Begründung: Die Beklagte betreibt das Gewerbe der Versteigerung beweglicher Sachen nach § 295 GewO, und zwar insbesondere von Orientteppichen. Sie kündigte in den "Oberösterreichischen Nachrichten" vom 26. September 1989 folgenden Verkauf an: "Nur kurze Zeit Bank-Pfandverkauf von verpfändeten O*** In den Räumlichkeiten des Kaufmännischen Vereinshauses in Linz, Landstraße 49, wird ein dort la... mehr lesen...
Begründung: Ebenso wie die Klägerin betreiben auch die beiden Beklagten in Salzburg eine Tanzschule. In einem Prospekt, in welchen sie das Kursprogramm ihres "T*** M***" für 1989/90 mitteilten, stellten sich die Beklagten als die "neue Leitung" dieser Tanzschule vor. Unter der Überschrift "Unser Hobby wird zum Beruf" hieß es dort: "Seit dem Anfängerkurs, den auch wir im T*** M*** absolviert haben, hat uns das Tanzen nicht mehr losgelassen. Wir haben uns mit dem Tanz in seinen vers... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte - eine Gesellschaft der sogenannten Zumtobel-Gruppe - betreibt u.a. in Salzburg, Schießstattstraße 7 (Hans-Sachs-Hof 7) unter der Bezeichnung "F***" den Einzelhandel mit Lebensmitteln und sogenannten "non-food-Artikeln" für den Haushaltsbereich. Sie hat a) am 17. November 1988 eine Tragepackung "Pampers"- Windeln zum Endverbraucherpreis von S 139,90, b) am 7. Dezember 1988 eine 2-Liter-Dose "Kronen-Öl" zum Endverbraucherpreis von S 34,90, c) am 9. Dezember... mehr lesen...
Norm: HGB §18 Abs2UWG §2 D10
Rechtssatz: Da für die Beurteilung, ob der Firmenkern oder ein Firmenzusatz zur Täuschung über die Verhältnisse des Geschäftsinhabers oder über Art oder Umfang des Geschäftes geeignet ist, der gleiche Prüfungsmaßstab wie bei § 2 UWG anzulegen ist, kann die Frage, ob der klagende Schutzverband auch berechtigt wäre, einen Verstoß gegen die firmenrechtlichen Vorschriften mit Klage nach § 37 Abs 2 HGB geltend zu machen,... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: Die Bezeichnung "BURGENLÄNDISCHER WINZERVERBAND" für eine GmbH ist im Hinblick auf die derzeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse nicht irreführend im Sinne des § 2 UWG; eine künftige Änderung der Verhältnisse könnte die Beibehaltung dieser Firma unzulässig machen. - "Burgenländischer Winzerverband Gesellschaft mbH". Entscheidungstexte 4 Ob 36/90 Entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob die Ankündigung einer Preisherabsetzung aktuell ist hängt die noch als angemessen anzusehende Zeitspanne von der Art der Ware ab; bei schnellebigen Wirtschaftsgütern wird sie im allgemeinen kürzer zu bemessen sein. Enthält jedoch die Werbung eine Bezugnahme auf eine besondere Aktualität der Preisherabsetzung, dann genügt schon ein relativ kurzer Zeitraum, in welchem der "statt"-Preis nic... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Ob die Ankündigung einer Preisherabsetzung noch aktuell ist, hängt nicht davon ab, ob der herabgesetzte Preis noch nicht zum Normalpreis geworden ist; auch Normalpreise dürfen ja eine gewisse Zeit hindurch den früheren Normalpreisen gegenübergestellt werden. Die Ankündigung einer Preisherabsetzung kann also selbst dann noch eine gewisse Zeitspanne hindurch aktuell sein, wenn der herabgesetzte Preis bereits zum Normal... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Auch im Gebrauch einer eingetragenen Firma und eines Firmenbestandteils kann eine Angabe im Sinne des § 2 UWG liegen. - "Burgenländischer Winzerverband Gesellschaft mbH". Entscheidungstexte 4 Ob 36/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1990 4 Ob 36/90 4 Ob 70/90 Entscheidungstext OGH 30.05.1990 4 Ob 70/90 V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die B*** W*** reg. Genossenschaft mbH. hatte sich seit vielen Jahren mit der Vermarktung des Weines der 25 burgenländischen Winzergenossenschaften befaßt. Im Jahr 1986 geriet sie in finanzielle Schwierigkeiten und konnte auch durch eine Umschuldung nicht mehr gerettet werden. Die R*** B*** reg. Genossenschaft mbH - die Oberorganisation der Raiffeisengenossenschaften - nahm sie daraufhin (durch Verschmelzung) auf und schloß mit Notariatsakt vom 26. Februar 1987... