Norm: JWG §26
Rechtssatz: Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur einstweiligen freiwilligen Heimunterbringung schließt nicht aus, daß gegen den Willen der Erziehungsberechtigten, das heißt unabhängig von deren Einverständnis und daher unter Umständen auch ohne dieses, eine Erziehungshilfemaßnahme in ihrem Bestand durch pflegschaftsgerichtlichen Beschluß abgesichert wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §16 BIII2bJWG §9 Abs2JWG §26StV 1955 Art7
Rechtssatz: Das Wohl eines der slowenischen Minderheit (Art 7 Staatsvertrag von Wien BGBl 1955/152) angehörenden Kindes, das bisher zweisprachig erzogen wurde, erfordert es, die zweisprachige Erziehung (slowenisch - deutsch) auch im Falle einer Maßnahme nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz fortzusetzen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Der Amtsvormund des am 13. Oktober 1974 unehelich geborenen Kurt H beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe "wegen Gefahr in Verzug", die Genehmigung der vorläufigen Unterbringung des Kindes im Kinderheim T und die endgültige Unterbringung in einem SOS-Kinderdorf mit der Begründung: , daß die Mutter des Kindes erziehungsunfähig sei und der Minderjährige in den äußerst ungünstigen häuslichen Verhältnissen der Gefahr einer körperlichen und seelischen Verwahrlosung ausges... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der drei Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 24. Oktober 1973, 6 Cg 181/73, rechtskräftig geschieden. Das Kind Gabriele befand sich bereits seit August 1972, die Kinder Susanne und Doris seit August 1973 im Haushalt der mütterlichen Großeltern in Pflege und Erziehung. Am 8. Feber 1974 stellte die Mutter den Antrag, ihr die Kinder in Eigenpflege zu übergeben. Diesem Antrag wurde zunächst stattgegeben, mit Beschluß des Erstgerichtes vom 19. Ju... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §10JWG §26
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des JWG auf ausländische Kinder richtet sich nicht nach den Regeln des Internationalen Privatrechtes, sondern denen des öffentlichen Rechtes, das hier vom Territorialitätsprinzip beherrscht wird. Entscheidungstexte 5 Ob 584/78 Entscheidungstext OGH 13.06.1978 5 Ob 584/78 Veröff: EvBl 1978/159 S 490 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BJWG §26
Rechtssatz: Maßnahmen nach § 176 ABGB nF oder § 26 JWG sind nur gerechtfertigt, wenn die Eltern die Erziehung vernachlässigen, oder die Erziehungsgewalt missbrauchen, nicht aber schon dann, wenn die Erziehung bei einer dritten Person besser wäre als die an sich ordnungsgemäße Erziehung bei den Eltern. Entscheidungstexte 7 Ob 746/77 Entscheidungstext OGH 26.01.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BJWG §26
Rechtssatz: Nicht jede Bestrafung rechtfertigt eine Verfügung nach § 176 ABGB nF und insbesondere nicht eine Maßnahme nach § 26 Abs 1 JWG, weil nicht immer die Gefahr des bösen Beispiels gegeben ist bzw eine mögliche Gefährdung des Kindes vorliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 746/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 746/77 ... mehr lesen...
Die Mutter des mj. Andreas N verstarb bei dessen Geburt am 24. November 972. In der durch den Tod seiner Gattin entstandenen Notsituation gab der eheliche Vater August N seinen Sohn Andreas im Alter von drei Wochen zunächst in die Pflege seiner Schwester Theresia C in Graz. Vom April bis August 1973 befand sich der mj. Andreas im Haushalte seines Vaters in Liezen und wurde von dessen Schwester betreut. Als sich diese in die Schweiz begab, wurde das Kind an dem 24 jährigen in Graz wohn... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Eine längerdauernde Verletzung der Schulpflicht rechtfertigt unter Umständen Maßnahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe. Solche können nur von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden. Das Gericht hat gleichzeitig mit der Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe eine bestimmte, auf einige Dauer abgestellte, eine Erziehungsmaßnahme darstellende Verfügung zu treffen, die voraussichtlich Gewähr dafür... mehr lesen...
