Begründung: zu 1) Die Firma der zu FN 151658 b im Firmenbuch des Landesgerichtes Korneuburg eingetragenen Klägerin wurde laut Firmenbuchauszug am 30.7.1998 von "Dr. A***** Gesellschaft mbH & Co KG" in "R***** GmbH & Co KG" geändert. Die Bezeichnung der Klägerin war antragsgemäß richtigzustellen. zu 2) Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschriften "B*****" und "T*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschriften *****. Beide Str... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitungen *****. Die Antragstellerin ist eine 100%-ige Tochter der S***** GmbH & Co KG. Die Geschäftsführer der beiden Unternehmen sind identisch. Die Erstantragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****", die im Bundesland Salzburg als Mutationsausgabe unter dem Titel "S*****" erscheint. Die Drittantragsgegnerin ist Verlegerin der "N*****", die Zweitantragsgegnerin ist persönlich haft... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Das Vergleichsangebot ist der gefährdeten Partei in einem Zeitpunkt zugegangen, als die einstweilige Verfügung schon erlassen war. Demnach lag bei Erlassung der einstweiligen Verfügung noch kein wirksames Vergleichsangebot vor, weil eine Willenserklärung nicht schon mit ihrer Äußerung, sondern erst mit ihrem Eintritt in die Sphäre des Adressaten wirksam wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Ob die einstweilige Verfügung zu Recht erlassen wurde, ist nach der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Erlassung zu beurteilen; mangels eines wirksamen Vergleichsangebotes in diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage gar nicht, ob trotz des Vergleichsangebotes der Gegnerinnen der gefährdeten Partei Wiederholungsgefahr anzunehmen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 202/98d En... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN). Auch hier kommt es jedoch darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers nach der Beanst... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung" vom 9.6.1997 veröffentlichte die Beklagte auf der Titelseite unter der Schlagzeile "Erste Ergebnisse der Einvernahmen: Das Unheimliche am 'Ingenieur'" ein farbiges - mit Augenbalken versehenes - Lichtbild des Klägers mit der Bildüberschrift: "Briefbomben: Verhafteter klagt wegen Foto". Im zugehörigen Bericht auf Seite acht der Ausgabe wird ausgeführt, der Kläger sei unter dem Verdacht in Untersuchungshaft genommen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit Traudl Bayer, der Witwe von Konrad Bayer, am 24.2.1984 einen Verlagsvertrag geschlossen, der auszugsweise wie folgt lautet: "I. Vertragsgegenstand ist das Werk 'Konrad Bayer - Das gesamte literarische Werk', herausgegeben von Gerhard Rühm. II. Werknutzungsrechte römisch II. Werknutzungsrechte (1) Frau Bayer erklärt, daß sie alleinige und ausschließliche Inhaberin aller Rechte am literarischen Gesamtwerk von Konrad Bayer (1932-1964) und ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Gegnerinnen der gefährdeten Partei ist zuzugestehen, daß unter einem in einem Verfahren angebotenen Vergleich in der Regel ein vollstreckbarer Vergleich zu verstehen sein wird. Diese Frage ist aber im vorliegenden Fall gar nicht entscheidend: Die Gegnerinnen der gefährdeten Partei haben in ihrer Äußerung angeboten, sich in einem Vergleich zur begehrten Unterlassung zu verpflichten. Ihre Äußerung ist am 16.3.1998 be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gem. § 402 Abs 2 EO ist das Rechtsmittelverfahren im Provisorialverfahren nur dann einseitig, wenn das Rechtsmittel vom Gefährdeten erhoben und der Gegner noch nicht zum Antrag einvernommen worden ist (Rechberger/Simotta, Exekutionsverfahren2 Rz 955). Ist hingegen - wie hier - bereits das Verfahren in erster Instanz zweiseitig geworden (der Gegner der gefährdeten Partei hat sich mit Schriftsatz vom 7. 11. 1997 auftragsg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier". Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "täglich Alles". In der Ausgabe Nr. 1964 vom 14.9.1997 der Zeitung "täglich Alles" erschien auf Seite 3 ("Politik") ein Artikel, der mit "Leserzahlen fürs erste Halbjahr '97" überschrieben war: "Der Verein Media-Analyse hat mittels Umfragen für die 'Kronen Zeitung' 2,753.000 Leser im ersten Halbjahr '97 festgestellt, da... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4UWG §14 A1
