Norm
EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art3aRechtssatz
Die Zulässigkeit eines Werbevergleichs ist allein anhand der vom Gemeinschaftsgesetzgeber aufgestellten Kriterien zu beurteilen. Dabei sind die an die vergleichende Werbung gestellten Anforderungen in dem für sie günstigsten Sinn auszulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118391Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009