Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz hat die im Rechtsmittel als erheblich bezeichnete Frage im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gelöst (SZ 34/86; ÖBl. 1970, 71; 4 Ob 361/81; 4 Ob 372/81; 4 Ob 37/90). Ganz allgemein begründet ja das Ausnützen fremden Vertragsbruches durch einen außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden Dritten nur dann keinen Verstoß gegen § 1 UWG, wenn dieser Dritte den Vertragsbruch se... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4UWG §1 C5aUWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: Gewerbetreibende verschiedener Branchen können auch durch eine Wettbewerbshandlung in eine wettbewerbliche Beziehung zueinander treten, ohne dass der Absatz der beiderseitigen ungleichartigen Waren oder Leistungen beeinträchtigt wird; in einem solchen Fall wird zugleich mit der Wettbewerbshandlung ein konkretes Wettbewerbsverhältnis begründet. Das gilt insbesondere bei Tatbeständen der R... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Die Haftung juristischer Personen für deliktisches Verhalten Dritter setzt aber schon begrifflich voraus, daß sie zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestandes bereits entstanden waren; vor dem Zeitpunkt ihrer Entstehung kann eine juristische Person keineswegs deliktsfähig sein. Das wird bei einem deliktischen Organverhalten schon deshalb keine Schwierigkeiten bereiten, weil die Organstellung entwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsanteile der klagenden Genossenschaft werden zu fast 100 % vom Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften in Niederösterreich, von der Oberösterreichischen Warenvermittlung, dem Raiffeisenverband Salzburg, dem Steirischen Landwirteverband und dem Raiffeisen-Warenverband Tirol, sowie von den Raiffeisenverbänden Kärnten, Burgenland und Vorarlberg gehalten, Zweck der Klägerin ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder; ihr Unternehmensgegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dachorganisation sämtlicher Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich. Ihre Geschäftsanteile werden (ua) von den 28 oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften als Mitgliedern gehalten. Zweck der Klägerin ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder, insbesondere durch folgende Tätigkeiten: a) Beschaffung und Abgabe von Waren aller Art, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Betriebserfordernissen; b) Bearbeitung, Vera... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Brillen und Sportartikel. Die Erstbeklagte befaßt sich insbesondere mit der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen; die Zweitbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Dem Londoner Unternehmen "FKG A*** P*** L***" (im folgenden kurz "FKG") steht auf Grund einer mit dem Rennfahrer Gerhard B*** abgeschlossenen Vereinbarung das ausschließliche Recht zu, Namen, Bild und Kennzeichen dieses Rennfahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dachorganisation sämtlicher Lagerhausgenossenschaften in Oberösterreich. Ihre Geschäftsanteile werden (ua) von den 28 oberösterreichischen Lagerhausgenossenschaften, darunter auch von der Lagerhausgenossenschaft Eberschwang, als Mitglieder gehalten. Zweck der Klägerin ist die wirtschatliche Förderung ihrer Mitglieder, die insbesondere durch folgende Tätigkeiten erreicht wird: 1) Beschaffung und Abgabe von Waren aller Art, insbesondere von ... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben in Österreich (u.a.) Bienenhonig. Die Klägerin vertreibt ihren österreichischen Honig unter der Marke "W***". Die Beklagte verwendet für ihre Produkte - Konfitüren und Honig, darunter auch ausländischen Honig - die Marke "d'arbo Naturrein". Sie bringt ausländischen Honig in Gläsern mit nachstehenden Etiketten in Verkehr: Abbildung nicht darstellbar! Mit der gleichartigen Aufmachung des Etiketts vertreibt die Beklagte auch noch andere au... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verband ist ein in Wels ansässiger und registrierter Verein. Mit seiner nicht auf Gewinn gerichteten Tätigkeit bezweckt er nach den Statuten "die Förderung und Sicherung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und Gleichgewichtes und die Sicherung von wirtschaftlichen Interessen von Unternehmungen insbesondere durch 1. die Bekämpfung aller Erscheinungsformen unlauteren Wettbewerbs, auch durch Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 14 UWG im Namen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin behauptet, daß sich die Erstbeklagte vor allem mit dem Verkauf "von Werbezeiten und Werbesendungen" an Rundfunk- und Fernsehanstalten befasse, insbesondere an die Zweitbeklagte, welche die von der Erstbeklagten gestalteten Sendungen von Italien aus nach Österreich ausstrahle. Durch das rechtswidrige Ausstrahlen zahlreicher Spielfilme in deutscher Sprache, an denen die Klägerin ausschließlich Werknutzungsrechte für Österreich besitze, verletzten die Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte in Wien 14, Breitenseerstraße 41, unter der Bezeichnung "Video Family" eine Videothek (Videoverleih) betrieben; dabei hatte sie ihre Betriebsräumlichkeiten am 25. und 26.Oktober 1987 (Sonntag und Nationalfeiertag) offengehalten und allwöchentlich in den Sonntagsausgaben der "Neuen Kronen Zeitung" in der Zeit vom 5. April 1987 bis 27.September 1987 das Offenhalten ihres Geschäftslokals an Sonntagen angekündigt. Während des erstgerichtlichen V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der gegen die nachmalige Gemeinschuldnerin C*** Handelsgesellschaft mbH gerichteten, am 24. 5. 1989 beim Erstgericht eingelangten Klage beantragte die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, 1. es zu unterlassen, Bekleidungsstücke anzubieten, zu verkaufen und/oder zu vertreiben, die das Firmenschlagwort und die Standardmarke der Klägerin, nämlich "B***", aufweisen, soweit es sich nicht um Erzeugnisse der Klägerin handelt; 2. über den Verkauf von Beklei... mehr lesen...
