Begründung: Das Erstgericht hatte am 4. Mai 1984 die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des am 26. August 1982 geborenen Knaben in fremder Pflege angeordnet, weil nach der Aufnahme des Kindes im Landeskrankenhaus Mödling eine schwere körperliche und seelische Verwahrlosung festgestellt worden war. Das Kind war unterernährt und hatte eine Hautkrankheit und auf eine Mißhandlung hinweisende auffallende striemenförmige Blutunterlaufungen am linken Oberschenkel. Das Kind dü... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Rene W*** wurde ehelich geboren. Die Ehe seiner Eltern wurde im Jahre 1982 geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten wurden der Mutter Christine W*** übertragen. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Jugendamt, beantragte als besonderer Kurator im Sinne des § 21 JWG, den mj. Rene W*** der gerichtlichen Erziehungshilfe zu überweisen. Der Antrag wurde damit begründet, daß die erziehungsberechtigte Mutter aufgrund ihrer persönlichen Probleme, insbesonder... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Kinder, Alois und Maximiliane R***, lebten von 1977 bis Dezember 1981 und vom Februar 1982 bis November 1984 miteinander in Lebensgemeinschaft; im Laufe des Jahres 1986 nahmen sie die Lebensgemeinschaft wieder auf und heirateten schließlich am 8. August 1986, womit die Kinder legitimiert wurden. Mit Beschluß vom 11. März 1986 ordnete das Erstgericht für beide Kinder die gerichtliche Erziehungshilfe an, genehmigte die von der Bezirkshauptmannschaft... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10. Jänner 1984 ordnete das Erstgericht für das Kind die gerichtliche Erziehungshilfe gemäß § 26 JWG an und genehmigte dessen Unterbringung bei Pflegeeltern. Mit Beschluß vom 23. Oktober 1986 wies es - unter anderem - den Antrag der Mutter auf Übergabe des Kindes in ihre Pflege und Erziehung ab und ersetzte die von ihr verweigerte Einwilligung in den am 27. Mai 1986 zwischen den Pflegeeltern Friedrich und Gertraud S*** und der Minderjährigen geschlosse... mehr lesen...
Begründung: Obwohl im seinerzeit beim Bezirksgericht Floridsdorf geführten Vormundschaftsverfahren ein Antrag des unehelichen Vaters, ihm die Pflege und Erziehung seines am 26. September 1978 geborenen Kindes Georg P*** zu übertragen, mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 30. August 1984, 6 Ob 639/84, rechtskräftig abgewiesen wurde, blieb das Kind, das der Vater im Oktober 1983 nach einem Besuch nicht mehr an die seinerzeit zum Vormund bestellte Mutter zurückgestellt hat... mehr lesen...
Begründung: Am 14. Februar 1986 wurden die drei Kinder vom Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk im Zentralkinderheim der Stadt Wien untergebracht. Am 21. Februar 1986 beantragte das Bezirksjugendamt für den 12. Bezirk die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe hinsichtlich der drei Kinder gemäß § 26 Abs.2 JWG. Zur
Begründung: wurde im wesentlichen vorgebracht, die Kinder würden laut Mitteilung von Hausbewohnern mißhandelt; von Sozialarbeitern sowie im Städtischen Kindertageshei... mehr lesen...
Begründung: Die am 21.5.1985 geborene Carmen-Margaritha H*** ist das uneheliche Kind der Lillian H*** und des Edward D***. Der Vater trennte sich von der Mutter, als er von ihrer Schwangerschaft erfuhr. Die Mutter erklärte während der Schwangerschaft, sie weigere sich, ihr Kind im Spital zur Welt zu bringen, sie wolle es lieber sterben lassen, auch ihr selbst mache der Tod nichts aus. Sie äußerte auch Mordrohungen gegen ihre erstgeborene Tochter, die mj. Carmen H***. Am 1.8.1985 w... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 7. Juli 1978, 10 Cg 236/78-13, geschieden. Eine Vereinbarung zwischen den Eltern darüber, welchem Elternteil die Elternrechte zustehen sollen, wurde nicht getroffen. Eine gerichtliche Entscheidung darüber wurde bisher nicht gefällt. Der Minderjährige befindet sich in Pflege der Schwester des Vaters, Friederike H***, die auch zum besonderen Sachwalter zur Hereinbringu... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksjugendamt beantragte am 26. August 1985 beim Jugendgerichtshof Wien, die am 20. August 1985 durch die Abnahme des am 17. Mai 1983 geborenen Kindes aus der Pflege der Eltern und die Übernahme in Gemeindepflege wegen Gefahr im Verzug getroffene Maßnahme der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 Abs 2 JWG zu genehmigen. Nachdem der Beschluß vom 24. Oktober 1985, womit die gerichtliche Erziehungshilfe durch Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie seit ... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als gesetzlicher Amtskurator beantragte die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe der Minderjährigen. Das Erstgericht gab diesem Antrag auf der Grundlage nachstehender Feststellungen statt: Der Vater der Kinder arbeitete von September bis November 1985 bei der Firma J*** in Schruns. Er mußte das Arbeitsverhältnis wegen einer schon seit längerem bestehenden Verletzung am Rücken wieder auflösen. Die Eltern haben Schulden im Ausmaß... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Reinhard S***, geboren 2. Juli 1981 ist das uneheliche Kind der Hilde L*** und des noch vor der Geburt des Minderjährigen verstorbenen Anton R***. Auf Antrag des Amtsvormundes ordnete das Erstgericht für den Minderjährigen die gerichtliche Erziehungshilfe in Form der Unterbringung im Kinderheim Axams an. Es ging auf Grund eines eingeholten Sachverständigengutachtens davon aus, daß bei der Mutter eine psychische Krankheit in Form einer schweren erregbaren Persönli... mehr lesen...
