Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem Fi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bietet der Beklagte einen vollstreckbaren Vergleich an, mit dem er sich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung verpflichtet, fällt damit regelmäßig die Wiederholungsgefahr weg; das gilt auch dann, wenn er den Vergleich unter dem Druck des Prozesses und nicht auf Grund besserer Einsicht anbietet (SZ 51/87 = ÖBl 1978/127 - Umsatzbonus II uva). Der Beklagten schadet es daher nicht, wenn sie weiterhin daran festhält, durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen einer an 100 bis 200 Adressaten gerichteten Werbeaussendung übermittelte der Beklagte der Klägerin einen Werbetext mittels Telefax, wobei die Klägerin insgesamt drei Mitteilungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erhielt. Vor ihrer Absendung bestand zwischen den Streitteilen kein Geschäftskontakt. Der Geschäftsführer der Klägerin hatte den Beklagten auch nicht um Übersendung von Werbematerial ersucht. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis April 1996 bei der Zweitbeklagten als Provisionsvertreter angestellt; jetzt ist er in derselben Funktion bei einem Konkurrenzunternehmen tätig. Der Erstbeklagte ist bei der Zweitbeklagten angestellt. Er hat (auch) Kunden zu betreuen, die vom Kläger betreut worden waren. Im Oktober 1996 schrieb der Erstbeklagte auf Briefpapier der Zweitbeklagten an Kunden, die den Versicherungsvertrag mit der Zweitbeklagten gekündigt hatten, wie folgt: "Wie Sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger übt das Schlosserhandwerk in L***** und in W***** aus. Eine seiner Haupttätigkeiten ist das Herstellen von Schlüsseln. Die Beklagte betreibt in verschiedenen Standorten "P*****Märkte". Sie verfügt über eine Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Kleinhandel, sowie über eine Gewerbeberechtigung für das Kraftfahrzeugtechnikergewerbe (früher: Kraftfahrzeugmechanikergewerbe). Zum Zeitpunkt der Klagseinbringung verfügte die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches fällt in Wahrheit nicht die Wiederholungsgefahr unwiderruflich für immer weg, sondern entfällt nur die Vermutung dieser Gefahr; bei geänderten Verhältnissen kann die Vermutung wieder aufleben (ÖBl 1990, 32-Vergleichsangebot an Dritte ua). Die Beklagte kann sich daher nicht mit Erfolg darauf berufen, daß sie mit Schreiben vom 12.12.1996 der Klägerin all das an... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4UWG §14 B2
Rechtssatz: Ein Maschinenbauer steht mit einem Bauunternehmen, das bei Erbringung seiner Werkleistungen Maschinen, wie sie vom Maschinenbauer erzeugt und verkauft werden, einsetzt, nicht in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 14 UWG, weil das Anbieten von Geräten, die man selbst handhaben muß, und von Dienstleistungen mit einem solchen Gerät nach der Verkehrsanschauung nicht als branchengleich oder branchenähnli... mehr lesen...
Norm: ApothekenG §36UWG §14 B2
Rechtssatz: Die Entstehungsgeschichte des § 36 ApG zeigt, daß den Anstaltsapotheken nur jene Befugnisse eingeräumt werden sollten, die unter Bedachtnahme auf die Interessen der öffentlichen Apotheken für die Krankenanstalten notwendig erschienen. Daraus folgt aber nicht, daß nur Apotheken oder der Österreichische Apothekerverband einen Verstoß gegen das Apothekengesetz gerichtlich geltend machen können, sondern au... mehr lesen...