Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Schon die blickfangmäßige Hervorhebung des Namens des Unternehmens in dessen Geschäftsräumlichkeiten das werbende Unternehmen seinen Verkaufsplatz hat, ("shop in shop") und das Fehlen jeglichen Hinweisen darauf, daß tatsächlich ein anderes Unternehmen wirbt, kann beim Publikum, das beim Lesen von Werbeankündigungen üblicherweise nicht genaue Überlegungen anstellt, den Eindruck erwecken, daß es sich tatsächlich um ei... mehr lesen...
Begründung: Statutarischer Zweck des klagenden Vereins ist es, den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel durch "geeignete Maßnahmen" zu fördern. Diese Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet; sie beschränkt sich nicht auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen, sondern erstreckt sich auch auf die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitfragen. Mitglieder des Klägers sind Gewerbetreibende, die den Handel mit handgeknüpften Teppichen betreiben, sofern sie Mitglieder der Bundeskamm... mehr lesen...
Begründung: Statutarischer Zweck des klagenden Vereins ist es, den seriösen Geschäftsverkehr im Teppichhandel durch "geeignete Maßnahmen" zu fördern. Diese Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet; sie beschränkt sich nicht auf das Abmahnen von Wettbewerbsverstößen, sondern erstreckt sich auch auf die Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitfragen. Mitglieder des Klägers sind Gewerbetreibende, die den Handel mit handgeknüpften Teppichen betreiben, sofern sie Mitglieder der Bundeskamm... mehr lesen...
Begründung: Der durch seine Eltern Eveline D*** und Rechtsanwalt Dr. Ludwig D*** vertretene mj. Ludwig D*** brachte gegen den mj. Jürgen K*** eine Klage auf Feststellung der Haftung für alle Folgen aus dem (vom mj. Jürgen K*** zumindest mitverursachten) Unfall vom 18. März 1987 ein. Das Verfahren endete mit Versäumungsurteil vom 1. Juni 1988 (4 Cg 55/88-6 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien). Das Erstgericht wies den Antrag des mj. Ludwig D*** und seiner Eltern auf pfle... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Für den Bereich des Wettbewerbsrechts kann es aber nur darauf ankommen, ob durch die gewählte Bezeichnung im angesprochenen Publikum - auch im Fall sachlicher Richtigkeit - ein irreführender Eindruck über die vom Ankündigenden verrichtete Tätigkeit, seine Befähigung oder seine Befugnisse erweckt wird. Entscheidungstexte 4 Ob 105/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Tageszeitung "Vorarlberger Nachrichten"; die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der "N*** Vorarlberger Tageszeitung". Beide Tageszeitungen erscheinen in Bregenz und werden im ganzen Bundesgebiet verbreitet. Die Firma "S***" Steirische Verlagsanstalt (im folgenden kurz "S***"-Verlag), ist protokollierter Einzelkaufmann in Graz und Alleineigentümer sowie Herausgeber der in Graz und Klagenfurt ers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und betreibt unter anderem das Verlagsgewerbe; sie ist auch in Österreich geschäftlich tätig und tritt dabei unter anderem in Kontakt mit österreichischen Gemeinden, denen sie - durch Werbeanzeigen finanzierte - Informationsschriften anbietet. Der Beklagte war früher für die Klägerin als Vertreter tätig. Seit 19.September 1986 betreibt er ein - nicht protokolliertes - Ankündigung... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Für die Beurteilung einer Werbeaussage ist der Gesamteindruck dieser Werbeankündigung, nicht aber der Gesamteindruck aller Werbemaßnahmen desselben Unternehmers maßgebend. -"Anti-Zahnstein" Entscheidungstexte 4 Ob 98/88 Entscheidungstext OGH 29.11.1988 4 Ob 98/88 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4ZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Eine ausnahmsweise Überwälzung der Bescheinigungslast auf den in Anspruch Genommen ist gerechtfertigt, wenn die Divergenzen zwischen den Kistenpreisen und den handelsüblichen Marktpreisen bereits evident auf das Vorliegen einer manipulierten Preisgegenüberstellung hindeuten, bei welcher der Werbende den Anfangspreis zuvor bewußt überhöht angesetzt hat, um ein attraktives Werbemittel zu haben. ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4ZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Das Festsetzen von im Verhältnis zu den marktüblichen (marktgerechten) Preisen, mit denen der Verbraucher aber rechnet, überhöhten Listenpreisen bildet bereits ein so schwerwiegendes Indiz für die willkürliche Festsetzung von Phantasiepreisen ("Mondpreisen"), daß es schon aus diesem Grund dem in Anspruch Genommenen obliegt, diese objektive Diskrepanz aufzuklären und zu widerlegen. Ent... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: In der bloßen Beibehaltung des günstigeren Preises nach Ende des angekündigten Sonderverkaufs liegt keine relevante Irreführung des Publikums; der Werbende verstößt grundsätzlich nicht gegen § 2 UWG, wenn er einen für einen begrenzten Zeitraum angekündigten Preisvorteil auch weiterhin gewährt. Mit der zeitlichen Begrenzung bringt der Werbende im Regelfall nur zum Ausdruck, daß er sich nach Ablauf der Frist bzw nach B... