Norm
JWG §26Rechtssatz
Erziehungsnotstand liegt nicht nur dann vor, wenn der Wille oder die allgemeine Fähigkeit zu einer gedeihlichen Erziehung fehlen, sondern auch dann, wenn aus anderen Gründen (hier: Entfremdung und Abneigung zwischen Mutter und minderjähriger Tochter) die Fürsorge für den Minderjährigen in einer Weise unzulänglich ist, daß das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0063625Dokumentnummer
JJR_19680828_OGH0002_0070OB00158_6800000_001