Am 3. April 1975 beantragte das zuständige Bezirksjugendamt die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe für die am 15. März 1962 geborene Minderjährige durch Unterbringung in einem Heim, weil sie sich ohne ausreichenden Grund weigere, die Schule regelmäßig zu besuchen, und die Eltern, bei denen sie lebe, nicht in der Lage oder gewillt seien, sie zum Schulbesuch anzuhalten; sie setzten sie durch ihr Verhalten einer Gefährdung ihrer psychischen Entwicklung aus. Der Vater und gesetzl... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26
Rechtssatz: Erziehungshilfe hat das gefährdete, aber noch intakte Kind zum Gegenstand; sie setzt einen Erziehungsnotstand voraus, der dann vorliegt, wenn die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten für den Jugendlichen überhaupt nicht sorgen, oder wenn die Fürsorge so unzulänglich ist, daß sie das künftige rechtmäßige Verhalten des Kindes und dessen gesundheitliche Entwicklung in Frage stellt. Entsch... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Voraussetzung für die Gewährung der Erziehungshilfe ist das Vorliegen eines Erziehungsnotstandes. Ein solcher setzt voraus, daß seitens der Eltern für das Kind überhaupt nicht gesorgt wird oder die Fürsorge so unzulänglich ist, daß das Wohl des Kindes oder der Allgemeinheit gefährdet wird. Entscheidungstexte 6 Ob 228/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 6 ... mehr lesen...
Die Kinder Andrea, Christine und Helmut D wurden über Wunsch ihrer Eltern Anfang 1965 im SOS-Kinderdorf S untergebracht. Der Vater litt damals an Lungentuberkulose die Mutter arbeitete als Hilfskraft im Krankenhaus M. Die Eltern konnten ihre Kinder daher nicht bei sich haben. Am 16. September 1966 schlossen die Eltern der Kinder die Ehe. Im Hinblick auf die Ruckführung der Kinder haben die Eltern eine Eigentumswohnung erworben, welche räumlich für die Aufnahme der Kinder geeignet ist.... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26nöJWG §25
Rechtssatz: Welche Erziehungsmaßnahme zu ergreifen ist, hat das Gericht nach Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles unter Bedachtnahme auf das Wohl des Kindes zu entscheiden. Hiebei ist grundsätzlich zunächst das gelindere Mittel anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 249/73 Entscheidungstext OGH 10.01.1974 7 Ob 249/73 Veröff: EvBl 1974/139 S ... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26
Rechtssatz: Die Erziehungsberatung wird nur dort anzuwenden sein, wo der zutage getretene Erziehungsnotstand nicht besonders gravierend ist und der Minderjährige im Falle der Belassung bei den Erziehungsberechtigten in seiner körperlichen Beziehung nicht gefährdet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 249/73 Entscheidungstext OGH 10.01.1974 7 Ob 249/73 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §178 CJWG §26WrJWG §25 Abs4
Rechtssatz: Eine Maßnahme der Erziehungshilfe kann nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, im vorliegenden Fall Mutter und Vormünderin, durchgeführt werden. Bei Widerruf dieser Zustimmung hat die Bezirksverwaltungsbehörde entweder die Erziehungshilfe zu beenden oder beim Pflegschaftsgericht einen Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu st... mehr lesen...
Die minderjährige Eva C und ihr am 1. Juli 1973 großjährig gewordener Bruder Erich stammen aus der mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19. Juni 1972, 3 Cg 118/72-7, geschiedenen Ehe des Erich C und seiner Frau Maria. Der Vater der Minderjährigen wurde durch Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 31. März 1950, 5 L 32/49-9, wegen Trunksucht beschränkt entmundigt und befand sich nach dem Inhalt des Pflegschaftsaktes 1 P 163/52 (später 3 P 181/67) des Bezirksgerichtes Döbl... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §9JWG §26JWG §31
Rechtssatz: Welche tatsächlichen Umstände im konkreten Einzelfall die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 26 JWG rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt; es vermag daher die Behauptung, daß diese Umstände im konkreten Fall zur Rechtfertigung einer derartigen Maßnahme nicht ausreichen, den Anfechtungsgrund "offenbarer Gesetzwidrigkeit" im Sinne des § 16 AußStrG nicht herzustellen (ebenso EFSlg ... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Von einer Nichterfüllung der mit der Erziehungsgewalt verbundenen Pflichten kann man auch dann sprechen, wenn der Erziehungsberechtigte nicht dazu geeignet ist, dem Kind die erforderlich erscheinende Hilfe zu gewähren. Ob dies der Fall ist, kann nur nach den Umständen des Falles beurteilt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 146/72 Entscheidungstext OGH 11.07.197... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2lJWG §26
