Begründung: Die Streitteile betreiben private Radiosender im Raum Wien. An der Beklagten ist (ua) die Verlagsgruppe N***** GmbH & Co KG beteiligt, zu der auch die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "t*****" gehört. Am 1. 9. 1998 strahlte die Beklagte Werbespots aus, die wie folgt lauteten: "Und eines müssen Sie auch noch tun, ganz wichtig: Kaufen Sie das 't*****', denn Sie können gewinnen! Ab kommendem Samstag ist es soweit. A*****-Bingo auf 102.5. Hören Sie sich Ih... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in der grundlegenden Entscheidung SZ 63/193 = MR 1990, 230 (zust. M. Walter) = ÖBl 1991, 188 = GRURInt 1991, 653 - Oberndorfer Gschichtn ausgesprochen, daß auch relativ kleine Teile von Rundfunksendungen dem Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers unterliegen, sofern diese Teile nicht völlig unwesentlich sind, und dies mit dem insoweit eindeutigen Gesetzestext des § 76a Abs 1 UrhG begrü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Aufsteller und Betreiber von Warenautomaten in Österreich. Diese Kleinautomaten sind zwar mit einem seit mehreren Jahrzehnten verwendeten Größenprüfer für 10 S-Münzen ausgestattet, der praktisch bei fast allen aufgestellten Kleinautomaten zum Einsatz kommt, nicht jedoch mit einem Gewichtsprüfer. Die beklagte Partei veranstaltete seit etwa 1992 immer wieder Aktionen in verschiedenen Bundesländern zur Bewerbung der Sonntagsausgabe ihr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für die Minderjährigen "im Verfahren zur Errichtung einer Privatstiftung" einen Kollisionskurator und beauftragte diesen, die Vorteilhaftigkeit dieser Stiftung für die Minderjährigen zu überprüfen, darüber zu berichten und gegebenenfalls die Stiftungsurkunde für die Minderjährigen zu unterfertigen. Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluß und sprach ohne Beifügung eines Bewertungsausspruchs aus, daß der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs2KSchG §29UWG §14
Rechtssatz: Nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Hiezu kann die zu § 14 UWG ergangene Rechtsprechung herangezogen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/42 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs2UWG §14 A1
Rechtssatz: Die Weigerung, eine Unterlassungserklärung auch hinsichtlich der Verwendung "sinngleicher Klauseln" abzugeben, nimmt der gleichzeitig abgegebenen Unterlassungserklärung die Eignung zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr. Entscheidungstexte 5 Ob 227/98p Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 227/98p Veröff: SZ 72/42 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45UWG §14 A2
Rechtssatz: Anerkennt der Beklagte den Unterlassungsanspruch, dann gesteht er das Vorliegen auch der Wiederholungsgefahr als materiellrechtlicher Anspruchsvoraussetzung zu, sodaß eine Klageabweisung ausgeschlossen wäre. Aus denselben Gründen kann das Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs auch nicht mit dem Antrag verbunden werden, dem Beklagten nach § 45 ZPO Kosten zuzusprechen. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14 ffWGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1 Z2
Rechtssatz: Selbst wenn aus Anlaß der Errichtung bereits Wohnungseigentum eingeräumt wurde (§ 20 Abs 1 Z 2 erster Fall WGG) oder nachträglich zugunsten eines bisherigen Mieters Wohnungseigentum begründet wird (§ 20 Abs 1 Z 2 zweiter Fall WGG) bleiben die in diesem Zeitpunkt bestehenden Mietverhältnisse den §§ 14 bis 22 WGG unterworfen. Der Wohnungseigentümer übernimmt nur als Miteigentümer die... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Herausgeber der Zeitschrift "K***** Magazin". In der Ausgabe 6/Jänner 1998 wurden mehrere Fotos veröffentlicht, die die A*****gesellschaft mbH & Co KG hergestellt hatte. Beim Großteil der Fotos war der Lichtbildhersteller nicht angegeben; bei zwei Hochzeitsfotos war "Fotos: Jo Mei" vermerkt; bei der Aufnahme eines Golfhotels "Concept Studio 7". Mit Schreiben vom 8. 1. 1998 forderte der Kläger die Beklagte auf, sich rechtsverbindlich zu verpflic... