Norm
UWG §2 A4Rechtssatz
Das Ergebnis einer Markenwertstudie ist eine Aussage über eine nachprüfbare Eigenschaft der unter der Marke vertriebenen Waren oder Dienstleistungen. Der Markenwert lässt sich von der unter der Marke vertriebenen Ware oder Dienstleistung nicht trennen. Er ist nicht allein für den Wiederverkäufer, sondern auch für den Verbraucher von Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118390Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009