Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2aAußStrG idF WGN 1989 §14 C2bAußStrG 2005 §62 Abs1ZPO §273ZPO §502 HI2ZPO §508a
Rechtssatz: Gravierende, an die Grenzen des Missbrauchs gehende Fehler bei der Anwendung des richterlichen Ermessens können gemäß § 528 Abs 1 ZPO (oder gemäß § 502 Abs 1 ZPO, § 14 Abs 1 AußStrG) an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 112/91 En... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: "Unternehmer" sind Betreiber von Urproduktion, Landwirtschaft und Forstwirtschaft und dergleichen. Entscheidungstexte 4 Ob 137/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 4 Ob 137/91 Veröff: SZ 64/177 = EvBl 1992/91 S 412 = ÖBl 1992,35 = WBl 1992,168 = ecolex 1992,250 f European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Der Verpächter ist selbst - im weitesten Sinn - unternehmerisch tätig und am Erfolg des ihm weiterhin gehörenden Unternehmens unmittelbar interessiert; ihm ist daher auch die Befugnis zuzubilligen, gegen irreführende Angaben im Sinne des § 2 UWG einzuschreiten, die sein Unternehmen beeinträchtigen können. Entscheidungstexte 4 Ob 137/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: "Unternehmer" sind auch die Angehörigen freier Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte, Schriftsteller usw. Entscheidungstexte 4 Ob 137/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 4 Ob 137/91 Veröff: SZ 64/177 = EvBl 1992/91 S 412 = ÖBl 1992,35 = WBl 1992,168 = ecolex 1992,250 f European Case Law Identifie... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Wohnhaus L*****platz 43. Mit Bescheiden des Baupolizeiamtes des Magistrates Graz vom 4. 8. 1986 und 6. 4. 1990, A 10/3-K II/22582/1986, wurde ihr die Bewilligung zum Einbau von sechs Kleinwohneinheiten im Obergeschoß, zum Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoß, zur Errichtung eines neuen Stiegenhauses vom Erdgeschoß bis ins Dachgeschoß, zum Einbau von Dachflächenfenstern sowie zur Vornahme ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der an seine Ehefrau verpachteten Pension "Haus K*****", die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer und Betreiber der "Pension A*****"; beide Pensionen liegen in P***** nahe dem Wörthersee. Die Parteien sind - je zur Hälfte - Miteigentümer der an den Wörthersee (Grundstück Nr. 993/1 KG P*****) angrenzenden Grundstücke Nr. 943/9 und 993/4. Dort ist - schon auf dem See - eine aus Badehütte und Liegeplateau bestehende Badeanlage errichtet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt sei 1961 im Ortsteil K***** der Gemeinde L***** einen Gasthof- und Pensionsbetrieb, welcher seit einem Aus- und Umbau im Jahre 1972 zu den bestausgestatteten Betrieben dieser Gemeinde gehört. Der Beklagte ist ein mit Bescheiden der Sicherheitsdirektion für die Steiermark vom 11.10.1966 und 27.3.1987 nicht untersagter Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn berechnet ist und der die Erfüllung örtlicher Fremdenverkehrsaufgaben bezweckt; sei... mehr lesen...
Begründung: Am 28. und 29. April 1988 erteilte das Bundesministerium für Landesverteidigung (im folgenden BMLV) der C***** Trickfilm Gesellschaft mbH auf Grund deren Anbots den Zuschlag zur Lieferung der beiden "Tonbildschauen" TBS-08 "ABC-Selbstschutz" und TBS-09 "ABC-Beobachtung", jeweils bestehend aus 71 Dias und einer einseitig bespielten Compact-Musikkassette in einer Auflage von je 170 Stück, an das Heeres-Feldzeuglager Wien. Die dem jeweiligen Zuschlag beigelgte Leistungsbesc... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §14 B1
Rechtssatz: Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch kann nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden. Auf eine dem österreichischem Recht fremde gewillkürte Prozessstandschaft würde es hinauslaufen, wollte man gestatten, dass das Unternehmen und damit als Zubehör desselben der von ihm nicht zu trennende Unterlassungsanspruch noch in der Verfügungsmacht der klagende Partei stünden, das Recht der Durchse... mehr lesen...
Begründung: Am 27. März 1990 brachte eine K*****-Verlag Gesellschaft mbH & Co KG als Medieninhaberin der periodischen Druckschrift N***** eine Unterlassungsklage ein. Das Erstgericht wies den mit der Klage verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ab. Mit Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz vom 8. August 1990 wurde aber die einstweilige Verfügung in eingeschränktem Umfange erlassen. Am 4. Oktober 1990 beantragte eine mit der klagenden Partei nicht ident... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses K*****, R*****gasse 8, in dem sich die Bestandobjekte der Antragsgegner befinden. Die Bestandverhältnisse unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Die Antragstellerin begehrt, die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche auf S 50,89 pro m2 monatlich zu erhöhen. Aus dem Vorbringen im Antrag ist erkennbar, daß die Antragstellerin ein auf endgültige Erhöhung der Bauerne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Natascha S*****, vertreten durch das Amt für Jugend und Familie 16. Bezirk als Sachwalter (ON 4), wegen Unterhalts infolge außerordentlichen Rekurses der mj. Natascha S***** gegen den Beschluß des Landesger... mehr lesen...
