RS OGH 2004/1/20 4Ob259/03x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2004
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Norm

EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art3a
UWG §2 A4

Rechtssatz

Die Zulässigkeit eines Werbevergleichs ist allein anhand der vom Gemeinschaftsgesetzgeber aufgestellten Kriterien zu beurteilen. Dabei sind die an die vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118391

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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