Norm
JWG §26Rechtssatz
Ordnet das Gericht die Erziehungshilfe an, so hat es gleichzeitig zu verfügen, welche Maßnahme zu treffen ist. Insbesondere ist im Fall der Heimunterbringung anzugeben, in was für einer von mehreren Gattungen von Heimen der Minderjährige erzogen werden soll. Unter gleichartigen Heimen ist jedoch keine Auswahl zu treffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0063670Dokumentnummer
JJR_19640923_OGH0002_0080OB00279_6400000_001