Norm
ABGB §176 BRechtssatz
Maßnahmen nach § 176 ABGB nF oder § 26 JWG sind nur gerechtfertigt, wenn die Eltern die Erziehung vernachlässigen, oder die Erziehungsgewalt missbrauchen, nicht aber schon dann, wenn die Erziehung bei einer dritten Person besser wäre als die an sich ordnungsgemäße Erziehung bei den Eltern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048704Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022