Norm
UWG §14 B2Rechtssatz
Hat sich ein Mitbewerber vertraglich verpflichtet, sich an einem bestimmten Geschäft nicht zu beteiligen, ist er - unbeschadet des im übrigen fortbestandenen Wettbewerbsverhältnisses - hinsichtlich behaupteter Wettbewerbsverstöße bei diesem Geschäft nicht als Mitbewerber anzusehen und daher nicht aktiv klagslegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0079535Dokumentnummer
JJR_19820629_OGH0002_0040OB00348_8200000_001