagerraum und Vitrinen, im Gesamtausmaß von rund 30 m2. Die Antragsgegnerin, eine Gesellschaft mbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30. August 1984 gegründet und am 4. September 1984 unter HRB 2314 im Handelsregister beim Landes- als Handelsgericht Feldkirch eingetragen. De... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Angemessenheit eines Mietzinses nach § 12 Abs 3 MRG ist eine feststellende und keine rechtsgestaltende. Entscheidungstexte 5 Ob 102/88 Entscheidungstext OGH 14.03.1989 5 Ob 102/88 Veröff: WoBl 1989,119 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS007... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Liegt ein auf eine endgültige Änderung der sachenrechtlichen Zuständigkeit am Unternehmen gerichtetes Rechtsgeschäft vor, tritt die Rechtsfolge des § 12 Abs 3 MRG - der Eintritt des Erwerbes in den Bestandvertrag - bereits mit dem vereinbarten Übergabstermin, mangels eines solchen mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch dann ein, wenn zwischen den Vertragsparteien ein Eigentumsvorbehalt wirksam (etwa in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben eine auf § 30 Abs. 2 Z 4 erster Fall MRG gestützte Aufkündigung betreffend das von der Beklagten in Wien 1., Führichgasse 4, gemietete Geschäftslokal Nr. VIII für rechtswirksam erkannt. Das Berufungsgericht hat hiebei ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes 300.000 S übersteigt. Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, daß das von der Beklagten in dem Geschäftslokal geführte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietverträgen vom 31. Jänner 1966 und 31. Juli 1975 vermietete die Klägerin der Maria K*** die in den Mietverträgen näher bezeichneten Räume im Hause Wien 6., Webgasse 3, zur Führung eines Gasthauses. Mit Leibrentenvertrag vom 25. September 1985 übergab Maria K*** ihr an dem obgenannten Standort betriebenes Unternehmen an die Beklagte gegen eine monatliche Leibrente von S 6.000,--. Der letzte Absatz des Punktes IV des Leibrentenvertrages hat folgenden Wort... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 936 Grundbuch 3003 Eisenstadt, Fanny Elßler-Gasse 6. Der Antragsgegner benützt ein Geschäftslokal in dem auf dieser Liegenschaft befindlichen Haus. Mit dem am 11.Juni 1987 beim Erstgericht erhobenen Antrag begehrten die Antragsteller die Feststellung der Angemessenheit des Hauptmietzinses für das Geschäftslokal im Hause Eisenstadt, Fanny Elßler-Gasse 6 in der Höhe von 150 S je m2. Mit Schreiben vom 23.Mai 1986 "a... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs3 CbWWG §15
Rechtssatz: Tritt bei der Veräußerung eines von einem Hauptmieter einer unter Heranziehung von Mittel des WWG wieder aufgebauten Geschäftsräumlichkeit im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens kein gespaltenes Mietverhältnis ein, sondern kommt es vielmehr zum Übergang der Hauptmietrechte an den Unternehmenserwerber, so gelten auch die übrigen Regelungen des § 12 Abs 3 MRG. Im Anwendungsbereich des § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses in Klagenfurt. Die Mieterin eines in diesem Haus befindlichen Geschäftslokals. Luise Z*** ist am 23. März 1986 unter Hinterlassung eines Testaments vom 19. Oktober 1985 verstorben. In diesem Testament setzte Luise Z*** die Beklagte zur Erbin ein und verfügte unter anderem, daß das von ihr in dem Haus der Kläger betriebene Unternehmen samt allen Einrichtungsgegenständen und dem Lokal ihrer Angestellten Luise... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Auch das Vermächtnis eines Unternehmens stellt eine Veräußerung im Sinne des § 12 Abs 3 MRG dar. Entscheidungstexte 7 Ob 685/88 Entscheidungstext OGH 10.11.1988 7 Ob 685/88 Veröff: SZ 61/240 = WoBl 1989,69 = RZ 1989/76 S 215 = RdW 1989,129 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses Salzburg, Mozartplatz 5. Im Jahre 1956 vermietete sie das im