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt am Standort Zollfreie Zone, T*** B*** mbH, Hall, Löfflerweg 36, mit Lagerungsmöglichkeiten im Bereich der Spedition W*** auf Grund einer Gewerbeberechtigung den Handel gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Import- und Exporthandel mit Teppichen. Sie meldete am 15.April 1988 beim Gewerbeamt des Magistrates G*** eine weitere Betriebsstätte für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 für den Standort Graz, Alte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafter der Zweit- und der Drittbeklagte sind, betreiben in Salzburg Textilwäschegeschäfte. In der Zeit vom 20. Februar bis 5. März 1988 fanden im Bundesland Salzburg "Weisse Wochen" (vgl § 1 Abs 2 AusvG) statt. Die Erstbeklagte kündigte diesen Sonderverkauf in den "Salzburger Nachrichten" vom 15., 16., 17., und 23. Februar 1988 mit folgendem Text an: "Die schönste Zeit für neue Betten: Weisse Wochen b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien vertreiben Zahncremen. Die Beklagte vertreibt seit vielen Jahren ihre Zahnpasta "Mentadent C" und wirbt dafür intensiv. Im Oktober 1986 hat sie ihr neues Produkt "Mentadent C Anti-Zahnstein" auf den Markt gebracht; seit dieser Zeit wirbt sie auch dafür. Auf der als Verpackung dienenden Faltschachtel dieses Produktes werden - jeweils in roter Schrift - die Hinweise "NEU", "A*** besonders hervorgehoben; ferner findet sich auf dieser Verpackung in ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte betreiben den Handel mit Orientteppichen; beide Parteien haben Niederlassungen in Wien und in Innsbruck, die Klägerin außerdem noch in Salzburg. In der "Tiroler Tageszeitung" vom 19./20. September 1987 erschien folgende Werbeeinschaltung der Beklagten: "Zu unserer Hausmesse vom 19. bis 30. September 1988 in unseren Verkaufsräumlichkeiten Meraner Straße 5 möchten wir Sie herzlich einladen." Unterhalb einer Abbildung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 23. Juni 1988 (ON 464) hat das Erstgericht einen am 28. April 1988 vor dem Bezirksgericht Donaustadt vom Sachwalter namens des Betroffenen mit der Vermieterin Gudrun T*** abgeschlossenen Vergleich betreffend die Wohnung Wien 2., Schüttelstraße 91/1-2 genehmigt. Der Rechtsmittelwerber, der Untermietrechte an der obgenannten Wohnung behauptet, beantragte am 27. Juli 1988 die Zustellung einer Beschlußausfertigung und erhob in eventu Vorstellung gegen den ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2c
Rechtssatz: Die Bedeutung des Anzeigenbereiches einer Fachzeitschrift kann wenn nicht gerade mit einer Spitzenstellung auf dem Gebiet der Anzeigen geworben wird - nur einer der mehreren Faktoren sein, die die überragende Bedeutung einer Fachzeitschrift begründen. Entscheidungstexte 4 Ob 75/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 4 Ob 75/88 Veröff: MR 1989,30 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2c
Rechtssatz: Von einer Fachzeitschrift, für die eine Spitzenstellung behauptet wird, wird ein nicht unbeachtlicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise besondere Aktualität, Vollständigkeit und Verläßlichkeit der Berichterstattung auf ihrem Fachgebiet, gediegene redaktionelle Gestaltung und entsprechende Verbreitung erwarten. Daß eine Zeitschrift die älteste auf dem Markt ist, begründet nach diesen Kriterien noch keine Spitzen... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1aUWG §2 A4
Rechtssatz: Wird der Angesprochene schon darüber getäuscht, daß er überhaupt Adressat einer Werbebotschaft ist, liegt kein Fall des § 2 UWG vor; derartige - dem Offenkundigkeitsgrundsatz widersprechende Täuschungen unterliegen der Generalklausel des § 1 UWG, weil es wettbewerbswidrig ist, eine Werbemaßnahme so zu tarnen, daß sie als solche dem Umworbenen nicht erkennbar ist. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A1UWG §2 A2
Rechtssatz: Die in § 2 UWG aufgezählten Tatbestände sind lediglich Beispiele ("insbesondere"), so daß auch Irreführungen über andere geschäftliche Verhältnisse unter § 2 UWG fallen. Jedenfalls muß es sich aber um Angaben über Umstände handeln, die geeignet sind, den Entschluß des Umworbenen, sich mit dem Angebot zu befassen, zu beeinflussen. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Der Begriff der "geschäftlichen Verhältnisse" ist weit auszulegen; dazu gehört alles, was mit dem Geschäft direkt oder indirekt in Beziehung steht. Entscheidungstexte 4 Ob 81/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 4 Ob 81/88 Veröff: RdW 1989,64 4 Ob 86/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 4 O... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: § 2 UWG umfaßt grundsätzlich alle - auch nur an Einzelpersonen gerichteten - zur Irreführung über geschäftliche Verhältnisse jeglicher Art geeigneten Angaben über das Unternehmen des Werbenden. Entscheidungstexte 4 Ob 81/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 4 Ob 81/88 Veröff: RdW 1989,64 4 Ob 86/8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Baugewerbe werden Kompakt-Bagger und Kompakt-Lader verwendet. Die Unterscheidung dieser Geräte ist den Leuten des Baugewerbes geläufig; es handelt sich dabei um eine Art Kleinausführung üblicher Bagger und Lader, die man auf Baustellen regelmäßig sehen kann. Die in Japan ansässige Firma T*** erzeugt zumindest seit 1978 derartige Kompakt-Bagger. Von 1978 bis Ende 1985 wurden die von ihr hergestellten Kompakt-Bagger in bestimmten Gebieten, darunter auch in Ös... mehr lesen...
