RS OGH 1982/6/29 4Ob348/82

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Veröffentlicht am 29.06.1982
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Norm

UWG §14 B2

Rechtssatz

Hat sich ein Mitbewerber vertraglich verpflichtet, sich an einem bestimmten Geschäft nicht zu beteiligen, ist er - unbeschadet des im übrigen fortbestandenen Wettbewerbsverhältnisses - hinsichtlich behaupteter Wettbewerbsverstöße bei diesem Geschäft nicht als Mitbewerber anzusehen und daher nicht aktiv klagslegitimiert.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 348/82
    Entscheidungstext OGH 29.06.1982 4 Ob 348/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0079535

Dokumentnummer

JJR_19820629_OGH0002_0040OB00348_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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