Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Ob die einstweilige Verfügung zu Recht erlassen wurde, ist nach der Sachlage im Zeitpunkt ihrer Erlassung zu beurteilen; mangels eines wirksamen Vergleichsangebotes in diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage gar nicht, ob trotz des Vergleichsangebotes der Gegnerinnen der gefährdeten Partei Wiederholungsgefahr anzunehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110462Im RIS seit
11.09.1998Zuletzt aktualisiert am
27.03.2012