Begründung: Der am 7.4.1982 geborene Osawaru E*** und die am 21.5.1984 geborene Gretel E*** sind eheliche Kinder des Victor und der Eva E***. Bezüglich des mj. Osawaru wurde bereits mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 19.5.1982 (ON 3) die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 9.4.1982 erfolgte Unterbringung dieses Kindes im Zentralkinderheim pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit rechtskräftigem Beschluß des Erstgerichtes vom 20.9.1982 (ON 9) wurde diese... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Sandra Nicole A*** wurde am 29.3.1976 als uneheliches Kind der Rosemarie A*** (nunmehr verehelichte T***) geboren. Günter Johann W*** hat die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt. Am 6.7.1979 wurde Sandra A*** im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei den Pflegeeltern Josef und Franziska W*** in Taiskirchen untergebracht. Am 7.7.1982 beantragte die Bezirkshauptmannschaft R*** IM I*** als Amtsvormund, den Verbleib der Minderjährigen bei den Pflegeeltern gem... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. Jänner 1981 geborene Franz A*** ist ein eheliches Kind der Radmilla A*** aus ihrer geschiedenen Ehe mit Karl Heinz A***; der am 1. Jänner 1983 geborene Erich B*** ist ein uneheliches Kind der Radmilla A***. Beide Kinder, die sich in Pflege ihrer Mutter befanden, wurden mit Zustimmung der Mutter im Rahmen der Erziehungshilfe (§ 9 JWG) am 6. Dezember 1983 in das Zentralkinderheim überstellt und von dort an eine Pflegestelle bei Katharina R*** in 2813 Lichteneg... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. November 1968 geborene Claudia E*** entstammt der Ehe des Johann und der Helga E***. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 27. September 1984, 7 Cg 259/84-4, aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Da Helga E*** jedoch vor Rechtskraft dieses Scheidungsurteiles am 24. November 1984 Selbstmord beging, ist die Ehescheidung nicht in Rechtskraft erwachsen. Nach der Ehescheidung zog Helga E*** mit der Minderjährig... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.April 1977 geborene Carmen A ist das uneheliche Kind der Lillian A und des Robert B. Die Eltern der Minderjährigen lebten bis 1978 im gemeinsamen Haushalt, dann zog der Vater wegen aufgetretener Mißhelligkeiten aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Beziehungen der Mutter zum Kind waren von Anfang an problematisch. Im Juli 1978 wollte die Mutter das Kind in Gemeindepflege übergeben, sie wurde aber damals vom Vater von ihrem Entschluß abgebracht. Als Carmen ein Ja... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist die außereheliche Tochter der Sieglinde A, verehelichte B. Sie wurde auf Grund der vom Erstgericht am 25.10.1978 auf Antrag des Amtsvormundes angeordneten gerichtlichen Erziehungshilfe (ON 2) bei den Pflegeeltern Johann und Stefana C in Knechtelsdorf untergebracht. Auf Antrag der Mutter ordnete das Erstgericht die Übergabe der Minderjährigen in die Pflege und Erziehung der Mutter an (Punkt 1 des erstgerichtlichen Beschlusses), bestimmte als übergabs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien als Vormundschaftsgericht vom 28.7.1983, ON 6, wurde über Maria A, geboren 26.3.1969, mit Zustimmung der Mutter und des unehelichen Vaters die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 28.4.1983 erfolgte Unterbringung der Minderjährigen in einem Heim (dem Clara-Fey-Kinderdorf) vormundschaftsgerichtlich genehmigt. Grund für die Unterbringung war, daß die schwerbehinderte Minderjährige (diskrete spastische Parese besonders... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1JWG §21JWG §26
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist auch in ihrer Stellung als besonderer Kurator iSd § 21 JWG in Vormundschafts- und Pflegschaftssachen, in denen die gerichtliche Erziehungshilfe iSd § 26 JWG angeordnet wurde, nicht zur Erhebung von Rechtsmitteln gegen jede Entscheidung des Gerichtes befugt, sondern nur gegen Entscheidungen, die Maßnahmen im Rahmen der angeordneten gerichtlichen Erziehungshilfe zum G... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.4.1972 geborene Manuela A ist ein eheliches Kinder des Wilhelm und der Hedwig A. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien von 28.2.1974 geschieden (ON 30). Mit Beschluß vom 4.10.1973 (ON 10) wurde hinsichtlich des Kindes die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 13.6.1973 erfolgte Heimunterbringung pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit Beschluß vom 28.10.1974 (ON 29) wurde im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe die ü... