Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** AG, *****, vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Franz H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Schmidt,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** - srl, *****, vertreten durch Kraft & Winternitz Rechtsanwälte-Gesellschaft mbH in Wien, gegen die beklagte Partei A****... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile sind Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und vertreiben Salat-Dressings der Sorten „Gartenkräuter", „italienische Kräuter" und „Kräuter Knoblauch". Die Beklagte bewirbt ihre Produkte unter der Bezeichnung „frisch & leicht Salat-Dressings" mit dem Schlagwort „naturrein" und - in einem an den Lebensmittelhandel gerichteten Informationsblatt - mit der Aussage: „Sie erhalten das einzige frische & naturreine Salat-Dressing. S***** Salat-Dressin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** KG (früher G***** KG), *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Spitzy und Dr. Esther Lenzinger, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei B***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die gesetzliche Interessenvertretung der freiberuflich tätigen Ärzte in Wien, darunter sind auch Fachärzte für Augenheilkunde und Optometrie. Die Erstbeklagte betreibt das Gewerbe des Optikerhandwerks (§ 94 Z 2 GewO) und der Kontaktlinsenoptik (§ 94 Z 41 GewO) an mehreren Standorten in Wien. Der Zweitbeklagte ist ausgebildeter Augen- und Kontaktlinsenoptiker sowie selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer und Gesellschafter der Erstbeklagten. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei e***** GmbH, *****, vertreten durch Frieders, Tassul & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. W***** GmbH, *****, 2. F*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Wilhelm Klade, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei T***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Stefan Wa... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien bieten öffentliche Festnetz-Sprachtelefondienste an. Bei den verschiedenen Gebührentarifen, zwischen denen Kunden der Parteien wählen können, wird grundsätzlich zwischen „Österreichzone" und „Lokalzone" und innerhalb dieser Zonen zwischen „Geschäftszeit" (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr) und „Freizeit" (18 bis 8 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag) unterschieden. Die Beklagte bietet unter anderem den TikTak Privat Tarif an. Bei diesem kostet die Gespräch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 4. 11. 2004 das Verfahren bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in dem zu G 52/04 anhängigen Gesetzesprüfungsverfahren unterbrochen (2 Ob 162/04v) und - nach Zurückweisung des Individualantrages zu G 52/04 - mit Beschluss vom 12. 5. 2005 ausgesprochen, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch über die zu G 20/05 erhobenen Anträge unterbrochen bleibt. Mit Erkenntnis vo... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (weiterhin: Antragstellerin) ist Medieninhaberin und Herausgeberin des Printmediums „Salzburger Woche", das in mehreren regionalen Ausgaben erscheint. Die Gegnerin der gefährdeten Partei (nachfolgend: Antragsgegnerin) ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Gratiszeitungen „Bezirksblätter Salzburg", die ebenfalls in mehreren Regionalausgaben erscheinen und an alle Haushalte verteilt werden. Die Mediadaten der „Bezirksblätter Salzburg" werden jäh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Ploil, Krepp & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei E***** GmbH, *****, vertreten durch Sch... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Für den Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG genügt objektive Rechtswidrigkeit. Es ist nicht nötig, dass der Ankündigende die Unrichtigkeit seiner Angabe kennt; so schon 4 Ob 418/79 = ÖBl 1980, 128 - KILOMETERZÄHLER uva oder kennen muss; so schon 4 Ob 407/79. Entscheidungstexte 4 Ob 65/05w Entscheidungstext OGH 26.04.2005 4 Ob 65/05w ... mehr lesen...
