RS OGH 2004/1/20 4Ob259/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2004
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Norm

UWG §2 D1

Rechtssatz

Ein höherer Bekanntheitsgrad einer Marke ist regelmäßig auch mit positiven Verkehrsvorstellungen verbunden, die sich in dem im Wege der Marktforschung erhobenen Markenwert ausdrücken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118392

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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