Norm: ABGB §5ABGB §1393 CaMRG §12 Abs3 CbMRG §46a Abs5
Rechtssatz: Ob durch die Veräußerung des im Mietobjekt betriebenen Unternehmens ein gespaltenes Mietverhältnis entstand, ist nach der im Zeitpunkt der Unternehmensveräußerung geltenden Rechtslage zu beurteilen. Gesetze wirken nämlich grundsätzlich nicht zurück (§ 5 ABGB), sodaß mangels besonderer Rückwirkungsanordnung des Gesetzgebers - wie hier - auf einen rechtserheblichen Sachverhalt jen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CaMRG §12 Abs3 CbMRG §46a Abs5
Rechtssatz: Kein gespaltenes Mietverhältnis entsteht, wenn zwar eine Fusion von Betriebsgesellschaften formell zu einem Mieterwechsel führt, doch dann angesichts völliger Gesellschafteridentität nicht mehr als jene Strukturänderung zu sehen, die jeder Vermieter schlüssig zu billigen erklärte, indem er sein Geschäftslokal vorbehaltslos einer Gesellschaft (Personengesellschaft) vermietete. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 A1MRG §12 Abs3 CaMRG §46a Abs3MRG idF 3.WÄG §12a Abs1
Rechtssatz: Eine allfällige rechtliche Qualifikation eines Bestandvertrages als "Pachtvertrag" durch die betroffenen Parteien ist belanglos. Entscheidend ist allein, ob ein bestimmtes Unternehmen oder nur die diesem Unternehmen zur Verfügung stehende Geschäftsräumlichkeit in Bestand gegeben wurde. Darum kann auch die Anmeldung des Unternehmensübergangs vom bisherigen Eigentü... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §46a Abs3MRG idF 3.WÄG §12a Abs1
Rechtssatz: Da sich der Grundtatbestand der Unternehmensveräußerung durch das 3. WÄG nicht geändert hat, kann dabei zur Auslegung des Begriffes der "Unternehmensveräußerung" auf die Judikatur zu § 12 Abs 3 aF MRG zurückgegriffen werden. Auch § 46a Abs 3 MRG stellt eindeutig auf die Verpachtung des in den Bestandräumlichkeiten betriebenen "Unternehmens" als Ganzes und nicht auf die Verwer... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3MRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: § 12a Abs 3 MRG ist eine Erweiterung des in § 12a Abs 1 MRG, der seiner Vorläuferbestimmung - § 12 Abs 3 MRG idF vor dem 3.WÄG - entspricht, normierten Grundtatbestandes. Diese Erweiterung des in § 12a Abs 1 MRG normierten Grundtatbestandes wurde vorgenommen, um rechtlichen Umgehungskonstruktionen (Veräußerung von Gesellschaftsanteilen statt Unternehmensveräußerung) zu begegnen, wie sich... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3MRG §12a Abs1MRG §12a Abs3MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Aus der Gesetzessystematik des § 12a MRG folgt, dass die Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in einer juristischen Person oder in einer Personengesellschaft des Handelsrechts nur dann die Rechtsfolgen einer Unternehmensveräußerung (§ 12a Abs 1 und 2 MRG) und demgemäß auch die des Mietzinsanhebungsrechts des Vermieters nach § 46a Abs 4 MRG nach... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7MRG §12 Abs3MRG §12a Abs1MRG §12a Abs3MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Hat der Gesetzgeber das Recht des Vermieters auf Anhebung des Hauptmietzinses an die Unternehmensveräußerung oder an einen davon abgeleiteten Tatbestand geknüpft, so steht es dem Rechtsanwender nicht zu, diese Rechtsfolge auch mit anderen Sachverhalten zu verbinden, selbst wenn dies auf Grundlage bestimmter Wertungen, die aber letztlich im Gesetz keinen Niedersc... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §12aMRG §12 Abs3 CaMRG §12 Abs3 Cb
Rechtssatz: Die Veräußerung von einem von mehreren in einheitlichen Mieträumen geführten selbständigen Betrieb führt nicht die Rechtsfolge des § 12 Abs 3 MRG (bzw. § 12a MRG) herbei, sondern bewirkt eine Zerlegung der Mietrechte, die ohne Mitwirkung des Vermieters nicht möglich ist. Mehrere gespaltene Schuldverhältnisse entstehen nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG idF 3.WÄG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG aF sind ausgeschlossen, wenn die Mietrechte nicht gesetzlich, sondern (wie hier) vertraglich aufgrund eines eingeräumten Weitergaberechts übergehen. § 12 a Abs 1 MRG idF des 3. WÄG sieht ebenso wie § 12 Abs 3 MRG aF eine Vertragsübernahme ex lege vor. Entscheidungstexte 5 Ob 2169/96y ... mehr lesen...
Norm: MRG aF §12 Abs3 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 12 Abs 3 MRG Verweisungen: Siehe nunmehr § 12 a Abs 1 MRG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102546 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000MRG00012_9600000_002 mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 Ca
Rechtssatz: Mangels einer rechtlich gar nicht möglichen Veräußerung eines bloß pachtweise überlassenen Unternehmens durch einen der Bestandnehmer ist bei Pachtverhältnissen die Anwendung von § 12 Abs 3 MRG aF ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 637/95 Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 637/95 European Ca... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG §16 Abs1
Rechtssatz: Der angemessene Hauptmietzins richtete sich dann danach, welcher Hauptmietzins für vergleichbare Wohnungen ortsüblich ist. Entscheidungstexte 1 Ob 637/95 Entscheidungstext OGH 22.08.1996 1 Ob 637/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106320 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 DVj1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12 Abs3MRG §12 Abs4MRG §37MRG §37 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Der Rechtsweg ist nur in den Angelegenheiten ausgeschlossen, die in § 37 Abs 1 MRG aufgezählt sind. Dabei sind für die Beurteilung der zulässigen Verfahrensart der Wortlaut des Entscheidungsbegehrens und die zu seiner
Begründung: vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen maßgebend. Über Anträge, die eine Ang... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3MRG idF 3.WÄG §12a Abs3
Rechtssatz: Der Erwerber eines Unternehmens tritt kraft zwingenden Rechts ex lege in den Vertrag ein; dies kann durch vertraglichen "Vorbehalt der Mietrechte" durch den früheren Mieter nicht ausgeschlossen werden; für die Mieterin (Antragsgegnerin) ist daher nichts daraus zu gewinnen, daß die einbringende Einzelunternehmerin die Mietrechte der KG vertraglich nur zur Nutzung überlassen hat. ... mehr lesen...