Norm: ABGB §140ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231AußStrG idF WGN 1989 §14AußStrG idF WGN 1989 §14AußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Die Art der Anspannung ist Frage des Einzelfalles. Entscheidungstexte 8 Ob 1546/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 1546/90 3 Ob 607/90 Entscheidungstext OGH 23.01.1991 3 Ob 607/90 nur: Die Anspannung i... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Jeder Unterlassungsanspruch setzt die Rechtswidrigkeit der begangenen oder drohenden Eingriffshandlung voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 519/90 Entscheidungstext OGH 26.06.1990 4 Ob 519/90 Veröff: SZ 63/110 4 Ob 164/93 Entscheidungstext OGH 11.01.1994 4 Ob 164/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1962 Inhaber und Leiter der Schischule in Pertisau, wo er auch einen Schiverleih betreibt. Die erstbeklagte KG betreibt seit etwa 1983 in Pertisau gleichfalls einen Schiverleih; die Zweitbeklagte ist die einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Am 21.12.1987 richtete der Beklagtenvertreter namens der Erstbeklagten nachstehendes Schreiben an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung II c: "Ich vertrete die Firma '... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs. 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit des Rekurses gegen seinen Aufhebungsbeschluß (§ 519 Abs. 1 Z 2 ZPO) liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs. 1 ZPO hier nicht vor: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat die Beklagte dem Kläger 26 "B***"-Jogginganzüge - also Markenware - zur Weiterveräußerung in seinem Textilgeschäft ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung". Die ursprüngliche Erstbeklagte - "DIE G*** W***" - Zeitschriftengesellschaft m.b.H. & Co. KG (im folgenden kurz: "G*** W***"-KG) war Verlegerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Die ganze Woche". Mittlerweile hat die Beklagte, welche Komplementärin der "G*** W***"-KG gewesen und als Zweitbeklagte in Anspruch genommen worden war, nach dem Ausscheiden des Kommanditisten das gesamte Unternehm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO nicht vorliegen: Die Frage, ob zwischen den Streitteilen ein Wettbewerbsverhältnis besteht, haben die Vorinstanzen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bejaht, wonach das Klagerecht der Mitbewerber kein konkretes Wettbewerbsverhältnis voraussetzt, ... mehr lesen...
