Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann O*****, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlagsgruppe N*****, vertreten durch Wolf,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein in Deutschland ansässiges Handelsunternehmen für Schlafsysteme und vertreibt insbesondere Wasserbetten und Zubehör von Wasserbetten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und auch im benachbarten Ausland. In Österreich entfaltet die Klägerin keine eigene Geschäftstätigkeit, vertreibt ihre Produkte aber über Vertragshändler. Die Erstbeklagte ist Alleinimporteurin für Österreich von Wasserbetten der Marke "Land & Sky". Sie entstand aus der S***... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien erzeugen und vertreiben Magnetfeldtherapiegeräte. Der Komplementär der Klägerin, Stefan E*****, war von 1977 bis 1995 mit Ingrid S*****, der geschäftsführenden Alleingesellschafterin der Beklagten, verheiratet. Stefan E***** gründete 1989 ein Einzelunternehmen, aus dem 1992 die Stefan E***** KEG hervorging. Ingrid S***** war an der KEG als Kommanditistin beteiligt; Stefan E***** war Komplementär. 1995 gründeten beide gemeinsam die E***** GmbH. Alleinige ha... mehr lesen...
Begründung: Zweck des klagenden Verbands, dem Fachgruppen, Innungen und Gremien der Wirtschaftskammern aller Bundesländer und praktisch aller Wirtschaftsbranchen angehören, ist ua die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte betreibt eine Druckerei. Sie warb im Sommer 2000 in einer Fachzeitschrift in einem Inserat unter der Überschrift "BEST sale Sommerschlussverkauf!" mit vier Eistüten, in deren Eiskugeln die Zahlen -11 %, -16 %, -24 % und -27 % aufgedruckt waren, samt fol... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Bedeutung einer Werbeankündigung richtet sich danach, wie sie die angesprochenen Verkehrskreise verstehen, wogegen das, was der Werbende selbst mit seiner Äußerung gemeint hat, unerheblich ist. Entscheidungstexte 4 Ob 63/02x Entscheidungstext OGH 09.04.2002 4 Ob 63/02x European Case ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Haslinger, Nagele & Partner, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Friedrich W*****, vertreten durch Dr.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Handelsgesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Manfred C. Müllauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Handelsgesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Manfred C. Müllauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei W... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der Frage, ob auch hinsichtlich technischer Produkte (hier: Computer) ein Werturteil möglich ist, hängt die Entscheidung nicht ab. Das Rekursgericht ist hier zutreffend davon ausgegangen, dass die Qualität eines Computers nachgeprüft (und nicht nur subjektiv bewertet) werden kann, und führt beispielhaft einige hiebei in Betracht kommende Kriterien an. Es hat die beanstandete Ankündigung "Der beste Computer" als Tatsachen... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wendet sich mit dem folgenden Formularschreiben an potentielle Kunden (Firmen und Selbständige): Der klagende Schutzverband beantragt, dem Beklagten zur Sicherung gleichlautender Unterlassungsansprüche für die Prozessdauer mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr 1. für einen Dateneintrag in einem Verzeichnis, insbesondere im Internet- Branchenverzeichnis unter der Domain www.online-branchenbuch.at oder einem sonstigen Firmenverz... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Vermögensverwalter und vermittelt gegen Provision Bausparverträge, Lebensversicherungen und andere Geldanlageformen. Er verfügt seit 1990 über einen Gewerbeschein zur Ausübung des Gewerbes Vermögensverwaltung. Die Zweitbeklagte ist eine Bausparkasse gemäß den Bestimmungen des Bausparkassengesetzes. Der Erstbeklagte ist seit 1973 Angestellter der Zweitbeklagten; er ist im Außendienst tätig, betreut 654 Kunden (jene Kunden, deren Verträge durch den Kläger ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den maßgeblichen Tatsachenannahmen der Vorinstanzen handelt es sich bei dem von der Beklagten beworbenen, am 25. 1. 