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand sowohl der Klägerin als auch der Erstbeklagten sind das Schwer- und Spezialtransportwesen sowie der Verleih von Teleskop-, Gittermast- und Autokränen; der Zweitbeklagte ist der Geschäftsführer der Erstbeklagten. Das Briefpapier der Erstbeklagten trägt die Aufschrift "DIE NR. 1 IM K***"; ihre Fahrzeuge und Kräne sind mit den Aufschriften "PRANGL die Nr. 1" und "PRANGL G*** S*** Ö***" versehen. Mit der Behauptung, daß diese Werbeangaben der Erstbek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb auf Grund eines mit der Beklagten am 1. August 1983 abgeschlossenen Franchise-Vertrages in Wien 10, Quellenstraße 119, ein sogenanntes "Y*** R***- Schönheitsfachgeschäft". Am 14. März 1988 erklärte die Beklagte dieses Rechtsverhältnis wegen ihrer offenen, seit länger als 72 Tagen fälligen Forderung aus Warenlieferungen unter Berufung auf eine einschlägige Bestimmung des Franchise-Vertrages für aufgelöst; mit Schreiben vom 29. März 1988 for... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Fotobedarfsartikeln und Parfümeriewaren in ca. 150 Verkaufsstellen in ganz Österreich. Sie stellt regelmäßig in Zeitungsinseraten ihren aktuellen Preisen sogenannte "statt"-Preise gegenüber, die als "ehemalige B***-Normalpreise" aufgeklärt werden. Am 4.9. und 15.9.1988 kündigte die Beklagte in Zeitungsinseraten unter der Überschrift "Filmangebot des Monats!" "Fuji"-Farbfilme unter der Angabe eines "... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Eine als Kennzeichen verwendete geographische Herkunftsangabe ist in hohem Maße geeignet, die Ware zu individualisieren, insbesondere Gütevorstellungen und Preisvorstellungen zu erwecken, und deshalb für die Kaufentscheidung des Interessenten bedeutsam und bestimmend. Für die Relevanz der Irreführung reicht es dabei schon aus, dass die Bezugnahme auf die geographische Herkunft geeignet ist, einen nicht unerheblichen ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2UWG §6
Rechtssatz: Die Umwandlung einer Herkunftsgabe in eine Beschaffenheitsgabe oder Gattungsangabe ist erst dann anzunehmen, wenn nur noch ein ganz unbeträchtlicher Teil der beteiligten Verkehrskreise in ihr einen Hinweis auf die örtliche Herkunft der Ware sieht. Für einen solchen Bedeutungswandel ist der Verletzer beweispflichtig, muß er doch die starke tatsächliche Vermutung des Gegenteils widerlegen; bei der Prüfung der Ver... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D11
Rechtssatz: Zur Irreführung geeignet im Sinne des § 2 UWG ist die Ankündigung, Loskäufer hätten "bis zu 99,9 Prozent Chancen auf Treffergewinn". Entscheidungstexte 4 Ob 172/89 Entscheidungstext OGH 30.01.1990 4 Ob 172/89 Veröff: ÖBl 1990,115 4 Ob 171/90 Entscheidungstext OGH 29.01.1991 4 Ob 171/90 ... mehr lesen...
Norm: HGB §18UWG §2 D7UWG §2 D10
Rechtssatz: Wenn ein Gewerbetreibender die Bezeichnung "Institut" gebraucht, so muß er, um beim angesprochenen Publikum den Anschein einer staatlichen Einrichtung, öffentlicher Aufsicht oder Förderung oder der Zugehörigkeit zu einer Universität hintanzuhalten, durch aufklärende Zusätze einen eindeutigen Hinweis auf seine rein gewerbliche Betätigung geben. Wird hingegen dem Wort "Institut" sogar noch eine Tätigke... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Klägerin als auch die Erstbeklagte betreiben den Handel mit Waren aller Art, insbesondere auch mit Lebensmitteln, an einer großen Zahl von Verkaufsstellen; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "Tip der Woche", welche in den Jahren 1988 und 1989 in einer Auflage von jeweils rund 1 Million Stück erschien; sie wurde durch die... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte betreiben den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Insektiziden. Bei der Beklagten macht diese Tätigkeit in letzter Zeit fast den gesamten Umsatz ihres Warenbereiches "Hygieneprodukte" aus. Ihr Kundenkreis besteht aus Lizenznehmern sowie Gewerbe-, Industrie- und Handelsbetrieben. Im Einzelhandel (Verkauf an Privatpersonen und Haushalte) hatte die Beklagte in ihrem Geschäftslokal in Wien 18., Kutschkagasse 7, von Jänner ... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte betreiben den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Insektiziden. Bei der Beklagten macht diese Tätigkeit in letzter Zeit fast den gesamten Umsatz ihres Warenbereiches "Hygieneprodukte" aus. Ihr Kundenkreis besteht aus Lizenznehmern sowie Gewerbe-, Industrie- und Handelsbetrieben. Im Einzelhandel (Verkauf an Privatpersonen und Haushalte) hatte die Beklagte in ihrem Geschäftslokal in Wien 18., Kutschkagasse 7, von Jänner ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2c
Rechtssatz: Werden als Preisvergleich etliche (hier: achtundachtzig) Artikel verschiedener Unternehmen einander gegenübergestellt, muss jede Einzelangabe, soll sie nicht im Widerspruch zu § 2 UWG stehen, der Wahrheit entsprechen. Entscheidungstexte 4 Ob 170/89 Entscheidungstext OGH 09.01.1990 4 Ob 170/89 Veröff: WBl 1990,310 ... mehr lesen...