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Ein Erziehungsnotstand kann auch vorliegen, wenn das Kind den massiven Auseinandersetzungen der Eltern gegeneinander hilflos ausgesetzt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 703/84 Entscheidungstext OGH 17.01.1985 7 Ob 703/84 Veröff: ÖA 1986,108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS00... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Die Anwendung dieser Gesetzesstelle setzt nicht voraus, daß das Wohl des Kindes "in extremer Weise" gefährdet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 703/84 Entscheidungstext OGH 17.01.1985 7 Ob 703/84 Veröff: ÖA 1986,108 1 Ob 674/86 Entscheidungstext OGH 14.10.1986 1 Ob 674/86 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht infolge Rekurses der unehelichen Eltern den Beschluss des Erstrichter, wonach ihrer am 16. 8. 1982 geborenen Tochter die gerichtliche Erziehungshilfe nach § 26 JWG gewährt und ihre Unterbringung bei den Pflegeeltern Peter und Marita B***** bewilligt wurde. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Eltern erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig, weil der behauptete Rekursgrund der off... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §26
Rechtssatz: Handelt es sich bei den gelegentlichen Züchtigungen durch die Mutter nicht um härtere Bestrafungen, können diese Vorwürfe allein einen Mißbrauch der Erziehungsgewalt nicht begründen. Würde eine derart einschneidende Maßnahme wie die langfristige Unterbringung der Minderjährigen auf einem Pflegeplatz allein darauf gestützt, hätte das Gericht damit das ihm eingeräumte pflichtgemäße Ermessen überschritte... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Zur Prüfung, ob die tatsächlichen Umstände eine Maßnahme nach § 26 JWG rechtfertigen, bedarf es konkreter Feststellungen über die zum Wohle des Kindes erforderlichen erzieherischen Maßnahmen, und nicht bloß allgemeiner Wertungen, wie "nachgewiesene Erziehungsfähigkeit" und "krankmachendes Milieu". Entscheidungstexte 6 Ob 708/84 Entscheidungstext OGH 14.12.... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Sandra Nicole A*** wurde am 29.3.1976 als uneheliches Kind der Rosemarie A*** (nunmehr verehelichte T***) geboren. Günther Johann W*** hat die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt. Am 6.7.1979 wurde Sandra A*** im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe bei den Pflegeeltern Josef und Franziska W*** in Traiskirchen untergebracht. Am 7.7.1982 beantragte die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis als Amtsvormund, den Verbleib der Minderjährigen bei den Pflegeelte... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Auf einen allenfalls entgegenstehenden Willen des (siebenjährigen ) Kindes oder gar seiner Schwester kommt es bei notwendigen Hilfemaßnahmen nicht an. Entscheidungstexte 7 Ob 633/84 Entscheidungstext OGH 13.09.1984 7 Ob 633/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0063656 ... mehr lesen...
Norm: JWG §26JWG §27
Rechtssatz: Eine Aufhebung von Maßnahmen nach § 26 JWG hinsichtlich eines ausländischen Kindes vor Erreichen ihres Zweckes unter gleichzeitiger Erlassung einer Entscheidung, wodurch die Erreichung des mit ihnen angestrebten Zweckes in anderer Weise sichergestellt werden soll, kommt nicht in Betracht, wenn der ausländische Staat letztere Entscheidung nicht anerkennt, und zu befürchten ist, daß das Kind in diesen Staat zurück... mehr lesen...
Norm: JWG §26
Rechtssatz: Die Nichterfüllung der Erziehungspflichten ist als eine von subjektiver Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten unabhängige objektive Voraussetzung für die Anordnung der gerichtlichen Erziehungshilfe nach § 26 Abs 1 JWG aufzufassen. Ob daher ein Schuldvorwurf gegen die Mutter wegen des festgestellten Erziehungsnotstandes ihrer Kinder gerechtfertigt wäre, ist für die im Interesse der Kinder zutreffenden Maßnahmen ... mehr lesen...
Heribert I wurde am 24. November 1977 in Wien geboren. Seine Mutter hatte am 23. Jänner 1971 Gustav Bruno L geheiratet. Diese Ehe wurde mit dem seit 2. Dezember 1977 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. November 1977, 15 Cg 188/77-7, geschieden. Der geschiedene Ehemann der Mutter bestritt die Ehelichkeit. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erkannte mit dem seit 5. Juni 1979 rechtskräftigen Urteil vom 20. April 1979, 8 Cg 708/79-6, daß ... mehr lesen...