Begründung: Die zunächst beklagte Partei K*** Gesellschaft mbH hat Mitte Dezember 1985 unmittelbar angrenzend an das Hotel "Klosterbräu" in Seefeld ein Kuppelgebäude in Stahl- und Plexiglasbauweise errichtet, in welchem der Kläger seither unter der Etablissementbezeichnung "S***" einen Barbetrieb führt. Über das Vermögen der K*** Gesellschaft mbH wurde während des Revisionsverfahrens nach Vorlage des Aktes an den Obersten Gerichtshof der Anschlußkonkurs eröffnet und der nunmehrige... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Schränkt das Rechtsmittelgericht das Verbot auf die der konkreten Beanstandung zugrunde liegende Werbeaktion ein oder setzt es an die Stelle einer demonstrativen Aufzählung unzulässiger Äußerungen eine taxative Aufzählung bestimmt bezeichneter Verhaltensweisen, wird das auf Unterlassung von Wettbewerbshandlungen gerichtete Begehren in seiner notwendig weiten Fassung unzulässig eingeschränkt. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Typisch für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ist es, daß das gerichtliche Unterlassungsangebot nicht nur die konkret beanstandeten Verhaltensweisen, sondern auch gleichartige Verhaltensweisen erfaßt, sofern der Kläger seinen Antrag nicht auf die bloße Wiederholung des konkreten, bereits in der Vergangenheit liegenden Verstoßes einengt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Dezember 1988 hat das Handelsgericht Wien in den Verfahren 19 Cg 56/88, 19 Cg 58/88 und 37 Cg 422/88 den Beklagten auf Antrag der Klägerin, der K*** Zeitungsverlag und Druckerei AG und des Vereins zur Förderung des freien Wettbewerbs im Medienwesen verboten, Werbemaßnahmen anzukündigen und durchzuführen, bei denen den Lesern der Zeitschrift "DIE G*** W***" der Ersatz jener Beträge zugesagt wird, die diese an Zinsenertragsteuer für bei der Mercurbank veranlagte Sparg... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und die Zweitantragsgegnerin betreiben in der Shopping-City-Süd in Vösendorf das auf den Kleinhandel eingeschränkte Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit b Z 25 GewO 1973, die Erstantragsgegnerin überdies am selben Standort auch das Fleischergewerbe gemäß § 94 Z 16 GewO 1973. Die Erstantragsgegnerin ist persönlich haftende Gesellschafterin der Zweitantragsgegnerin. Der Dritt- und der Viertantragsgegner sind Geschäftsführer der Erstantragsgegnerin und in diese... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "DIE G*** W***"; die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". In der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 5. Juni 1989 wurde auf Seite 17 unter der Überschrift "Ein H*** für jeden Leser der K***" angekündigt: "Meister Friedensreich hat eine Million Auto-Aufkleber seiner Entwürfe für die neuen Kennzeichen anfertigen lassen. Morg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein bei der Vereinsbehörde registrierter Verein mit dem Sitz in Linz. Gemäß § 2 seiner Statuten bezweckt er die Überwachung und Sicherung des freien wirtschaftlichen Wettbewerbs sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, um einen gesunden, der freien Marktwirtschaft entsprechenden Wettbewerb zu gewährleisten. Dieser Zweck soll erreicht werden durch: a) Bekämpfen des unlauteren Wettbewerbes jedweder Art durch Interventionen bei Wettbewer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte vertrieb (ua) im Versandhandel unter der Bezeichnung "Bonsoria" ein von ihrem Vater in Holland entwickeltes
Kopf: - und Körpershampoo. In einem farbig gestalteten Prospekt wurden an Schuppenflechte erkrankte Personen vor und nach der Behandlung mit diesem Mittel dargestellt; zugleich wurde angekündigt, daß Heilerfolge bis spätestens drei Wochen nach Beginn der Behandlung sichtbar würden. Dieser Werbeschrift war eine Antwortkarte angeschlossen, mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt in ganz Österreich Werbegeschenke; sie bietet sie vorwiegend Unternehmern im Bereich der Industrie, des Handels und des Gewerbes sowie bei Geldinstituten an. Die Beklagte beschäftigt sich seit Herbst 1988 gleichfalls mit dem Vertrieb von Werbegeschenkartikeln in ganz Österreich, wobei sie im wesentlichen den gleichen Kundenkreis wie die Klägerin anspricht. Bei der Klägerin war von Februar 1984 bis 31. März 1988 Peter L*** als Angestellte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in Oberpullendorf den Einzelhandel mit Textilien in mehreren Geschäftslokalen, und zwar in der Hauptstraße Nr. 4 und Nr. 45 sowie - als Verkaufsstelle eines Markenunternehmens - auf dem Hauptplatz Nr. 9. Der Beklagte betreibt in Oberpullendorf, Hauptstraße Nr. 4, gleichfalls den Textileinzelhandel; daneben ist er geschäftsführender Gesellschafter der F*** Gesellschaft mbH. Einige Tage vor dem 27. Oktober 1988 ließ er in Oberpullendorf und Umgebung... mehr lesen...
Norm: KSchG §28UWG §14 A1UWG §14 B1UWG §14 B2ZPO §226 IV
Rechtssatz: Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers kann nur dann verneint werden, wenn bereits ein Exekutionstitel vorhanden ist; vor diesem Zeitpunkt kann einem Klageberechtigten keinesfalls zugemutet werden zuzuwarten, ob und wann ein anderer, mit dem er in dem bestimmten Naheverhältnis steht, mit seiner Klage Erfolg haben wird. Das muss insbesondere dann gelten, wenn die verschiedenen, ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Der Austausch von Schriftsätzen oder Informationen zwischen mehreren Klägern genügt keinesfalls zur Ausräumung des Rechtsschutzbedürfnisses, ist doch eine solche Waffenhilfe im Wirtschaftsleben nicht selten und gerade bei Wettbewerbsstreitigkeiten auch naheliegend. Entscheidungstexte 4 Ob 5/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1990 4 Ob 5/90 Veröff... mehr lesen...