Rechtssatz: Wenn den Entscheidungen der Untergerichte über die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 JWG nicht entnommen werden kann, welche Maßnahme das Gericht im Einzelfall anordnete und aus welchen Gründen diese Maßnahme erforderlich gehalten wurde, sind sie nichtig im Sinne des § 16 AußStrG (§477 Abs 1 Z 9 ZPO). Entscheidungstexte 5 Ob 282... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §27
Rechtssatz: Anordnung mehrerer Maßnahmen (eventualiter) zulässig (hier Unterbringung bei fremder Familie, mangels geeignetem Pflegeplatz jedoch im öffentlichen Heim). Entscheidungstexte 5 Ob 103/70 Entscheidungstext OGH 10.06.1970 5 Ob 103/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS006357... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 FJWG §26
Rechtssatz: Wenn sich die Mutter, der die Pflege und Erziehung des Kindes im Einverständnis mit dem Vater überlassen wurde, als zur Erfüllung dieser Aufgabe ungeeignet erweist, sodaß die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und das Kind auf Pflege, soferne zu erwarten ist, daß das Kind in seinem Haus geordnete Verhältnisse findet. Entscheidungstexte 5 Ob 163/69 ... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §28
Rechtssatz: Erziehungsaufsicht im Sinne des § 28 JWG ist die strengere Maßnahme gegenüber der Erziehungshilfe. Sie wendet sich wie die Fürsorgeerziehung dem bereits geschädigten Kind zu und ist eine Maßnahme, die sich gegen das Kind richtet, weil dessen Verhalten bewußt mißbilligt werden soll. Entscheidungstexte 7 Ob 220/68 Entscheidungstext OGH 13.11.1968 7 Ob... mehr lesen...
Norm: JWG §26SbgJWG §26 Abs4
Rechtssatz: Eine Erziehungsberatung ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 220/68 Entscheidungstext OGH 13.11.1968 7 Ob 220/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0063658 Dokumentnummer JJR_19681113_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Erziehungsnotstand liegt nicht nur dann vor, wenn der Wille oder die allgemeine Fähigkeit zu einer gedeihlichen Erziehung fehlen, sondern auch dann, wenn aus anderen Gründen (hier: Entfremdung und Abneigung zwischen Mutter und minderjähriger Tochter) die Fürsorge für den Minderjährigen in einer Weise unzulänglich ist, daß das Wohl des Kindes gefährdet ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JWG §9JWG §26
Rechtssatz: Sichergestellt wird der Zweck der gerichtlichen Erziehungshilfe auch durch die Erziehung der Minderjährigen durch die eheliche Mutter. Es bedarf einer Prüfung aller für die Belassung der Minderjährigen im Heim oder für die Überstellung der Minderjährigen zur Mutter sprechenden Umstände und deren Gegenüberstellung unter dem Gesichtspunkt des Wohles der Minderjährigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B2JWG §26JWG §34
Rechtssatz: Die mütterliche Großmutter eines ae Kindes ist im Falle der gerichtlichen Erziehungshilfe zu hören und rekursberechtigt, wenn sie das Kind tatsächlich in ihrer Pflege hat. Des Abschlusses eine Pflegevertrages mit ihr bedarf es dazu nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 14/66 Entscheidungstext OGH 26.01.1966 6 Ob 14/66 EvBl 1966/267 S ... mehr lesen...
Der Minderjährige befand sich, da sich seine Mutter um ihn kaum kümmerte, bei seiner mütterlichen Großmutter Anna T. Mit Beschluß des Vormundschaftsgerichtes vom 24. November 1960 wurde über ihn die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und seine Unterbringung im Kinderheim L. genehmigt. Die mütterliche Großmutter bringt nunmehr vor, sie habe für den Minderjährigen, der sich während eines Schulurlaubes wieder bei ihr befunden habe, eine geeignete Lehrstelle ausfindig gemacht. Sie be... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Keine Bedenken des OGH gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 26 JWG. Entscheidungstexte 5 Ob 234/65 Entscheidungstext OGH 16.09.1965 5 Ob 234/65 Veröff: EvBl 1966/101 S 131 2 Ob 549/88 Entscheidungstext OGH 17.05.1988 2 Ob 549/88 Auch European Cas... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §27
Rechtssatz: Ordnet das Gericht die Erziehungshilfe an, so hat es gleichzeitig zu verfügen, welche Maßnahme zu treffen ist. Insbesondere ist im Fall der Heimunterbringung anzugeben, in was für einer von mehreren Gattungen von Heimen der Minderjährige erzogen werden soll. Unter gleichartigen Heimen ist jedoch keine Auswahl zu treffen. Entscheidungstexte 8 Ob 279/64 ... mehr lesen...