Norm: EntgRV §8aEntgRV §9WGG §14
Rechtssatz: Die notwendigen Kosten für die durch eigene Leute der Antragstellerin durchgeführte Planung und örtliche Bauaufsicht dürfen nach § 8a EntgRV ohne sonstige Beschränkung im Gesamterfordernis berücksichtigt werden. Ihre Höhe richtet sich - wie bei Fremdleistung - nach der GOA. Entscheidungstexte 5 Ob 91/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2aAußStrG idF WGN 1989 §14 C2cZPO §502 HI2
Rechtssatz: Im streitigen Verfahren werden Nichtigkeitsgründe oder gravierende, auf eine Aktenwidrigkeit hinauslaufende Fehler bei der Feststellung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts als revisibel angesehen, weil durch einen Rechtsmittelausschluß die Rechtssicherheit gefährdet wäre. Umsomehr müssen derartige Überlegungen in einem Verfahren gelten, in dem das Geri... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §13 Abs1WGG 1979 §14
Rechtssatz: Ausgehend von dem in § 13 Abs 1 WGG normierten Kostendeckungsprinzip dürfen den Mietern bzw Nutzungsberechtigten unter den genannten Titeln (Planung, örtliche Bauaufsicht, Bauverwaltung, Bauüberwachung) keine höheren als die den tatsächlichen Kosten entsprechenden angerechnet werden. Insbesondere darf eine bestimmte Leistung nur einmal, nicht aber mehrmals, zB einmal als Bestandteil eines Pauschal... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2c
Rechtssatz: Ob es sich bei dem in einem Rekurs gegen den erstrichterlichen Beschluß erstatteten Vorbringen um eine zulässige Neuerung handelt, berührt unter Umständen eine iS des § 14 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage. Entscheidungstexte 5 Ob 545/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 5 Ob 545/91 Veröff: EvBl 1992/54 S 236 = NZ 1992,58 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 197/2 Baufläche mit dem Wohnhaus L*****gasse 19 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 71,10 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 184 Baufläche mit dem Wohnhaus S*****gasse 7 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 64,37 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr.***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragsstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 71,70 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu erhöhen. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr.***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Der Antragsgegner ist Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 72,93 pro m2 in der Zeit vom 1. 2. 1991 bis 31. 1. 2001 zu erhöhen. Das Vor... mehr lesen...
Begründung: Die Bauvereinigung als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der Katastralgemeinde *****, auf der sich unter anderem das Wohnhaus ***** mit zwei an die beiden Antragsgegner vermieteten Wohnungen befindet, beantragte am 30. November 1990 beim Erstgericht die Erhöhung des Betrages zur Bildung einer Rückstellung zur ordnungsmäßigen Erhaltung und für in absehbarer Zeit vorzunehmende nützliche Verbesserungen (§ 14 Abs 1 Z 5 WGG) von S 2,08 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche um ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich u.a. das Wohnhaus K*****, L*****gasse *****, befindet. Die Antragsgegner sind Mieter von Objekten in diesem Haus. Die Antragstellerin verwaltet die Liegenschaft selbst. Es ist nicht strittig, daß die zwischen den Parteien begründeten Bestandverhältnisse bezüglich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Mit dem am 29. November 1990 beim Erstgericht eingebra... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. ***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 62,88 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu erhöhen. Das Vo... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der BH Leoben hat das Erstgericht die dem Revisionsrekurswerber gegenüber seinem jetzt 8-jährigen Sohn Dominik obliegende Unterhaltsleistung ab 1. 10. 1990 von bisher S 1.330,- monatlich auf S 2.550,- monatlich erhöht. Der Unterhaltspflichtige hatte sich bei seiner Vernehmung am 29. 10. 1990 gegen die Erhöhung ausgesprochen, weil er mit der Mutter des Kindes - im Austausch gegen einen Verzicht auf Ausübung seines Besuchsrechtes - das Einfrieren seines Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich ua das Wohnhaus K*****, Sch*****gasse ***** befindet. Die Antragsgegner sind Mieter von Objekten in diesem Haus. Die Antragstellerin verwaltet die Liegenschaft selbst. Es ist nicht strittig, daß die zwischen den Parteien begründeten Bestandverhältnisse bezüglich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Mit dem am 23. November 1990 beim Erstgericht eingebrac... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. ***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 65,22 pro m2 in der Zeit vom 1. Februar 1991 bis 31. Jänner 2001 zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 179 Baufläche mit dem Wohnhaus S*****gasse 12 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 56,86 pro m2 in der Zeit vom 1. 2. 1991 bis 31. 1. 2001 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Schinko als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M*****gesellschaft m.b.H. & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei D*****gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr. Mich... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist noch aufrecht. Ein Scheidungsverfahren ist seit 17. 7. 1989 anhängig. Mit Vergleich vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz vom 11. 10. 1989 zu 29 C 95/89-4, verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin ab 1. 11. 1989 einen monatlichen Unterhalt von S 7.000,-- sowie für die beiden ehelichen Kinder, und zwar den am 2. 5. 1986 geborenen Peter K***** einen monatlichen Unterhalt von S 2.500,-- und für die am 4. 1. 1989 geborene Marina K... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2bAußstrG idF WGN 1989 §14 C2d2
Rechtssatz: Inwieweit grundsätzlich anrechenbare Leistungen bei der rückwirkenden Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Entscheidungstexte 5 Ob 544/91 Entscheidungstext OGH 08.10.1991 5 Ob 544/91 4 Ob 2084/96s ... mehr lesen...