Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Ein höherer Bekanntheitsgrad einer Marke ist regelmäßig auch mit positiven Verkehrsvorstellungen verbunden, die sich in dem im Wege der Marktforschung erhobenen Markenwert ausdrücken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118392Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009