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Beklagten ist (ua) die entgeltliche Weitergabe von Informationen über Preise zahnärztlicher Leistungen. Alleinige Geschäftsführerin ist Veronika B*****; einziger Gesellschafter ist der Beklagtenvertreter. Die Beklagte wirbt seit Juni 1998 in der "Neuen Kronen Zeitung" wie folgt: "So haben Sie leicht lachen! Porzellan-Krone S 5.500,-- all inclusive. Z***** Telefon ***** GmbH L*****. Zeigen Sie teuren Zahnbehandlungspreisen die Zähne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Ermessensentscheidung über die Schwere eines Verschuldens (hier: an der Versäumung der Frist für den Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl) betrifft - solange der zweiten Instanz kein an die Grenzen des Mißbrauches gehender Fehler unterlief oder der Ermessensspielraum eklatant überschritten wurde - keine erhebliche Rechtsfrage (1 Ob 574/95; 4 Ob 2010/96h; Kodek in Rechberg... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Ein Rechtsschutzanspruch des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklägers auf Hervorhebung seiner eigenen Produkte gegenüber denen des - zu Recht - unterlassungspflichtigen Konkurrenten besteht nicht. Niemand darf die Gerichte unnütz oder gar unlauter benützen oder ein gesetzliches Verfahren zur Verfolgung eigennütziger nicht schutzwürdiger Ziele ausnützen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der UWG-Nov 1988 hält der erkennende Senat in stRsp jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eigenen besseren Leistung im Wege einer Gegenüberstellung mit der schlechteren Leistung namentlich genannter Mitbewerber an Hand objektiv überprüfbarer Daten grundsätzlich für zulässig, sofern es nicht iS des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen, unnötiges Bloßstellen oder aggressive Ten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweibeklagte ist, sind Mitbewerber in der Erzeugung und im Betrieb von Schneepflügen. Die Erstbeklagte gab in einer Pressemitteilung im Juli 1998 die Übernahme der Firma K***** Schneepflugbau bekannt und führte darin unter anderem aus, daß sie nun "für jeden Einsatzzweck eine bestens abgestimmte Schneepflugpalette mit hoher Qualität und bewährter, überlegener Technik anbiete". Die K... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist österreichweit auf dem Gebiet des Einzelhandels mit Sehbehelfen tätig. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, ist ein Handelsunternehmen, das unter anderem auch Brillen für Letztverbraucher anbietet. Auf der Titelseite des Farbteiles der Sonntagsausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 13. 9. 1998 warben die Beklagten unter der Überschrift "Klare Sicht für alle Kinder" sowie "Eine Brillenaktion von Krone und H*****" und einem ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Zahlung von S 77.384,81 sA mit der
Begründung: , er habe sich am 23. 5. 1996 vollkommen betrunken im Lokal der Beklagten aufgehalten. Unter Ausnutzung seiner Alkoholisierung sei es zu Euro-Card-Abbuchungen in der Höhe von DM 10.838,21 gekommen. Die Beklagte wendete ein, der Kläger habe in der Nacht vom 22. auf den 23. 5. in ihrer Nachtbar mehrere Mädchen in das Separee eingeladen und freigehalten. Er habe keinen alkoholisierten Eindruck gemach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterlassungsanspruch setzt Wiederholungsgefahr voraus. Diese ist jedoch nach einem schon stattgefundenen Eingriff in die Ehre des Klägers zu vermuten (Korn/Neumayer, Persönlichkeitsschutz 73). Die Rechtsverletzung ist Indiz für künftige Rechtsverletzungen (so schon SZ 50/111 ua; Reischauer in Rummel, ABGB2 Rz 23 zu § 1294). Zur Schlüssigkeit des Unterlassungsausspruchs mußte die Klägerin nur die schon stattgefunden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt Schuheinlegesohlen, die sie auch in Österreich vertreibt. Sie ist Inhaberin der internationalen Wortmarke "Dr. Metz - ERINASOLUM", die mit Priorität vom 29. 3. 1993 in Österreich Schutz u. a. für Einlegesohlen genießt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, a) die Beklagte sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Bezeichnungen "Dr. Metz" und "ERINASOLUM", Kombinationen dieser Bezeichnungen, sowie damit verwechsel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht gibt die Aktenlage richtig wieder, soweit es darauf verweist, daß die klagende Partei zur Heranziehung einer Gerichtsbediensteten während deren Arbeitszeit durch den Beklagten vorgebracht hat, daß diese Tätigkeit zu privaten Zwecken für die auf AS 2 namentlich genannten Verbände und Vereine diente. Die Auslegung des Parteienvorbringens ist daher mit dessen Wortlaut vereinbar und demnach für sich all... mehr lesen...
