Norm
JWG §26Rechtssatz
Von einer Nichterfüllung der mit der Erziehungsgewalt verbundenen Pflichten kann man auch dann sprechen, wenn der Erziehungsberechtigte nicht dazu geeignet ist, dem Kind die erforderlich erscheinende Hilfe zu gewähren. Ob dies der Fall ist, kann nur nach den Umständen des Falles beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0063645Dokumentnummer
JJR_19720711_OGH0002_0080OB00146_7200000_001