Norm
UWG §2 D3Rechtssatz
Für das angesprochene Publikum ist es keineswegs bedeutungslos, ob die nach bestimmten Vorschriften hergestellten Waren (hier: Fleischwaren nach inländischen Vorschriften) von einem erst neu gegründeten oder von einem seit Jahren tätigen Unternehmen angeboten werden, kann doch dem älteren Unternehmen eine entsprechend größere Erfahrung zugebilligt werden. Ein längeres Bestehen eines Unternehmens beweist auch seine wirtschaftliche Leistungskraft. Zuverlässigkeit und Solidität sowie die Wertschätzung innerhalb des Kundenkreises.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078473Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.02.2021