Begründung: Beim Verstorbenen wurden Bankauszüge über Abschöpfungen von seinem bei der Rekurswerberin geführten Girokonto auf daraus nicht ersichtliche und daher unbekannte Konten bzw sonstige Empfangsstellen aufgefunden. Die Vorinstanzen erteilten über Antrag des Verlassenschaftskurators, der Rechtsmittelwerberin den Auftrag, auf den Verstorbenen lautende Konten oder seinem Eigentum eindeutig zuordenbare Wertpapiere und Sparbücher bzw einen von ihm angemieteten Safe gemäß § 38... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge des Minderjährigen auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 12. 1991 abgeschlossenen Schenkungsvertrages über einen PKW Jaguar E 4,2 und des am 21. 7. 1994 abgeschlossenen Kaufvertrages über ein Motorrad KTM Duke 620 ab. Das vom Minderjährigen angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung; es bewertete den Entscheidungsgegenstand mit S 260.000 nicht übersteigend und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs ni... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Aufteilungsantrag nach §§ 81 ff EheG und den Sicherungsantrag nach § 382 Abs 1 Z 8c EO wegen Verfristung des Aufteilungsantrages ab. Die Verfahrenskosten hob es gegeneinander auf. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß hinsichtlich der Abweisung des Haupt- und des Sicherungsbegehrens und änderte die Kostenentscheidung im Sinne einer Kostenersatzverpflichtung der Antragstellerin ab. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die bisher zur Fortführung des Unternehmens des Erblassers bestellte Verlassenschaftskuratorin enthoben und einen neuen Verlassenschaftskurator bestellt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der enthobenen Verlassenschaftskuratorin nicht Folge und wies den Rekurs einer Noterbin zurück. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legt nunmehr den außerordentlichen Revisionsrekurs der enthobenen Verlassensc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des § 78 UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen (MR 1989, 54 - Frau des Skandalrichters mwN; MR 1993, 61 [Walter] = ÖBl 1993, 39 - Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des Paragraph 78, UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Tex... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch "schwache" Zeichen sind durch § 9 UWG grundsätzlich gegen mißbräuchliche Verwendung durch Dritte geschützt (ÖBl 1996, 93 - Miss Fitness Austria mwN); ihre unveränderte, buchstabengetreue Übernahme durch Mitbewerber ist daher unzulässig (MR 1988, 59 = ÖBl 1989, 52 - Carsonics/Carsound mwN). Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf die Aufmerksamkeit, Urteilsfähigkeit und Fachkenntnis der im Einzelfall bet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger geltend gemachte Urheberrechtsverletzung (Verbreitung eines Lichtbildes ohne Zustimmung des Berechtigten bzw. ohne Herstellerbezeichnung) erfolgte in einem Druckwerk, das sich im Titel als "Zeitschrift der Universität" (gemeint: Klagenfurt) bezeichnet und dessen Impressum entgegen § 24 Abs 1 MedG weder Medieninhaber (Verleger) noch Hersteller nennt, als Herausgeber allerdings das "Außeninstitut der Univer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift N*****. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung KURIER. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Dem KURIER vom 16. 12. 1997 war ein Werbeprospekt beigelegt, in dem der "KURIER" unter anderem als "besonderes Angebot für Autofahrer" ein "2-Monats-Schnupper-Abo um nur S 99,-- plus PKW-Jahres-Vignette um nur S 300,--" ankündigte und anbot, wer ein 2-Mon... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin stützt ihren zu sichernden Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen ausdrücklich auf die Bestimmungen des UWG; andere Anspruchsgrundlagen sind demnach nicht mehr näher zu prüfen (SZ 47/11 mwN; ÖBl 1992, 104 - Alfred Hrdlicka; ÖBl 1994, 30 - VÖZ-Rabatt ua). Auch § 7 UWG setzt (ebenso wie die Generalklausel des § 1 UWG) Handeln zu Zwecken des Wettbewerbes voraus, also ein Verhalten, das geeign... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Zum dagegen erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" de... mehr lesen...