Norm
WGG 1979 §14Rechtssatz
Das Sollentgelt im Sinne des Kostendeckungsprinzips bedeutet nicht, daß die danach errechneten Beträge ohne Rücksicht auf die zwischen dem Mieter oder Nutzungsberechtigten und der gemeinnützigen Bauvereinigung bestehende Vereinbarung eingehoben werden könnten. (hier: Aufwertung des Mietzinses nach SEBG 1954).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083344Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.09.2017