Norm
ABGB §176 BRechtssatz
Nicht jede Bestrafung rechtfertigt eine Verfügung nach § 176 ABGB nF und insbesondere nicht eine Maßnahme nach § 26 Abs 1 JWG, weil nicht immer die Gefahr des bösen Beispiels gegeben ist bzw eine mögliche Gefährdung des Kindes vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048652Dokumentnummer
JJR_19780126_OGH0002_0070OB00746_7700000_002