Begründung: Die Beklagten machen geltend, dass Rechtsprechung zur Frage fehle, ob im Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes gesundheitsbezogene Werbebehauptungen - wie im Arzneimittelgesetz - auch dann als irreführend im Sinne des § 2 UWG anzusehen sind, wenn die behaupteten Wirkungen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind. Sie verweisen darauf, dass § 102 MPG, anders als § 6 AMG, den Tatbestand einer Irreführung durch die Behauptung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine irreführende Angabe ist nur dann im Sinne eines Verstoßes gegen § 2 UWG wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, den Entschluss des angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, irgendwie zugunsten dieses Angebots zu beeinflussen (stRsp; ÖBl 2001, 72 - Bodyguard; zuletzt 4 Ob 285/02v; RIS-Justiz RS0078296). Bereits zu 4 Ob 88/02y = ÖBl-LS 2002/160 wurde festgehalten, dass die beanstandete Werbu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits wiederholt mit der besonderen Haftung nach § 5j KSchG befasst (vgl zuletzt etwa OGH 1. 7. 2003, 1 Ob 118/03i mwN, etwa 1 Ob 303/02w, 4 Ob 27/03d uva). Wesentlich ist dabei, ob der Unternehmer durch eine Gewinnzusage an bestimmte Verbraucher den Eindruck erweckt hat, der Verbraucher habe diesen Gewinn schon gewonnen, was als unsachliche Beeinflussung des Kaufverhaltens angesehen wird ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur außerordentlichen Revision des Klägers: Das Recht auf Namensanonymität leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab (RIS-Justiz RS0008998). Die Persönlichkeitsrechte sind nach herrschender Auffassung absolute Rechte. Daraus allein kann aber noch nicht geschlossen werden, dass jedes Verhalten rechtswidrig ist, das diese Rechte gefährdet. Es bedarf vielmehr einer Interessenabwägung, bei der dem Interesse am g... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Eine irreführende Ankündigung begründet nur dann wettbewerbswidriges Handeln, wenn sie geeignet ist, dem Ankündigenden einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen. Das beanstandete Verhalten muss geeignet sein, das Verhalten der Marktgegenseite zu Gunsten des Ankündigenden zu beeinflussen. Von einem Vorsprung in diesem Sinn kann daher nur gesprochen werden, wenn die... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind österreichische Unternehmen, die Arzneispezialitäten erzeugen und vertreiben. Die Klägerin vertreibt in Österreich unter anderem P***** 20 mg-Filmtabletten, die unter Verwendung des Wirkstoffes Citalopram Hydrobromid hergestellt werden und seit 1. 4. 2003 kassenfrei sind. Die Beklagte ist Zulassungsinhaber des auf demselben Wirkstoff beruhenden Arzneimittels C***** 20 mg-Filmtabletten, das voraussichtlich erst mit 1. 7. 2003 kassenfrei erhältlich s... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass Rechtsprechung zur Frage fehle, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit ein Unternehmen behaupten kann, es habe eigene Büros in Fernost (China: Hongkong, Shanghai; Taiwan: Taipeh), mit denen es Produktion, Qualitätskontrolle und Import abwickle und dadurch den Kunden äußerst günstige Preise, ein hohes und kontrolliertes Qualitätsniveau sowie eine zeitgerechte Lieferung garantieren könne. Das Rekursge... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 A2
