Norm
JWG §26Rechtssatz
Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur einstweiligen freiwilligen Heimunterbringung schließt nicht aus, daß gegen den Willen der Erziehungsberechtigten, das heißt unabhängig von deren Einverständnis und daher unter Umständen auch ohne dieses, eine Erziehungshilfemaßnahme in ihrem Bestand durch pflegschaftsgerichtlichen Beschluß abgesichert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0063569Dokumentnummer
JJR_19811216_OGH0002_0060OB00814_8100000_001