Begründung: Ebenso wie die beiden Klägerinnen betreibt auch die Beklagte an einer größeren Anzahl von Standorten in Österreich den Einzelhandel mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs. Am 9. März 1989 erschien in den "Vorarlberger Nachrichten" ein ganzseitiges Inserat der Beklagten unter der Überschrift "familia-Konsumenteninformation Nr. 3" und dem Untertitel "Preisvergleich-familia-S***-I***: Urteilen Sie selbst!". Darin hieß es: "Stellungnehmend zur S***-In... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer Wortmarken und Wort-Bild-Marken, die aus dem Schriftzug "C***" bzw. zusätzlich im wesentlichen aus der Darstellung eines Kamels bestehen; diese Marken sind unter anderem für Rohtabak und Tabakerzeugnisse eingetragen. Wegen des staatlichen Tabakmonopols in Österreich vertreibt die Klägerin die Tabakwaren hier nicht selbst; sie hat der A*** Tabakwerke AG die Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Zigarett... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die Beklagte trotz ihrer Bemühungen nicht in das österreichische Skikartell aufgenommen wird, muß sie ihren Bedarf anderweitig decken; sie verkauft großteils nichtkartellierte Skier und kalkuliert ihre Preise selbst. Schon in der Saison 1985/1986 hatte sie den Ski "Atomic Bionic RS" zum Preis von S 3.200 verkauft. Sie konnte damals von ihren 80 Paar Skiern nur 30 verkaufen; einen Teil der Ware mußte sie an Wiederverkäufer veräußern oder in Kommission weiter... mehr lesen...
Norm: PostSpG §1 Abs2PostSpG §5 Z11UWG §2 D11
Rechtssatz: Da die Bundeshaftung für die Verbindlichkeiten der Postsparkasse in weiten Bevölkerungskreisen unbekannt ist, ist auch nicht zu befürchten, daß die angesprochenen Verkehrskreise annehmen könnten, der Bund hafte auch für Verbindlichkeiten jener Unternehmen, an denen die Postsparkasse beteiligt ist; die Bezugnahme in der Werbung der Postsparkassen-Bank auf die Postsparkasse ist daher nicht... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Bezeichnung "....Real-Service" täuscht nicht Unentgeltlichtkeit vor. Entscheidungstexte 4 Ob 135/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 4 Ob 135/89 Veröff: ÖBl 1990,162 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0078527 Dokumentnummer JJR_19891219_OGH0002_004... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D11UWG §9 B2
Rechtssatz: Eine schlagwortartige Abkürzung der Firma in der Werbung und bei öffentlichen Ankündigungen ist handelsrechtlich zulässig (SZ 48/125); sie ist auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn durch sie weder eine Täuschung des Publikums über die eigenen geschäftlichen Verhältnisse im Sinne des § 2 UWG hervorgerufen wird noch eine Verwechslungsgefahr mit besonderen Bezeichnungen eines Unternehmens besteh... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D11
Rechtssatz: Auch im Gebrauch einer Unternehmensbezeichnung - also insbesondere auch einer Firma oder einer schlagwortartigen Firmenabkürzung - kann eine Angabe im Sinne des § 2 UWG liegen; sie ist dann wettbewerbswidrig, wenn sie den Verkehr über die Art des Unternehmens oder Betriebes irreführen kann. Entscheidungstexte 4 Ob 135/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte betreiben das konzessionierte Gewerbe der Immobilienmakler. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen bezeichnet sich die Beklagte im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in von ihr aufgegebenen Vermittlungsinseraten in der Tageszeitung "K*** Z***", der Zeitschrift "L*** A***" sowie in dem Wirtschaftsmagazin "G***" als "S Real Service" (auch "Das S Real Service"), wobei der Buchstabe "S" die charakteristische Form ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte betreiben das konzessionierte Gewerbe der Immobilienmakler. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen bezeichnet sich die Beklagte im geschäftlichen Verkehr, insbesondere in von ihr aufgegebenen Vermittlungsinseraten in der Tageszeitung "K*** Z***", der Zeitschrift "L*** A***" sowie in dem Wirtschaftsmagazin "G***" als "S Real Service" (auch "Das S Real Service"), wobei der Buchstabe "S" die charakteristische Form ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, der Klägerin ab 16. Dezember 1987 den Hilflosenzuschuß zu gewähren und trug ihr eine vorläufige Zahlung von S 2.500,-- monatlich auf. Es stellte im wesentlichen folgendes fest: Die 75-jährige Klägerin kann sich aufgrund ihres - im einzelnen näher beschriebenen - körperlichen Zustands ohne fremde Hilfe an- und ausziehen, oberflächlich selbst waschen, zu Bett gehen, sich daraus erheben und eine Ganzkörperrei... mehr lesen...