Begründung: Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung", die Zweitbeklagte ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Ulrike T***** ist Inhaberin des Fotografenmeisterbetriebes "Fotohaus T*****" ***** und selbst seit längerer Zeit als Fotografin tätig. Sie ist Mitglied des klagenden, als Verein organisierten Rechtsschutzverbandes und hat diesem mit Erklärung vom 2.3.1990 gemäß § 74 Abs 2 UrhG alle ihr zustehenden Schutzrechte des Lichtbildherstellers zur treuhändigen... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte - deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist - veröffentlichte in der Ausgabe der N***** Zeitung vom 27. April 1990 auf Seite 12 unter der Überschrift "In den Wind gereimt" folgendes Gedicht: "Die 'Volksstimme', sie hat gelogen seit je, daß sich die Balken bogen. Darum genoß die Kummerlzeitung auch nie besondere Verbreitung. Nun nennt sie sich - ein neuer Schmäh - nicht me... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stellt (ua) Zentralschließanlagen in patentierter Schlüssel- und Schloßkombination - das ist die Verbindung mehrerer Schloßzylinder mit technisch besonders gefertigten Schlüsseln - derart her, daß der einzelne Wohnungsschlüsselinhaber mit demselben Schlüssel sowohl die eigene Wohnungstür als auch gewisse zentral und allgemein zugängliche Türen, wie Hauseingangs-, Kellertüren usw, sperren kann; der jeweilige Schlüssel sperrt hingegen nicht die Türen anderer W... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "W*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der - sechsmal jährlich erscheinenden und zum Einzelpreis von 50 S erhältlichen - periodischen Druckschrift "D*****". Einem Teil der Auflage dieser Zeitschrift ist ein "D*****-Spezial" als "Informationsmagazin für den Fachhandel" eingebunden. In der Ausgabe Nr 2/1990 der Zeitschrift "D*****" umfaßte das ab Seite 162 eingebundene "D*****-Spezial" 18 Seiten. Das "D**... mehr lesen...
Norm: AktG §15 Abs1GmbHG §115UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Aus dem bloßen Bestehen eines Konzerns kann noch nicht die Haftung von Geschäftsführern der beherrschenden Unternehmen für wettbewerbswidrige Handlungen irgendeines dem Konzern angehörenden, rechtlich selbständigen Unternehmens abgeleitet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 1/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1991 4 Ob 1/91 Veröff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin der Monatszeitschriften "R*****" und "B*****". Die zweitbeklagte GmbH & Co KG, deren Komplementärin die drittbeklagte GmbH ist - der Viert- und der Fünftbeklagte sind deren Geschäftsführer -, besorgt den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften aus den Verlagen der "W*****-Gruppe" sowie mehrerer anderer, zum Teil bedeutender Ver... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Unerheblich ist, dass der Kläger das Vergleichsangebot der Beklagten nicht ausdrücklich abgelehnt hat, weil schon das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches in der Regel den für den Wegfall der Wiederholungsgefahr geforderten Sinneswandel erkennen lässt. Entscheidungstexte 4 Ob 176/90 Entscheidungstext OGH 29.01.1991 4 Ob 176/90 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Der Kläger hat zu behaupten und zu beweisen, aus welchen Gründen der Beklagte geneigt sein sollte, den angebotenen Unterlassungsvergleich nicht einzuhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 176/90 Entscheidungstext OGH 29.01.1991 4 Ob 176/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0079510 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2UWG §24
Rechtssatz: Wird die Wiederholungsgefahr durch das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches beseitigt, dann ist ihr Wegfall auch im Provisorialverfahren zu berücksichtigen; daß die Beklagten mit ihren Vergleichsangeboten (nur) dem im Hauptverfahren geltend gemachten Unterlassungsanspruch Rechnung getragen haben, macht dieses Angebot nicht unzureichend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Florian H*****, vertreten durch Dr.Eva Maria Leeb-Bernhard, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) Prof.Hans H*****, vertreten durch Dr.Hannes Pflaum, Rechtsanwalt in Wien, 2.... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Sie sind Mitglieder des Fachgruppenausschusses der Zahnärzte innerhalb der Vorarlberger Ärztekammer. Der Erstkläger ist Obmann dieses Ausschusses; der Zweitkläger ist Stellvertreter des Erstklägers. Mit Beschluß vom 23. 11. 