2001 auf den Markt gebrachten Schihschuh Modell "Rail" um eine innovative, sich von den drei etwas früher auf den Markt gebrachten Soft-Schischuhmodellen der Klägerin unterscheidende teilweise Übertragung der für Snowboard-Softboots charakteristischen Eigenheiten auf die Erfordernisse des Alpin-Schischuhs ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Sachverhalt des vorliegenden Falles (wonach ein Interessent schon zwei Minuten nach der Geschäftseröffnung am ersten Tag der für fünf Tage angekündigten Werbeaktion die um rund 50 % billiger angebotene Videokamera nicht mehr erwerben konnte) unterscheidet sich von dem der Entscheidung 4 Ob 147/00x (= ÖBl 2000, 259 - Computerverkaufsaktion) zugrundeliegenden Sachverhalt (wonach eine ursprünglich ausreichend festgelegte W... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Zeitschrift "D*****", die Beklagte Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin unter anderem der Wochenmagazine "F*****" und "e*****". In mehreren Ausgaben der Zeitschrift "F*****" zwischen Oktober 2000 und Jänner 2001 kündigte die Beklagte folgendes an: Die Qualität eines Notebooks hängt entscheidend von der Leistungsstärke einzelner Komponenten (zB Kapazität von Hauptspeicher und Festplatte, Geschwindigkeit des CD-ROM-Laufwerks, Leistu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie eine Aussage im Wettbewerb zu verstehen ist, richtet sich nach dem Verständnis der dadurch angesprochenen Verkehrskreise unter den im jeweils zu beurteilenden Fall vorliegenden besonderen Umständen. Es ist legitimes Ziel eines jeden Wettbewerbs, Kunden zu gewinnen. Unlauter wird eine diesem Ziel dienende Werbemaßnahme erst dann, wenn der freie Willensentschluss des Kunden etwa durch Methoden der Irreführung beeinträchtig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt einen Versandhandel. Bereits vor dem Jahre 2000 hatte der Kläger bei der Beklagten diverse Waren bestellt, diese jedoch üblicherweise innerhalb der ihm beklagtenseits eingeräumten Rücktrittsfrist wieder retourniert. Außerdem hat der Kläger bereits an mehreren "Gewinnspielen" der beklagten Partei teilgenommen und - bislang allerdings stets vergeblich - auch mehrfach versucht, Gewinnzusagen der beklagten Partei zu realisieren. Diesbezü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichts hält sich im Rahmen der zur Alleinstellungswerbung umfangreich vorliegenden Rechtsprechung (MR 2000, 320 = ÖBl 2001, 68 - Das beste Magazin mwN; 4 Ob 270/01m - Der beste Computer; weitere Nachweise bei Koppensteiner, Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht3 § 24 Rz 32 FN 127 bis 136). Die Auffassung der Vorinstanz(en), es könne objektiv nachgeprüft (und nicht nur subjektiv bewe... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII3ZPO §528 Abs1 AUWG §2 A2
Rechtssatz: Aufklärende Hinweise auf der Hompage sind geeignet, die Verwechslungsgefahr zu beseitigen. Ob der aufklärende Hinweis im Einzelfall ausreichend deutlich ist, eine Irreführung zu vermeiden, betrifft keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 260/01s Entscheidungstext OGH 13.11.2001 4 Ob 260/01... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 C2dUWG §2 D4
Rechtssatz: Unvollständige Angaben verstoßen gegen § 2 UWG, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird, so dass die Unvollständigkeit geeignet ist, das Publikum in für den Kaufentschluss erheblicher Weise irrezuführen. Entscheidungstexte 4 Ob 212/01g Entscheidungstext OGH 13.11.2001 4 Ob 212/01g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichts hält sich im Rahmen der zur Alleinstellungswerbung umfangreich vorliegenden Rechtsprechung (siehe nur die Entscheidungen zu RIS-Justiz RS0078472, zuletzt 4 Ob 185/01m; sowie die Nachweise bei Koppensteiner, Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht3 § 24 Rz 32 FN 127 bis 136). Die Auffassung der Vorinstanz(en), die Qualitäten eines PC könnten objektiv nachgeprüft (und nicht n... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben Mobilfunknetze. Wer ein Mobiltelefon anmeldet, kann regelmäßig auch bei ein und demselben Betreiber zwischen mehreren Tarifen wählen. In der Ausgabe der "Neuen Kronen Zeitung" vom 31. 1. 