RS OGH 1989/9/13 9ObA196/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1989
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Norm

ABGB §1324
ABGB §1333
ABGB §1334
KWG 1979 §12
KWG 1979 §14
ZPO §228 B1aa

Rechtssatz

In einem Feststellungsbegehren über die künftige Haftung einer ungetreuen Kreditsachbearbeiterin für Kreditausfälle sind die Kredite, bezüglich derer die Feststellung der Haftung begehrt wird, genau zu bezeichnen (etwa durch Angabe der Kreditnehmer). Anspruch auf entgangene Darlehenszinsen hat die geschädigte Bank gegenüber der ungetreuen Kreditsachbearbeiterin nur insoweit, als sie wegen Erschöpfung ihrer Kreditgewährungsmöglichkeiten nach dem KWG Anträge kreditwürdiger Darlehenswerber abweisen mußte. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0030501

Dokumentnummer

JJR_19890913_OGH0002_009OBA00196_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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