Rechtssatz: Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch setzt ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Streitteilen voraus; zur Annahme eines solchen genügt eine selbständige, zu wirtschaftlichen Zwecken ausgeübte Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Entscheidungstexte 4 Ob 125/98f Entscheidungstext OGH 05.05.1998 4 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß bei der Fassung des Unterlassungsgebotes immer auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen ist (ÖBl 1991, 105 - Hundertwasser-Pickerln II und 108 - Sport-Sonnen- brille; MR 1991, 238 - Paßfoto), steht das von der Rechtsmittelwerberin als zu weit gefaßte beanstandete Unterlassungsgebot zu lit c des Begehrens durchaus in Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt, der beklagten Versicherungsgesellschaft zur Sicherung eines gleichlautenden "Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs" mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, "bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites den Zustand der durch sie verweigerten Zusammenarbeit mit der klagenden Partei durch deren Wiederaufnahme in früherem Umfang zu beseitigen und jede ähnliche oder weitere Verweigerung der Zusammenarbeit mit der klagenden Partei zu un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß bei der Fassung des Unterlassungsgebotes immer auf die Umstände des einzelnen Falles abzustellen ist (ÖBl 1991, 105 - Hundertwasser-Pickerln II und 108 - Sport-Sonnen- brille; MR 1991, 238 - Paßfoto), steht das von der Rechtsmittelwerberin als zu weit gefaßte beanstandete Unterlassungsgebot zu lit c des Begehrens durchaus in Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der OGH auch im Provisorialverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz und hat von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Rekursgericht als bescheinigt angesehen hat. Tatsachen, die das Rekursgericht als nicht bescheinigt annimmt, können in die rechtliche Betrachtung nicht einbezogen werden (ÖBl 1990, 100 - Filmangebot des Monats; ÖBl 1991, 137 - Udo Proksch mw... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - dessen Bestellung durch den mit der Vertretung vor Behörden und Gerichten betrauten Sachwalter nicht pflegschaftsbehördlich genehmigt wurde - verfaßten Klage nach § 523 ABGB des durch seinen Sachwalter vertretenen Betroffenen gegen eine Liegenschaftsnachbarin ab. Das Erstgericht wies den Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung einer von einem Rechtsanwalt - de... mehr lesen...
Begründung: In seinem Schriftsatz vom 14.November 1997 ON 62 hat sich der eigenberechtigte Noterbe gegen die Person des mit der Schätzung des Nachlaßvermögens betrauten Sachverständigen Johann S***** ausgesprochen und sich auch in Ansehung der Schätzung eines näher bezeichneten (Stutz)Flügels gegen die (allfällige) Bestellung des KR Gerhard F***** zum Sachverständigen gewandt, weil dieser befangen sei. Das Erstgericht hat nach Stellungnahme des Gerichtskommissärs ON 63 mit Punkt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein zu Wettbewerbszwecken begangener Rechtsbruch verstößt deshalb gegen § 1 UWG, weil er dem Verletzer einen ungerechtfertigten Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern verschafft und so die wettbewerbliche Ausgangslage zugunsten des Verletzers in unlauterer Weise verändert; das den Sittenwidrigkeitsvorwurf begründende Unlauterkeitskriterium liegt also im Erlangen eines ungerechtfertigten Vorsprunges durch Rechtsbr... mehr lesen...
Begründung: Tibor Foco und der Kläger wurden mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 31.3.1987 des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB an der Prostituierten Elfriede Hochgatter schuldig erkannt. Tibor Foco wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt; der Kläger zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Mit Beschluß vom 15.6.1992 bewilligte das Oberlandesgericht Linz die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Kläger und hob das gegen diesen ergangene Urteil auf.... mehr lesen...
