RS OGH 1988/6/14 4Ob35/88

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Norm

UWG §2 D12

Rechtssatz

Das Vortäuschen eines individuellen Preisnachlasses durch Ausgabe von Gutscheinen ist geeignet, den Entschluß der angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen. Die Lockwirkung eines (hier: durch Ausgabe von Gutscheinen gewährten) individuellen Preisnachlasses ist nämlich in aller Regel stärker und attraktiver als die einer allgemeinen Preisherabsetzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0078988

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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