Norm
ABGB §1324Rechtssatz
In einem Feststellungsbegehren über die künftige Haftung einer ungetreuen Kreditsachbearbeiterin für Kreditausfälle sind die Kredite, bezüglich derer die Feststellung der Haftung begehrt wird, genau zu bezeichnen (etwa durch Angabe der Kreditnehmer). Anspruch auf entgangene Darlehenszinsen hat die geschädigte Bank gegenüber der ungetreuen Kreditsachbearbeiterin nur insoweit, als sie wegen Erschöpfung ihrer Kreditgewährungsmöglichkeiten nach dem KWG Anträge kreditwürdiger Darlehenswerber abweisen mußte. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0030501Dokumentnummer
JJR_19890913_OGH0002_009OBA00196_8900000_001