2001 war ein Inserat der Beklagten eingeschaltet, in dem Tarife der Mobilfunknetzbetreiber für GSM-Handys miteinander verglichen wurden. Verglichen wurden Tarife, die sich nach Einschätzung der Beklagten "für Handy-Benutzer, die vorwiegend in der Freizeit ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Wettbewerbsverhältnis setzt voraus, dass sich der Verletzer zumindest durch die konkrete Wettbewerbshandlung in irgendeiner Weise zu dem Betroffenen in Wettbewerb stellt, so dass eine gegenseitige Behinderung im Absatz eintritt (ecolex 1997, 680 = ÖBl 1998, 26 - Entec 2005 mwN). Dafür reicht es nicht aus, dass die Parteien unentgeltlich Informationen über denselben Ort oder dieselbe Region anbieten, wenn sie im Übrig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass die Beklagte eine bestimmte Behauptung aufgestellt hat, trifft den Kläger. Die (negative) Feststellung der Vorinstanzen, es könne nicht festgestellt werden, dass die Schreiben Beilage ./A und Beilage ./I von der Beklagten verfasst und an einen potentiellen Kunden zu Zwecken des Wettbewerbs oder der Werbung geschickt wurden, ist einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof n... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist behördlich konzessionierter Vermögensverwalter und vermittelt gegen Provision unter anderem Bausparverträge und andere (Geld-)Anlageformen. Die Beklagte betreibt ein Kreditinstitut iSd § 1 BausparkassenG (BSpG) iVm dem BankwesenG (BWG) und veranlagt dabei unter anderem Vermögen in Form von Bausparverträgen. Der Kläger ist behördlich konzessionierter Vermögensverwalter und vermittelt gegen Provision unter anderem Bausparverträge und andere (Geld-)Anlag... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben Privatradios; die Klägerin für das Versorgungsgebiet Oberösterreich, die Beklagte für den Raum Linz. Nach dem Radiotest für das zweite Halbjahr 2000 führt in Oberösterreich bei der Zielgruppe der 14 bis 49-jährigen der ORF mit Ö3 (Tagesreichweite 57,9 %; Marktanteil 48 %), danach kommt der ORF mit Radio Oberösterreich (Tagesreichweite 26,3 %, Markanteil 22 %); das Life Radio der Klägerin steht an dritter Stelle (Tagesreichweite 21,4 %, Mar... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Irreführung über eine Ware (§ 2 UWG) kann sich in erster Linie auf den Preis, die Beschaffenheit oder die Herkunft beziehen (Koppensteiner, Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht3 § 24 Rz 38). Die Beschaffenheit einer Ware hängt von allen ihren Eigenschaften ab, die bei Würdigung ihrer Brauchbarkeit in Betracht kommen. Hierzu gehören nicht nur Aussagen über die qualitätsprägenden Eigenarten einer Leistung (N... mehr lesen...
Begründung: Der Drittkläger (und drittgefährdete Partei, im Folgenden nur Drittkläger) ist politischer Redakteur des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins F*****, die erstklagende und erstgefährdete Partei (im Folgenden nur erstklagende Partei) ist Eigentümerin, Verlegerin (Medieninhaberin) und Produzentin desselben, der Zweitkläger (und zweitgefährdete Partei; im Folgenden nur Zweitkläger) Herausgeber und Chefredakteur des genannten Nachrichtenmagazins. Der Drittkläger ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bewirbt ihr Geschirrspülmittel unter Verwendung der Worte "Sieg", "Bestleistung" und "Glanzweltmeister" sowie des Slogans "... spült Überlegenheit aus". Das Rekursgericht hat diese Ankündigungen als objektiv nicht überprüfbare Werturteile und nicht ernst zu nehmende Übertreibungen im Sinne zulässiger marktschreierischer Anpreisung beurteilt und eine Irreführung durch einen unrichtigen Tatsachenkern unter and... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Irreführung über eine Ware (§ 2 UWG) kann sich in erster Linie auf den Preis, die Beschaffenheit oder die Herkunft beziehen (Koppensteiner, Österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht3 § 24 Rz 38). Die Beschaffenheit einer Ware hängt von allen ihren Eigenschaften ab, die bei Würdigung ihrer Brauchbarkeit in Betracht kommen. Hierzu gehören nicht nur Aussagen über die qualitätsprägenden Eigenarten einer Leistung (N... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (MR 1995, 233 - Inseratenpreisliste; 4 Ob 33/98a; 4 Ob 32/99f uva). Der durch eine Ankündigung erweckte unrichtige Eindruck muss überdies geeignet sein, den Entschluss des angesprochene... mehr lesen...