Norm
UWG §2 D12Rechtssatz
Das Vortäuschen eines individuellen Preisnachlasses durch Ausgabe von Gutscheinen ist geeignet, den Entschluß der angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen. Die Lockwirkung eines (hier: durch Ausgabe von Gutscheinen gewährten) individuellen Preisnachlasses ist nämlich in aller Regel stärker und attraktiver als die einer allgemeinen Preisherabsetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078988Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009