Rechtssatz: Ein aufklärender Hinweis kann eine Täuschung durch eine mehrdeutige Werbeaussage nur verhindern, wenn er von den angesprochenen Verkehrskreisen auch wahrgenommen wird. Das setzt im Regelfall gleiche Auffälligkeit voraus. Gleiche Auffälligkeit ist nicht erst dann gegeben, wenn die Schriftgröße übereinstimmt. Maßgebend ist vielmehr, ob ein durchschnittlich informierter, verständiger Verbraucher den aufklärend... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Der unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden erhobene und damit auch nachprüfbare Markenwert kann Meinungsumfragen über ein Produkt nicht gleichgehalten werden. Bezogen auf den Markenwert ist das Produkt nicht bloß Reflexions- oder Projektionsfläche von Vorstellungen und subjektiven Einstellungen der Umwelt, sondern die materielle Basis, an die die Marke als Kommunikationsmittel und Kürzel für die werbliche Botsch... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Ein höherer Bekanntheitsgrad einer Marke ist regelmäßig auch mit positiven Verkehrsvorstellungen verbunden, die sich in dem im Wege der Marktforschung erhobenen Markenwert ausdrücken. Entscheidungstexte 4 Ob 259/03x Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 Ob 259/03x European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AMG §6 Abs3MPG §102 Abs2UWG §2 A4
Rechtssatz: Sowohl § 6 Abs 3 AMG als auch § 102 Abs 2 MPG zählen nur beispielsweise ("insbesondere") Fälle auf, in denen eine Irreführung vorliegt und schränken demnach das allgemeine Irreführungsverbot des § 2 UWG keineswegs ein. Entscheidungstexte 4 Ob 261/03s Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 Ob 261/03s ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art3aUWG §2 A4
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Werbevergleichs ist allein anhand der vom Gemeinschaftsgesetzgeber aufgestellten Kriterien zu beurteilen. Dabei sind die an die vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 259/03x Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Das Ergebnis einer Markenwertstudie ist eine Aussage über eine nachprüfbare Eigenschaft der unter der Marke vertriebenen Waren oder Dienstleistungen. Der Markenwert lässt sich von der unter der Marke vertriebenen Ware oder Dienstleistung nicht trennen. Er ist nicht allein für den Wiederverkäufer, sondern auch für den Verbraucher von Bedeutung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Küchen unter der Marke „EWE", die Beklagte erzeugt und vertreibt Küchen unter der Marke „Dan". Die Beklagte versendet an den Fachhandel die Werbebroschüre „DAN AKTUELL". Die erste Seite der Ausgabe vom März 2003 war mit „Dan Küchen auf Platz 1" überschrieben. Darunter waren unter der jeweiligen Überschrift „Markenwert", „Top-Marke" und „Qualitätseinschätzung" verschiedene Küchenmarken mit der ihnen zugewiesenen Kennzahl genannt, wobei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu den Erfordernissen einer wirksamen Prozesshandlung widerspreche. Der Klägerin hätte nicht der (weitere) Auftrag erteilt werden dürfen, den Beschluss über die Genehmigung der konkreten Klage durch den Kammervorstand vorzulegen. Da der (auf Grund des ersten Auftrags vorgelegte) Beschluss vom 23. 1. 2001 nicht ausreichend bestimmt gewesen sei, hätte die Klage ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bewirbt in einem als Postwurfsendung verteilten Prospekt auf 28 Seiten eine Fülle unterschiedlichster Elektro-, Fernseh-, Video- und Fotoangebote unter dem auf Seite eins als Überschrift hervorgehobenen Slogan "E*****-Fachgeschäfte haben immer das bessere Angebot!". Jede Seite des Prospekts endet mit dem weißen Schriftzug auf schwarzem Untergrund "*** Bester Preis *** Beste Marken *** Bester Service *** ". 17 Angebote an verschiedenen Stellen des Katalogs ... mehr lesen...
