Norm
AußStrG §9 B2Rechtssatz
Die mütterliche Großmutter eines ae Kindes ist im Falle der gerichtlichen Erziehungshilfe zu hören und rekursberechtigt, wenn sie das Kind tatsächlich in ihrer Pflege hat. Des Abschlusses eine Pflegevertrages mit ihr bedarf es dazu nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0006402Dokumentnummer
JJR_19660126_OGH0002_0060OB00014_6600000_001