RS OGH 1988/3/15 4Ob391/87, 4Ob20/04a, 4Ob136/17d, 4Ob200/19v, 4Ob58/22s

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Veröffentlicht am 15.03.1988
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Norm

AMG §6
UWG §2 C2a

Rechtssatz

Gesundheitsbezogene Angaben sind dann irreführend, wenn Wirkungen behauptet werden, die nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind (vgl § 6 Abs 3 Z 1 AMG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051518

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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