1988 legitimierte die Vorarlberger Ärztekammer den Erstkläger als ihren offiziellen Vertreter für die Gespräche mit der beklagten Gebietskrankenkasse über bestimmte Inhalte des Abrechnung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt ua - vorwiegend zum Einbau in Altbauten bestimmte - Sicherheitstüren. Die Beklagte hatte von März 1987 bis April 1990 Sicherheitstüren der Klägerin vertrieben und dabei einen Prospekt (Beilage 2) verwendet, auf dessen Titelseite eine von der Klägerin stammende Sicherheitstür unter Hervorhebung ihrer einzelnen Sicherheitsmerkmale abgebildet war. Oberhalb davon standen die Worte "Raschl Sicherheitstüren lassen Einbrechern und Dieben kei... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Zahntechnikermeister. Er hat Unterschriftenlisten des "I*** DER Ö*** Z***" in der linken oberen Ecke mit seiner Geschäftsstampiglie "D*** T***/gerichtl.beeid.Sachverständiger/H*** 71/9500 V*** CH, Tel. 27 7 49" versehen und in größerem Umfang verbreitet. Derartige Unterschriftenlisten kursierten in Gasthäusern. Eine von ihnen wurde anläßlich einer Informationsveranstaltung der Freiheitlichen Partei Österreichs herumgereicht; sie wurde auch von der zwei... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren, die Beklagte (nunmehr auch Rechtsnachfolgerin der früheren Erstbeklagten) zur Unterlassung des Anbietens, Ankündigens und Gewährens (näher umschriebener) unentgeltlicher Zugaben zu verpflichten ab, weil das Rechtschutzbedürfnis weggefallen sei. Die B*** Z***-, V***- UND V*** mbH haben gegen die Beklagte einen inhaltsgleichen Exekutionstitel erwirkt. Mit dieser Gesellschaft stehe aber die Klägerin in einer solchen tatsächlich... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14
Rechtssatz: Für die Überprüfung der Zulässigkeit des geforderten Entgeltes sind ausschließlich das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis und die hiefür geltenden Normen des WGG, nicht aber die Prüfungsergebnisse des Amtes der Landesregierung betreffend die von der gemeinnützigen Bauvereinigung aufgewendeten Baukosten ausschlaggebend. Entscheidungstexte 5 Ob 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat mit Vertrag vom 11.7.1961 von Dr. Paul E*** ein Seegrundstück gepachtet und darauf auf eigene Kosten die Seebadeund Strandanlage Illmitz errichtet. Sie unterhält dort einen öffentlichen Badebetrieb, zu welchem grundsätzlich jedermann Zutritt hat. Die Beklagte verpachtet innerhalb der Anlage eine Teilfläche des Grundstücks an Interessenten zum Betrieb einer Surfschule und Surfbrettvermietung. Im Jahr 1988 war die Klägerin Pächterin der Surfschu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Theater an der Wien sollte während der Aufführungen des Musicals "Das Phantom der Oper" jeweils ein über dem Zuschauerraum hängender Luster bis knapp über die Köpfe des Publikums abstürzen und dann - über den Orchestergraben - zur Bühne hin abgelenkt werden. Zunächst war der Beklagte beauftragt, die im Theater an der Wien bestehende Anlage für einen "Lustersturz" zu überprüfen und geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzuschlagen; es war nämlich zu Fehlfunktionen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die in der angefochtenen Entscheidung zur Frage der Wiederholungsgefahr vertretene Auffassung hält sich im Rahmen der vom Obersten Gerichtshof in stä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorauzssetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß §§ 78, 402 Abs 2 EO, § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Daß das Rekursgericht den von der Beklagten erhobenen Einwand des mangelnden Rechtsschutzinteresses im Einklang mit der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat vor etlichen Jahren einen fünffarbigen Stadtplan von Innsbruck gezeichnet, in welchem die wichtigsten Sehenswürdigkeiten dieser Stadt besonders hervorgehoben und namentlich bezeichnet sind. Der Fremdenverkehrsverband Innsbruck-Igls und Umgebung gab diesen Stadtplan mit einer kurzen Erläuterung zu den einzelnen Sehenswürdigkeiten heraus; in der rechten unteren Ecke des - rechteckigen - Stadtplans befindet sich die Signierung "S***". Der Beklagte ist Inhab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verlegte im grenznahen Freilassing, Bundesrepublik Deutschland, die Werbezeitschrift "Der Einkaufsberater". In der auch im Raum Salzburg verteilten Ausgabe XII/1984 warben Inserenten in DM-Preisen. Der österreichische W***-S*** ZUR F*** L*** W*** IM IN- UND A*** (im folgenden: W***-Schutzverband) forderte die Inserenten in seinem anwaltlichen Abmahnschreiben vom 17.Dezember 1984 zur außergerichtlichen Erledigung durch a) Erklärung der Unterlassung d... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: Ein Kapitalgeber ist bei Wettbewerbshandlungen, die sich gegen das Unternehmen richten, nicht schon deshalb zur Klage berechtigt, weil er am Gewinn des Unternehmens beteiligt ist. Wer nur mit seinem Kapital an dem im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt ist, übt keine selbständige Tätigkeit aus; er tritt vielmehr entweder gar nicht oder allenfalls als Vertreter (Organ, Prokurist und dergleichen) des ... mehr lesen...
