Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Für die Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses reicht es nicht aus, dass sich andere, mit dem Kläger in Verbindung stehende Parteien selbst erst darum bemühen, einen Titel zu erwirken, dies insbesondere dann, wenn sie nur einen oder zwei Tage vor den nunmehrigen Kläger ihrerseits Klagen samt Sicherungsanträgen eingebracht haben. Entscheidungstexte 4 Ob 5/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb auf Grund eines mit der Beklagten am 1. August 1983 abgeschlossenen Franchise-Vertrages in Wien 10, Quellenstraße 119, ein sogenanntes "Y*** R***- Schönheitsfachgeschäft". Am 14. März 1988 erklärte die Beklagte dieses Rechtsverhältnis wegen ihrer offenen, seit länger als 72 Tagen fälligen Forderung aus Warenlieferungen unter Berufung auf eine einschlägige Bestimmung des Franchise-Vertrages für aufgelöst; mit Schreiben vom 29. März 1988 for... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der wöchentlich erscheinenden "Fernseh- und Radiowoche", die jeweils der Freitagausgabe der Tageszeitungen "Neue Kronen-Zeitung" und "Kurier" angeschlossen ist. Der Beklagte ist Herausgeber der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche" und u.a. einziger Geschäftsführer der "Die ganze Woche"-Zeitschriften Gesellschaft mbH, welche persönlich haftende Gesellschafterin der "Die ganze Woche" Zeitschriftengesellschaft mbH & Co... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4UWG §14 B2
Rechtssatz: Die Gleichartigkeit des Kundenkreises hängt insofern auch von räumlichen Umständen ab, als örtlich sich keinesfalls überschneidende Absatzgebiete praktisch jede Möglichkeit eines Zusammenstoßes im Wettbewerb ausschließen können. - "Indischer Täbris". Entscheidungstexte 4 Ob 152/89 Entscheidungstext OGH 30.01.1990 4 Ob 152/89 Veröff: ÖBl 1990,2... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Klägerin als auch die Erstbeklagte, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist, betreiben den Handel mit Teppichen. Gegen Ende des Jahres 1988 bot der Geschäftsführer der Klägerin der Margarete F*** an deren Wohnsitz in Schörfling, Unterachmann Nr. 9, neben einem weiteren Teppich einen türkischen Knüpfteppich "Hereke" um 25.000 S zum Kauf an; dabei stellte er ihr frei, sich die Sache noch zu überlegen und die Teppiche durch einen Fachman... mehr lesen...
Begründung: Der antragstellende S*** G*** U*** W*** beantragt, der Antragsgegnerin Firma K*** & Ö*** Warenhaus AG gemäß § 6 NVG zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr Waren, insbesondere Schulhefte, zum oder unter dem Einstandspreis zuzüglich der Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten. Er stellte ferner gemäß § 7 Abs 4 NVG ein gleichlautendes Begehren auf vorläufige Untersagung. Der Antragsteller brachte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung hängt im vorliegenden Fall nicht mehr von den in der außerordentlichen Revision als erheblich bezeichneten Rechtsfragen ab, weil der von den Beklagten erhobenen Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages schon im Hinblick auf das in der Berufungsverhandlung vom 30.8.1989 übereinstimmend erstattete Parteienvorbringen, wonach der Kläger im Sommer 1989 die hier noch in Rede stehende alte Leitung entfernt hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin mehrerer österreichischer Wortmarken und Wort-Bild-Marken, die aus dem Schriftzug "C***" bzw. zusätzlich im wesentlichen aus der Darstellung eines Kamels bestehen; diese Marken sind unter anderem für Rohtabak und Tabakerzeugnisse eingetragen. Wegen des staatlichen Tabakmonopols in Österreich vertreibt die Klägerin die Tabakwaren hier nicht selbst; sie hat der A*** Tabakwerke AG die Lizenz zur Herstellung und zum Vertrieb von Zigarett... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat den Versand und Vertrieb der täglich - in einer Morgen- und einer Abendausgabe - erscheinenden periodischen Druckschriften "Kurier" und "Neue Kronen Zeitung" übernommen. Die Beklagte ist Verlegerin der gleichfalls täglich, jedoch nur in jeweils einer Ausgabe, erscheinenden Zeitung "Volksstimme - Die linke Tageszeitung". In der "Volksstimme" Nr. 118 vom 24. Mai 1989 erschien auf Seite 3 der Beilage "Wochenendpanorama" ein vom Arpad H*** gezeichneter Art... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin befaßt sich im Auftrag der M*** Zeitungsbeilagen-Verlagsgesellschaft mbH & Co KG mit der Akquirierung von Inseraten für die "Neue Kronen Zeitung" und den "Kurier". "Die ganze Woche"-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG (im folgenden "Ganze Woche"-KG), deren einzige Komplementärin die "Die ganze Woche"-Zeitschriftengesellschaft mbH ist, ist Verlegerin der Druckschrift "Die ganze Woche"; sie nimmt auch Aufträge zur Einschaltung von Inseraten in dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger vertreibt auf Grund eines Alleinvertriebsrechtes Kinderspielzeug der in Babenhausen (BRD) ansässigen M*** GmbH in Österreich. Zu seinem Verkaufsprogramm gehört auch die aus einer Reihe von Spielfiguren bestehende Spielzeugserie "Masters of the Universe" (auch: "Master-Monster"). Zur Spielanregung werden verschiedene Journale sowie Hörspiel- und Videokassetten angeboten. Der Rahmen der Spielhandlung wird in einem Journal wie folgt beschrieben: "Irgen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte OHG ist die Medieninhaberin (Verlegerin) der "Vorarlberger Nachrichten"; der Zweitbeklagte, die Drittbeklagte und der Viertbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter dieser Gesellschaft. Am 31. Mai 1988 erschien auf der Wirtschaftsseite der "Vorarlberger Nachrichten" unter der Überschrift "Die Suche nach Interessenten für das Elektra-Werk geht weiter" ein Artikel folgenden Inhalts: "Das Prädikat 'Ente' verdient die große Aufmachung eines... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten, das Erteilen stationären Skiunterrichtes und das Anwerben von Skischülern innerhalb des mit Bescheid K 383/69 der Kärntner Landesregierung festgelegten Skischulgebietes des Klägers zu unterlassen. Mit dem genannten Bescheid habe das Amt der Kärntner Landesregierung dem Kläger die Bewilligung zum Betrieb einer Skischule im Gebiet Kanzelhöhe-Gerlitze, Gemeinde Treffen, erteilt. Der Beklagte besitze als Leiter der Skischu... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Auch der gewerberechtliche Geschäftsführer haftet grundsätzlich nur für Verstöße gegen die GewO, nicht für solche nach dem UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 103/89 Entscheidungstext OGH 07.11.1989 4 Ob 103/89 4 Ob 236/02p Entscheidungstext OGH 05.11.2002 4 Ob 236/02p Auch; Beisatz: Der gewe... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Der Gesellschafter einer GmbH kann schon im Hinblick auf die besondere Haftungsstruktur dieser Gesellschaftsform wegen der Unterlassung der Beendigung der wettbewerbswidrigen Werbung eines beauftragten Unternehmens grundsätzlich nicht selbst gegenüber Dritten haftbar gemacht werden. Ein derartiger Haftungsdurchgriff der Mitbewerber einer GmbH käme nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem Mißbrauch der Gesellschaf... mehr lesen...
Begründung: Mit der auf Antrag der Klägerin erlassenen einstweiligen Verfügung vom 19. Dezember 1988, 37 Cg 422/88-2, gebot das Erstgericht der "Die ganze Woche"-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG sowie der "Die ganze Woche" Zeitschriftengesellschaft mbH, "ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb der periodischen Druckschrift 'Die ganze Woche' die Ankündigung und Durchführung der Aktion 'Die ganze Woche - Sparbuch' zu unterlassen, bei wel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte übt im Standort Wien 6, Mariahilferstraße 39, das gebundene Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel, aus; sie betreibt den Detailhandel mit Radio- und Elektrowaren. Der Zweitbeklagte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist die Ehegattin des Zweitbeklagten und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Erstbeklagten; sie ist an deren Stammkapital als Gesellscha... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14
Rechtssatz: Das Sollentgelt im Sinne des Kostendeckungsprinzips bedeutet nicht, daß die danach errechneten Beträge ohne Rücksicht auf die zwischen dem Mieter oder Nutzungsberechtigten und der gemeinnützigen Bauvereinigung bestehende Vereinbarung eingehoben werden könnten. (hier: Aufwertung des Mietzinses nach SEBG 1954). Entscheidungstexte 5 Ob 96/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 allgWGG 1979 §14
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des endgültigen Entgelts nach den Grundsätzen des WGG 1940 und der DVWGG ist nicht nur von den Verhältnissen zur Zeit der ersten Überlassung der Wohnung, sondern auch von den dadurch bestimmten Werten auszugehen. (hier: Aufwertung des Mietzinses nach SEBG 1954). Entscheidungstexte 5 Ob 96/89 Entscheidungstext OGH 31.10... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 390 KG Stadt Salzburg, Abteilung Lehen. Mit Beschluß vom 7. Dezember 1987, GZ 11 Nc 1/81-39, regelte das Erstgericht in dem von der Antragstellerin am 27. Jänner 1981 beim Erstgericht eingeleiteten Verfahren die Benützung der Parkfläche vor den Häusern Salzburg, Leonhard von Keutschachstraße 53 und 55 antragsgemäß dergestalt, daß die vorhandenen 12 gleich großen Parkplätze ... mehr lesen...
