Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Mangels von Anhaltspunkten für einen Verzicht kann der Vermieter aufgrund einer seinerzeit mit dem Unternehmensveräußerer vereinbarten Wertsicherung diese auch vom Unternehmenserwerber verlangen, selbst wenn er in seinem Antrag nach § 12 Abs 3 MRG auf Feststellung des angemessenen Mietzinses hierauf nicht ausdrücklich Bezug genommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070268Dokumentnummer
JJR_19930218_OGH0002_0080OB00570_9200000_003