RS OGH 2004/1/20 4Ob259/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2004
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Norm

UWG §2 A4

Rechtssatz

Das Ergebnis einer Markenwertstudie ist eine Aussage über eine nachprüfbare Eigenschaft der unter der Marke vertriebenen Waren oder Dienstleistungen. Der Markenwert lässt sich von der unter der Marke vertriebenen Ware oder Dienstleistung nicht trennen. Er ist nicht allein für den Wiederverkäufer, sondern auch für den Verbraucher von Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118390

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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