Spruch: dieser Entscheidung genannte Geschäftslokal an den Beklagten. Gemäß Punkt IX der Mietverträge ist der Mieter ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der städtischen Liegenschaftsverwaltung nicht berechtigt, das Bestandobjekt, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, an dritte Personen weiterzuvermieten bzw. weiterzugeben. Mit notariellem Überg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits zu 5 Ob 161/86 entschieden, daß in einem Verfahren nach § 37 Abs. 1 Z 8 MRG die strittige Frage einer Unternehmensveräußerung als Vorfrage zu beurteilen ist. Anmerkung E15220 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:0060OB01544.88.1020.000 Dokumentnummer JJT_19881020_OGH0002_0060OB01544_880000... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaStruktVG §8
Rechtssatz: Eine Einzelrechtsnachfolge im Sinne des § 12 Abs 3 MRG liegt auch vor, wenn ein Betrieb (oder Teilbetrieb) eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, im Sinne des Art III StruktVG als Sacheinlage in eine inländische Kapitalgesellschaft ausschließlich gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen eingebracht wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu zwei Drittel, seine Schwester Dkfm. Dr. Cornelia S*** zu einem Drittel Eigentümer der Liegenschaft EZ 214 KG Krems mit dem Haus in Krems an der Donau, Spänglergasse 2 a. Die beiden Miteigentümer schlossen am 19. Juni 1970 eine Benützungsvereinbarung, derzufolge der Kläger allein berechtigt ist, die gesamte Liegenschaft zu nutzen und sämtliche Verwaltungshandlungen zu setzen, wofür er seiner Schwester ein Benützungsentgelt zu zahlen hat. Mit M... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind die Eigentümer des Hauses Feldkirch, Neustadt 5. Die Antragsgegnerin ist die Mieterin des im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Geschäftslokals, bestehend aus Verkaufsraum, Lagerraum und Vitrinen, im Gesamtausmaß von rund 30 m2. Die Antragsgegnerin, eine Gesellschaft mbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30.August 1984 gegründet und am 4. September 1984 unter HRB 2314 im Handelsregister beim Landes- als Handelsgericht Feldkirch eingetragen. Der... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Nach herrschender Auffassung setzt § 12 Abs 3 MRG die Veräußerung der Rechte am Unternehmen durch den bisherigen Mieter im Wege der (endgültigen) Einzelrechtsnachfolge voraus. Alle Arten der Gesamtrechtsnachfolge in das Unternehmen, welche den Übergang der Mietrechte auf den Erwerber auch ohne die im § 12 Abs 3 MRG getroffene Anordnung bewirken, sind davon nicht betroffen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. Februar 1973 mietete der Zweitbeklagte die im Haus der Klägerin in Wien 6., Hirschengasse 5, gelegenen Geschäftsräume top Nr. 2 und 3 auf unbestimmte Zeit um den wertgesicherten monatlichen Mietzins von S 600,--. Der Zweitbeklagte beabsichtigte damals, gemeinsam mit dem Erstbeklagten in diesen Bestandräumen das Prägergewerbe auszuüben. Am 4. Oktober 1973 errichteten der Erst- und der Zweitbeklagte (rückwirkend mit 1. Mai 1973) eine Gesellschaft bürgerli... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Die Einbringung eines Bestandrechtes an Geschäftsräumen durch einen Gesellschafter in eine bürgerliche Erwerbsgesellschaft quoad sortem (also nicht bloß zum Gebrauch, sondern eigentumsmäßig oder dem Wert nach) ist eine Einzelrechtsübertragung und fällt unter § 12 Abs 3 MRG. Entscheidungstexte 7 Ob 599/88 Entscheidungstext OGH 30.06.1988 7 Ob 599/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1210MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Die Veräußerung eines Unternehmens nach § 12 Abs 3 MRG ist dem Rechtsübergang der durch den Ausschluß eines Gesellschafters nach § 1210 ABGB aus einer Zweipersonengesellschaft bürgerlichen Rechts bewirkt wird, mangels eines Verwertungsaktes des ausscheidenden Gesellschafters auch nicht gleichzuhalten: die analoge Anwendung nach §12 Abs 3 MRG kommt daher nicht in Frage. Entscheidung... mehr lesen...