Begründung: Das Institut Fessel hat für das Jahr 2004 eine Verbraucherbefragung durchgeführt und nach den Gesamtergebnissen dieser nach einer Reihe von Einzelkriterien durchgeführten Befragung eine Reihung der Anbieter des Lebensmittelhandels vorgenommen. Nach dieser Reihung nehmen die Beklagte und Unternehmen ihrer Unternehmensgruppe den ersten und zweiten, die Klägerin den dritten Rang ein. In österreichweit erscheinenden Tageszeitungen und in eigenen Prospekten nahm die Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mitbewerber im Elektro- und Elektronikbereich. Anlässlich der Neueröffnung ihres als „SONY-Center" bezeichneten Geschäfts - die Beklagte vertreibt dort ausschließlich Geräte der Marke SONY - veranlasste die Beklagte nachstehende Werbeeinschaltung in einer Tageszeitung: Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt die Klägerin zuletzt noch, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, in öffentlichen Mitteilungen, di... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei (Land Kärnten) gibt seit April 2004 in ihren Haustankstellen beim Straßenbauamt Klagenfurt und in weiteren sieben Straßenmeistereien Dieseltreibstoff zum Einkaufpreis an die Allgemeinheit ab. Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt der klagende Schutzverband, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs 1.) öffentliche Tankstellen zu bewerben und/oder zu betr... mehr lesen...
Norm: RL-BA 1977 §45 Abs3 litaUWG §2 C2b
Rechtssatz: Dem Begriff „marktschreierisch" im Sinne des § 45 Abs 3 lit a RL-BA kommt eine andere Bedeutung zu als jener von der Judikatur zu § 2 UWG entwickelten Kategorie: „Marktschreierisch" ist in dieser Hinsicht im Sinne seiner sprachlichen Bedeutung als lautstark und sich aufdrängend werbend zu verstehen. Eine deutlich erkennbar nicht ernst zu nehmende Behauptung, welche ohne Anspruch auf Glaubwürd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war als Zustellerin beim Postamt B***** beschäftigt. Sie wurde mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 StGB schuldig erkannt, weil sie der Klägerin fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 EUR übersteigenden Wert mit dem Vorsatz weggenommen habe, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar nach dem 29. 11. 2001 Warengutsc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die gesetzliche Interessenvertretung der in Oberösterreich ansässigen Ärzte. Die Drittbeklagte führt im Rahmen ihres Personenbeförderungsgewerbes seit mehreren Jahren mehrmals wöchentlich Mietwagenfahrten nach Ungarn zu den „T***** Zahnpraxen" nach G***** durch; der dafür eingesetzte PKW ist ua mit „ZAHN TAXI" und „www.zahntaxi.at" samt Telefonnummer beschriftet. Unter der genannten Domain betreibt der Zweitbeklagte - der Geschäftsführer der Erstbeklag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung An den maßgeblichen Umständen, die im Sicherungsverfahren zur Abweisung des Sicherungsantrags geführt haben (zur
Begründung: siehe den dort ergangenen Beschluss 4 Ob 83/03i), ist im Hauptverfahren - entgegen den Ausführungen des Klägers - auch dadurch keine Änderung eingetreten, dass nunmehr feststeht, dass zumindest ein Absolvent der von den Beklagten durchgeführten Vorbereitungskurse (von bisher insgesamt etwa 15-20 Tei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt (ua) die Kosmetikprodukte der Marke „Nivea" in Österreich. Die Beklagte betreibt Geschäfte, in denen sie verschiedene Artikel anbietet. In einer mit „Supertipps % TPPS ... immer günstiger!" überschriebenen und Angebote verschiedener Waren, von Bekleidung über Küchengeräte und Spielzeug bis zu Kosmetika, enthaltenden Werbeaussendung kündigte die Beklagte im Herbst 2003 an, „Diverse Marken-Kosmetika! Nivea und andere Hersteller" je 0,99 EUR zu verk... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien betreiben Baumärkte; die Beklagte gründete ihre erste Niederlassung 1972. Die Beklagte wirbt in ihren Werbeprospekten mit folgenden Aussagen: „Nr. 1-Preise ohne Wenn und Aber!", „Immer Nr. 1! in Preis, Auswahl und Service", „Österreichs Nr. 1! ohne Wenn und Aber!", „...wo bessere Produkte weniger kosten", „Immer Nr. 1! ohne Wenn und Aber", „Nr. 1-Preise". Am 21. 7. 2003 ließ die Klägerin Testkäufe vornehmen. Die Preise der Klägerin lagen bei folgenden Pr... mehr lesen...
Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach § 508a Abs 1 iVm § 521a Abs 2 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes den Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 528 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§§ 510 Abs 3 letzter Satz, 528a ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach Paragraph 508 a, Absatz eins,... mehr lesen...