Norm: ÄrzteG §37 Abs1UWG §14 B2
Rechtssatz: Die österreichische Ärztekammer kann Wettbewerbsverstöße auch dann verfolgen, wenn diese sich nur in einem Bundesland auswirken. Entscheidungstexte 4 Ob 114/89 Entscheidungstext OGH 17.10.1989 4 Ob 114/89 4 Ob 154/04g Entscheidungstext OGH 30.11.2004 4 Ob 154/04g Auch; Beisatz: ... mehr lesen...
Begründung: Am 6. November 1987 erschien im Auftrag des Beklagten im "Schwarzataler Bezirksboten" folgendes Inserat: "Dr. Horst S*** gibt die Eröffnung seiner Praxis für Komplementärmedizin, Homöopathie, Chirotherapie, Neuraltherapie, Autogenes Training und Kuren bekannt. Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. 2630 Bürg Nr. 2, Telefon 02630/63 23. Keine Kassen." Seither betreibt der Beklagte diese Praxis. Er hat in ihrem Rahmen verschiedene Personen, unter anderem auch durch Handauf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist selbständiger Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten und Bausparberater. Vom Jahr 1979 bis zum Februar 1988 war er für die - eine "Abteilung" der Beklagten bildende - Bausparkasse der österreichischen Sparkassen als Vermittlungsvertreter tätig. Im April 1988 richtete die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen an alle ihre Kunden, die durch Vermittlung des Klägers Bausparverträge mit ihr abgeschlossen hatten, folgendes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die einzige Gesellschafterin der M*** Zeitungsbeilagen-Verlagsgesellschaft mbH & Co KG; diese (Tochter-)Gesellschaft ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Programmvorschau "Fernseh- und Radiowoche", die jeweils der Freitagausgabe der Tageszeitungen "K***" und "N*** K***-Z***" beigelegt wird. Die Klägerin besorgt ua das Inseratengeschäft für diese von ihrer Tochtergesellschaft herausgegebene Programmzeitschrift. Gesellschafter der Klägerin sind ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "DIE G*** W***". Die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschrift "R***-E***". Auf den Seiten 120 und 121 des Heftes 2/89 der Zeitschrift "R***-E***" warb die Beklagte unter der Überschrift "Die Sensation: Der Rennbahn-Express schenkt jedem neuen Abonnenten ein Paar Sportschuhe" um neue Abonnenten und kündigte ein Paar Original "Kangaroos"-Sportschuhe zu jedem "R***-E***"-Abonnement ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bisher nie in Zweifel gezogen, daß eine Servitutenklage im Sinn des § 523 ABGB nicht auf Feststellung der Dienstbarkeit gerichtet sein muß (vgl. etwa SZ 52/99; JBl 1984, 608); etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in der Revision zitierten Entscheidung SZ 39/21. Der Beklagte mißversteht die Bedeutung der Entscheidung über das Unterlassungsbegehren. Es ist ihm damit nur die Errichtung von so... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte betreiben in verschiedenen Standorten in Österreich den Einzelhandel mit Waren aller Art in der Betriebsform sogenannter Verbrauchermärkte. Seit 1. Juli 1988 betreibt die Erstbeklagte den "D***-Markt" in Wels, Ginzkeystraße 27. In einem Rundschreiben an Lieferanten vom 3. Oktober 1988 teilte die F.M. Z*** GmbH die Rechnungsadressen der zur sogenannten "Z***-Gruppe" gehörenden Unternehmen mit; dabei gab sie für den "D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 23. Juli 1985 wurde der Zweitbeklagten die Baubewilligung zur Errichtung eines Geschäftshauses mit den Ausmaßen 80,20 x 31,10 x 3,60 m in Innsbruck, Grabenweg 4, erteilt. Nach den einen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Bauplänen waren im Erdgeschoß ein Lagerraum, zwei Geschäftsräume im Ausmaß von 698 m2 (geplant als Mietgeschäft) und 787 m2, drei Kühlräume und zwei Personalräume vorgesehen. Punkt 10 der Ba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin, Medieninhaberin und Verlegerin der seit mehr als drei Jahren wöchentlich an jedem Donnerstag erscheinenden Gratiszeitung "DAS K*** B***", welche an die meisten Haushalte im Bundesland Vorarlberg verteilt wird; die Kosten der Herstellung und des Vertriebes dieser Zeitung werden aus dem Inseratenaufkommen gedeckt. "DAS K*** B***" versteht sich als Heimat- und Konsumentenzeitung, deren redaktioneller Teil einen Vorarlberg-Bezug aufw... mehr lesen...
Norm: ABGB §1324ABGB §1333ABGB §1334KWG 1979 §12KWG 1979 §14ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: In einem Feststellungsbegehren über die künftige Haftung einer ungetreuen Kreditsachbearbeiterin für Kreditausfälle sind die Kredite, bezüglich derer die Feststellung der Haftung begehrt wird, genau zu bezeichnen (etwa durch Angabe der Kreditnehmer). Anspruch auf entgangene Darlehenszinsen hat die geschädigte Bank gegenüber der ungetreuen Kreditsachbearbeiteri... mehr lesen...