Norm: MedienG §1 Z8UWG §14 C
Rechtssatz: Wer Verleger einer Tageszeitung ist, von dem ist - mangels gegenteiliger Behauptungen oder Feststellungen - anzunehmen, daß er die in § 1 Z 8 MedG genannten Voraussetzungen (zumindest teilweise) erfüllt, also ein Medienunternehmen oder einen Mediendienst betreibt, oder sonst das Erscheinen von Medienwerken durch Inverkehrbringen der Medienstücke besorgt. Er haftet daher - auch bei Ausübung nur einer Teil... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin erkennt selbst, daß der Entscheidung des Berufungsgerichtes im Hauptverfahren derselbe Sachverhalt zugrunde liegt wie dem Provisorialverfahren des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Herausgeber der wöchentlich erscheinenden Zeitung "Das Kleine Blatt". Eigentümerin und Verlegerin dieser Zeitschrift ist die "Das Kleine Blatt Vorarlberger Zeitungsverlags-Gesellschaft mbH & Co KG", deren Einzelprokurist der Kläger ist. Die einzige Komplementärin dieser KG ist die "Das Kleine Blatt Vorarlberg Zeitungsverlags-Gesellschaft mbH", zu deren Unternehmengegenstand (ua) die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft gehört; alleinig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12AußStrG idF WGN 1989 §14 C1aZPO §514 AZPO §528 K
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Bekämpfung einer Entscheidung, des Rekursgerichtes als Gericht erster Instanz (zB Wiederaufnahme eines Verfahrens, Ordnungsstrafe udgl.) richtet sich nach § 514 ZPO bzw § 12 AußStrG und nicht nach § 528 ZPO bzw § 14 Abs 1 AußStrG (jweils idF d WGNov 1989). Entscheidungstexte 5 Ob 598/90 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der den Freitagausgaben des "Kuriers" und der "Neuen Kronenzeitung" als Beilage angeschlossenen Programmzeitschrift "Fernseh- und Radiowoche". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "Die ganze Woche", welcher (ua) jeweils die Fernseh- und Radio-Programmzeitschrift "Dabei" beiliegt. Der "Ganzen Woche" vom 8.2.1990, Nr 6/1990, war ein Bücherprospekt beigelegt, dessen ers... mehr lesen...
Begründung: In mehreren (außerstreitige und streitige Verfahren betreffenden) Ablehnungssachen wurde vom Oberlandesgericht Linz anläßlich der Erledigung von Rekursen des nunmehrigen Antragstellers über diesen wegen verschiedener beleidigender Äußerungen gegen mehrere Richter Ordnungsstrafen rechtskräftig verhängt. Nunmehr stellte Dipl.Ing.Dr.Wilhelm P*** in diesen Ablehnungssachen den Antrag, die Ordnungsstrafverfahren wieder aufzunehmen, weil das Kreisgericht Wels in einer in ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes: Daß auch das Weitergeben fremder Behauptungen als "Verbreiten" im Sinn ... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei hat am 5.2.1990 in einer Pressekonferenz nach einer Sitzung des parlamentarischen Milchwirtschaftsuntersuchungsausschusses erklärt, "P*** hat gelogen". Diese Äußerung wurde in einer APA-Aussendung weiterverbreitet. Die gefährdete Partei (im folgenden Kläger) begehrt vom Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagter) Äußerungen "P*** hat gelogen" und inhaltsgleiche Äußerungen zu unterlassen, die gemachte Äußerung gegenüber der A... mehr lesen...