Begründung: Der Geschäftsführer der Klägerin Dr.Herbert H***** ist Inhaber der zur Nr 158.729 registrierten Wort-Bildmarke, bestehend aus dem Schriftzug "THAI-CLASSIC MASSAGE" und der Abbildung einer thailändischen Sagenfigur (eines Vogelgottes). Beginn der Schutzdauer ist der 11.7.1995. Der Geschäftsführer der Klägerin wußte, daß die Erstbeklagte, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist, dieses Zeichen seit 1994 zur Kennzeichnung ihres Unternehmens auf D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht übernommene Feststellung, wonach der Erstbeklagte auftragsgemäß den Text des Werbespots mit einem "EAV-Klang", konkret einem dem Lied "Küß die Hand, schöne Frau" ähnlichen Rhythmus versehen hat, findet im Akteninhalt Deckung. Eine Aktenwidrigkeit ist nicht zu erkennen, bestätigte doch der Erstbeklagte selbst, es sei seine Aufgabe gewesen, den Text des Werbespots mit einem "EAV-Rhythmus" zu unterl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs der Beklagten römisch eins. Zum Revisionsrekurs der Beklagten A2a) Bescheinigt ist, daß 1996 in Optikerfachgeschäften für eine neue Brille im Durchschnitt S 3.350.- ausgegeben worden sind, in Geschäften, die einer "Kette" zugehören (wie unter anderem auch jene der Beklagten) hingegen nur S 2.214.-. Daraus läßt sich jedoch noch nicht der zwingende Schluß ziehen, daß ein Brillenkauf bei den Augen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "Tiroler Tageszeitung", die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "Tiroler Krone, Neue Kronenzeitung", deren Verlegerin die Zweitbeklagte ist. In den Monaten Mai bis Juni 1997 wurde in der "Tiroler Krone" mehrfach, teils mit beigelegtem Werbefolder, teils im Anzeigenteil, für ein Kombinationsangebot geworben, bei dem jeder Erwerber eines Krone-Abonnements für mindestens ein Jahr bei Aufzahlung von S 99.- ein GSM-Mobiltelefon Marke ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 23.3.1981 Hauptmieter einer 51,9 m2 großen Wohnung in einem Haus, das der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, gehört. Das Haus wurde zwischen 1941 und 1945 errichtet; die erstmalige Vermietung darin befindlicher Wohnungen erfolgte jedenfalls schon vor 1952. Es ist unstrittig, daß sämtliche Wohnungen des Hauses, darunter die des Antragstellers, dem Zinsstoppgesetz unterlagen. Die ursprünglich nach dem WGG 1940 iVm der WGGD... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht stellte folgenden, im Revisionsrekursverfahren unstrittigen Sachverhalt fest: "Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist seit 13.10.1992 die S***** Gesellschaft mbH (und zwar unter dieser Firma seit 6.2.1997, bis 5.2.1997 unter der Firma M***** GmbH) zu FN 53860g (früher HRB 48.973) eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist laut Gesellschaftsvertrag in der Fassung des Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung vom 24.1.1997 die Entw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begründet die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision damit, daß das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerichtes abgewichen sei und seinen rechtlichen Überlegungen die Annahme zu Grunde gelegt habe, die Klägerin sei sich von Anfang des Mietverhältnisses an dessen bewußt gewesen, eine schon anfänglich feuchte Wohnung zu beziehen. Hingegen habe das Erstgericht nur fe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Unterhaltsschuldner auf ein erzielbares Einkommen anzuspannen ist, stellt regelmäßig eine Frage des Einzelfalls dar, welcher Erheblichkeit im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG nicht zukommt (RIS-Justiz RS0007096). Ob ein Unterhaltsschuldner auf ein erzielbares Einkommen anzuspannen ist, stellt regelmäßig eine Frage des Einzelfalls dar, welcher Erheblichkeit im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht zukommt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der Entscheidung 4 Ob 160/97a (= ÖBl 1997, 287 - Krone Aktion) waren 60 Gewinnspiele, die die "Neue Kronen Zeitung" in der Zeit vom 13.3. bis 4.8.1996 veranstaltet hatte. Bei jedem einzelnen der Gewinnspiele waren wertvolle Preise zu gewinnen, so etwa Freikarten für Konzerte, Reisen in ferne Länder, Autos, Fahrräder udgl. Die Spielbedingungen waren jeweils unterschiedlich. Die meisten Ankündigungen waren als "... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Ermittlung der Höhe der Heiratsausstattung gibt es keine starren Regeln; es sind vielmehr jeweils die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend (RIS-Justiz RS0022303). Die Überprüfung des dem Gericht dabei eingeräumten Beurteilungsspielraumes stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar, außer es handelte sich um eine an die Grenze des Mißbrauches gehende Fehlbeurteilung oder um eine eklatante Überschreitung des Ermesse... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (JBl 1986, 192; MR 1995, 233 - Inseraten-Preisliste; 4 Ob 222/97v; 4 Ob 336/97h), soweit nicht - anders als hier - eine krasse Fehlbeurteilung vorliegt, die im Interesse der Rechtssiche... mehr lesen...