Begründung: Klägerin und Beklagte vertreiben (ua) Geschirrreinigungsmittel. Die Beklagte wirbt für ihr Spülmittel „Calgonit 3 in 1 Brilliant" (ua) im Fernsehen. Im Werbefilm wird zunächst eine junge Frau gezeigt, die ein Kelchglas in der Hand hält und folgenden Text spricht: „Weißt eh, ich hab' einen neuen Nachbarn. Ein ursüßer Typ. Der hat einen Glanz in seinen Augen. Da hab' ich ihn heut' am Abend gleich auf ein Glaserl Wein eingeladen, aber bei den Wasserflecken wird das bestim... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass eine Rechtsprechung zur Frage der Irreführungseignung von Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels fehle. Für die Beurteilung der Irreführungseignung solcher Angaben gelten aber die gleichen Grundsätze, die auch sonst für die Beurteilung eines Sachverhalts nach § 2 UWG gelten. Der Kläger macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass eine Rechtsprechung zur Frage der Irreführungseignung von Teilnahmebedingungen ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Erweckt die Kennzeichnung von Tennisbällen mit dem ÖTV-Logo den tatsachenwidrigen Eindruck, dass diese Bälle von besserer Qualität seien als nicht gekennzeichnete Bälle, so verstößt der Vertrieb und das Inverkehrbringen derartiger Tennisbälle gegen § 2 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 224/03z Entscheidungstext OGH 18.11.2003 4 Ob 224/03z ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Eine Vermarktung ist schon nach allgemeinen Grundsätzen jedenfalls dann unzulässig, wenn sie dazu führt, dass die beteiligten Verkehrskreise über die Qualität des mit dem Kennzeichen versehenen Produkts irregeführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 224/03z Entscheidungstext OGH 18.11.2003 4 Ob 224/03z Europ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta und einer inländischen Betriebsstätte, die im Firmenbuch eingetragen ist; sie bietet über das Internet ua über die von ihr zur Nutzung angemieteten Domains phonesex.at und sadoland.at Telefondienstleistungen und Live-Cam-Darbietungen pornografischen Inhalts an. Die Beklagte ist ein Unternehmen mit Sitz in Wien, das im wesentlichen dieselben Dienstleistungen anbietet wie die Klägerin. Sie stellt unter den Domai... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass keine Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob ihr "in der nicht exklusiven Nutzung des Logos eines zentralen Sportverbands auf einem Turniertennisball oder seiner Verpackung in 3 oder 4-Balldosen ein Wettbewerbsverstoß zum Vorwurf gemacht werden kann". Die Beantwortung dieser Frage hängt allein davon ab, ob - wie die Klägerin behauptet - die Nutzung des Logos einen irreführenden Eindruck erweckt. Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden, durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Griß und Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, ***** vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer, Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei I*****, vertreten durch E... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist festzuhalten, dass die beklagte Partei - wie aus dem Firmenbuch ersichtlich (FN 182435m) - ihre Firma (erneut) geändert hat. Gemäß § 235 Abs 5 ZPO muss die Parteienbezeichnung daher von Amts wegen entsprechend richtiggestellt werden. Vorweg ist festzuhalten, dass die beklagte Partei - wie aus dem Firmenbuch ersichtlich (FN 182435m) - ihre Firma (erneut) geändert hat. Gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO muss die Parteienbezeichnung daher von Amts wegen entsprec... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist seit 18. 1. 1994 die Sphinx I***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien und dem Geschäftszweig "EDV" eingetragen. Die seit dem 11. 9. 1999 ebenfalls im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene M***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien wurde mit Generalversammlungsbeschluss in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Eintragung der beschlossenen Firmenänderung auf Sphinx IT-***** AG im Firmenbuch wurde wegen Verst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß und Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei D***** Gesellschaft m.b.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Beklagten ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts - nicht zulässig: Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung und damit auch ihre Eignung, die damit angesprochenen Erzeugnisse eines Konkurrenten pauschal als minderwertig darzustellen, richtet sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung für den u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin unter Hinweis auf die von der Beklagten erfolgte Gewinnzusage gemäß § 5j KSchG die Auszahlung eines Bargewinnes von S 500.000 (EUR 36.336,42). Aufgrund des klaren und eindeutigen Wortlauts der maßgeblichen Passagen in einer Aussendung habe die Beklagte den Eindruck erweckt, dass die Klägerin als Verbraucherin diesen Preis gewonnen habe. Die von ihr freigerubbelte Glücksnummer 1354979 am "grünen Rubbel-Smiley" ha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DDr. Gerhard A*****, vertreten durch Dr. Michael Krüger, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei Mag. (FH) Martin G*****, ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verfügt über drei Geschäfte in Linz, in denen sie das Augenoptikergewerbe betreibt und Brillen verkauft. Die Erstbeklagte hat Filialen in ganz Österreich. In ihren mehr als 100 Optikabteilungen vertreibt sie (ua) Brillen und wirbt (vor allem) mit ihren niedrigen Preisen, die sie durch Preisvergleiche herausstreicht. Der Geschäftsführer der Erstbeklagten Franz Josef Hartlauer ist am 21. 5. 2000 gestorben. Ihn hat die Klägerin als Zweitbeklagten in ... mehr lesen...