Begründung: Vor der Eröffnung eines Lebensmittelgroßmarktes in Vösendorf warb die Beklagte (u.a.) mit folgenden Angaben: "Von Handelsspannen, wie sie in Österreich üblich sind, können Geschäftsleute in anderen Ländern nur träumen. Wien ist eine der teuersten Städte Europas. Die Zeche zahlt der Verbraucher. ...D*** ist der neue superbillige Super-Großmarkt für Wien und Niederösterreich. Mit Preisen, von denen Österreichs Verbraucher bisher nur träumen konnten" (Beilage F). "Schon v... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Klägerinnen sind als "Geschäftsstellen der Klassenlotterie" von der österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung mit dem Vertrieb der Lose der Klassenlotterie betraut. Die Beklagte übt den Handel mit Textilien, insbesondere mit Unterwäsche, aus. Im Rahmen ihrer Werbung veranstaltet sie auch Gewinnspiele, ohne für die Teilnahme daran Einsätze zu fordern. Im Oktober 1987 kündigte sie in einer Postwurfsendung, die zahlreichen Haushalten in ganz Österreich zugi... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D8
Rechtssatz: Bei der Ankündigung eines "Freihandverkaufes" wird das Publikum annehmen, daß der Freihandverkäufer bemüht ist, während des für seine Aktion vorgesehenen Zeitraums möglichst alle lagernden Waren loszuschlagen, um seine (oder anderer Gläubiger) Forderungen zu befriedigen, und daher seine Preise stärker senkt als bei einem "normalen" Verkauf. Ob diese Vorstellung auch für Freihandverkäufe zutrifft, die etwa ein Handels... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25UWG §2 D8
Rechtssatz: Wird ein "Freihandverkauf" angekündigt, bei dem nur "gewöhnliche Verkaufsgeschäfte" im Rahmen des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 abgeschlossen werden, liegt eine Täuschung im Sinne des § 2 UWG vor; die von dieser Werbung angesprochenen Verkehrskreise mußten sie - zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil - dahin verstehen, daß hier besondere Verkäufe stattfänden, ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Inhaber einer Konzession für die Ausübung des Gewerbes der Versteigerung beweglicher Sachen gemäß §§ 295 ff GewO 1973; er übt dieses konzessionierte Gewerbe unter der Geschäftsbezeichnung "E*** V*** A***" in Dornbirn, Bremenmahd 28 a, aus. Weiters ist der Beklagte auch Inhaber einer Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973; dieses Gewerbe übt er im Standort Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 57, und in einer weit... mehr lesen...
Begründung: Die zu HRB 4586 des Handelsregisters des Landesgerichtes Innsbruck protokollierte Erstbeklagte betreibt den Handel mit Orientteppichen, unter anderem auch am Standort Linz, Regensburgerstraße 7; der Zweitbeklagte ist ihr Geschäftsführer. In den "OÖ Nachrichten" und in der "Neuen Kronen-Zeitung Ausgabe für Oberösterreich" vom 17. Februar 1988 erschien folgendes Inserat: "Öffentlicher Freihandverkauf von Orientteppichen In den Räumen der Spedition Gebrüder W*** im ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Form, in der die irreführende "Angabe" im Sinne des § 2 UWG gemacht wird, ist belanglos: Sie kann ausdrücklich oder schlüssig, mündlich, schriftlich, aber auch bildlich erfolgen. Entscheidungstexte 4 Ob 51/88 Entscheidungstext OGH 13.09.1988 4 Ob 51/88 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...