Norm
HGB §17 Abs1Rechtssatz
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter "Firma" in erster Linie ein kaufmännischer Betrieb oder ein gewerbliches Unternehmen verstanden. In der Wortzusammensetzung "Firmenleitung" kommt überhaupt nur diese Bedeutung des Wortes "Firma" in Frage; die Bezeigung als "Firmenleitung" verstößt daher selbst dann nicht gegen § 2 UWG, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das nicht nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0061911Dokumentnummer
JJR_19880913_OGH0002_0040OB00064_8800000_001