Norm: RAO §23RL-BA 1977 §9 Abs3UWG §14 B3
Rechtssatz: Daß eine Rechtsanwaltskammer mit der Klage gegen ein Mitglied dessen wirtschaftliche Interessen nicht fördert, schließt die Klagelegitimation nicht aus. Bei der Förderung der wirtschaftlichen Interessen ist immer auf die Gesamtheit der von der Vereinigung vertretenen Interessen abzustellen. Diese Interessen werden gefördert, wenn gegen Mitglieder vorgegangen wird, die sich an Bestimmungen ni... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 ADSt 1990 §1 IRAO §23UWG §14 B3
Rechtssatz: Die Wirkung eines Unterlassungsurteiles geht über die eines Disziplinarerkenntnisses hinaus; die Disziplinargewalt einer Rechtsanwaltskammer macht ihre Klagelegitimation keineswegs überflüssig. Aufgrund eines Unterlassungstitels kann bei jedem künftigen Verstoß Exekution geführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2276/96a Entsche... mehr lesen...
Norm: WGG §14WGG §16
Rechtssatz: § 14 Abs 1 WGG ist so zu verstehen, daß eine Durchbrechung des in § 16 Abs 1 aF WGG normierten Nutzflächenschlüssels nur in besonderen Fällen der Unbilligkeit in Betracht kommt. Entscheidungstexte 5 Ob 2248/96s Entscheidungstext OGH 08.10.1996 5 Ob 2248/96s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: UWG §14 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 14 UWG A. Unterlassunganspruch 1. Allgemeines 2. Wiederholungsgefahr B. Aktivlegitimation 1. Allgemeines 2. Mitbewerber 3. Interessenverbände 4. Prozess- oder Wettbewerbsvereine C. Passivlegitimation European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102684 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000UWG00014_960000... mehr lesen...
Norm: ApKG §2 Abs1UWG §14 B3
Rechtssatz: Die Österreichische Apothekerkammer ist im Hinblick auf ihren gesetzlichen Wirkungskreis (§ 2 Abs 1 ApothekerkammerG BGBl 1947/152 idgF) nach § 14 UWG zur Erhebung von Klagen nach § 1 UWG befugt. Daraus, dass die Österreichische Apothekerkammer Disziplinargewalt über ihre Mitglieder ausübt, folgt nicht die Unzulässigkeit einer Klageführung gegen diese, da mit den Disziplinarstrafen nicht (unmittelbar) da... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2d6UbG §3 Z1UbG §29 Abs2
Rechtssatz: Ob die Sachverhaltsgrundlage zur Beurteilung des Vorliegens einer psychischen Störung ausreicht oder hiefür ein (weiteres) Sachverständigengutachten hätte eingeholt werden müssen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Entscheidungstexte 4 Ob 2160/96t Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2160/96t ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 D4UWG §14 A1
Rechtssatz: Es ist Sache des Klägers, zu behaupten und zu beweisen (bescheinigen), daß vergleichbare Mitbewerber Preise verlangen, die unter den vom Beklagten angeführten Vergleichspreisen liegen. Die Behauptungslast für die Anspruchsgrundlage trifft in jedem Fall den Kläger. Das gilt auch dann, wenn es um die Behauptung der Unrichtigkeit einer in der Werbung vorgenommenen Klarstellung geht, um welche Art von... mehr lesen...