Norm
UWG §2 ARechtssatz
Die UWGNov 1971 hat klargestellt, daß in den Fällen des § 2 UWG neben den Interessen der Mitwerber auch Verbraucherinteressen Berücksichtigung finden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078262Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009