RS OGH 1969/6/18 5Ob163/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1969
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Norm

ABGB §142 F
JWG §26

Rechtssatz

Wenn sich die Mutter, der die Pflege und Erziehung des Kindes im Einverständnis mit dem Vater überlassen wurde, als zur Erfüllung dieser Aufgabe ungeeignet erweist, sodaß die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und das Kind auf Pflege, soferne zu erwarten ist, daß das Kind in seinem Haus geordnete Verhältnisse findet.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 163/69
    Entscheidungstext OGH 18.06.1969 5 Ob 163/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0047895

Dokumentnummer

JJR_19690618_OGH0002_0050OB00163_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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