Norm: ECG §22IPRG §48 Abs2UWG §2 A4
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes besteht im Rahmen des § 22 Z 5 ECG eine Ausnahme vom Herkunftslandprinzip auch im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten, weshalb eine Irreführung inländischer Verbraucher im Rahmen von dem ECG unterliegenden Sachverhalten nach § 2 UWG zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Begründung: Die Wiener Werkstätte, 1903 von Josef Hoffmann, Kolo Moser und Fritz Warndorfer gegründet, gestaltete mit künstlerisch hochwertigen Produkten im geometrisierenden Stil der Wiener Sezession alle Lebensbereiche, insbesondere die Inneneinrichtung. Ab 1908 setzten sich phantasievoll-phantastische, nicht mehr zweckbestimmte Formen in den Schöpfungen der Wiener Werkstätte durch. Die 1932 aufgelöste Wiener Werkstätte genießt bis heute internationale Anerkennung. Der Kläger is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. 2. 1998 feuerte ein bei der Klägerin Haftpflicht versicherter (in der Folge: Versicherungsnehmer) bei einer Faschingsveranstaltung in F***** Feuerwerksraketen ab. Dabei stieg der letzte gezündete Feuerwerkskörper nicht auf, sondern explodierte verfrüht. Ein etwa 10 bis 15 m vom Abschusspunkt entfernter Zuschauer wurde durch einen Splitter des explodierenden Feuerwerkskörpers am rechten Auge schwer verletzt. Der Versicherungsnehmer der Klägerin wurde re... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Zuspruch von EUR 55.000,-, weil ihm die Beklagte in insgesamt vier Fällen einen gemäß § 5j KSchG gerichtlich einforderbaren Gewinn in der Gesamthöhe von EUR 55.000,- zugesagt habe. Der Kläger begehrt den Zuspruch von EUR 55.000,-, weil ihm die Beklagte in insgesamt vier Fällen einen gemäß Paragraph 5 j, KSchG gerichtlich einforderbaren Gewinn in der Gesamthöhe von EUR 55.000,- zugesagt habe. Die Beklagte wendete insbesondere ein, ein verständiger... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin einer Tageszeitung, die jeweils am Donnerstag mit der in Mutationsausgaben für die verschiedenen Bezirke erscheinenden Beilage „Heimat" vertrieben wird, sowie von Gratiszeitungen, die einmal wöchentlich am Mittwoch („Wann & Wo am Mittwoch") und am Sonntag („Wann & Wo am Sonntag") erscheinen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Gratis-Wochenzeitung „Das kleine Blatt", die mit der ebenfalls in Mutationsausgaben erscheinenden Beilag... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin und Herausgeberin der "Gelben Seiten", eines Verzeichnisses aller erfassbaren inländischen Unternehmen. Jedes Unternehmen ist mit einem kostenlosen Eintrag innerhalb jener Branche, die auf ihren Geschäftsbereich zutrifft, enthalten; Hervorhebungen und Anzeigen können gegen Entgelt bewirkt werden. Dieses Verzeichnis wird österreichweit unter dem Titel "Österreichisches Telefonbuch Home" auch auf CD-Rom gegen Entgelt angeboten. Der Beklagte is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Zweitbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Erstbeklagte ist, betreibt an mehreren Standorten in Österreich den Handel mit Waren aller Art. Sie bewarb in einem auch der Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 3. 11. 2002 angeschlossenen Flugblatt eine Reihe von Elektrogeräten, darunter auch einen Videorecorder der Marke Philips um 199 EUR statt 399 EUR mit dem Hinweis "Angebote gültig vom 4. bis 7. 11. 2002 bzw solange der Vorrat reicht". ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Konkurrenten auf dem Gebiet der Luft- und Kältetechnik. Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen des internationalen R*****-Konzerns, Lizenznehmerin der internationalen Marke "L*****" und Alleinimporteurin von Luftfiltern der Z***** AG. Wegen der Verwendung des Zeichens "L*****" in Form des von der Z***** AG (der Lieferantin der Beklagten) sowie von der Klägerin und der H. u. B. T***** GesmbH gebrauchten Logos ist beim Erstgericht ein Verfahren zwis... mehr lesen...