Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §5 Abs1;AsylG 1991 §7;AufG 1992 §1 Abs3;AufG 1992 §1 Abs4;AufG 1992 §13 Abs1;AufG 1992 §13 Abs2;AufG 1992 §6 Abs2;
Rechtssatz: Schon weil § 13 Abs 1 AufenthaltsG 1992 gemäß § 13 Abs 2 AufenthaltsG 1992 auf die in § 1 Abs 3 und § 1 Abs 4 AufenthaltsG 1992 genannten Fremden keine Anwendung findet, können sie vor oder nach Ablauf der Geltungsdauer ihrer Berechtigun... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §5 Abs1;AsylG 1991 §7;AufG 1992 §1 Abs3;AufG 1992 §1 Abs4;AufG 1992 §13 Abs1;AufG 1992 §13 Abs2;AufG 1992 §6 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996191132.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §5 Abs1;AsylG 1991 §7;AufG 1992 §13 Abs1;AufG 1992 §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/09 95/19/1153 1 Stammrechtssatz Auch nach § 5 Abs 1 AsylG erworbene Berechtigungen zum vorläufigen Aufenthalt haben ab Inkrafttreten des AsylG 1991 in Ansehung ihrer Rechtswirkungen als solche nach § 7 AsylG 1991 zu gelten. Eine auf § 13 Abs 1 Aufenthalts... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Dezember 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz (AufG) gemäß § 66 Abs. 4 AVG iVm § 1 Abs. 3 Z. 6 AufG abgewiesen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: des angefochtenen Bescheides im wesentlichen aus, dem Beschwerdeführer - einem pakistanischen Staatsangehörigen, der nach dem Akteninhalt am 12. Oktober 1991 in das Bundesgebiet... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §5 Abs1;AsylG 1991 §7;AufG 1992 §1 Abs3 Z6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995210224.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um eine Familie mit rumänischer Staatsangehörigkeit. Der Erstbeschwerdeführer war mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 12. Juni 1989, die Zweitbeschwerdeführerin mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 25. September 1989 und die Drittbeschwerdeführerin mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 8. August 1990 als Flüchtling im Sinne des ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Bulgariens, war mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. November 1986, ihre mj. Kinder mit Bescheiden der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 28. Oktober 1987 und vom 11. Februar 1992 als Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes (1968) anerkannt worden. Mit Bescheid vom 19. April 1994 stellte das Bundesasylamt gemäß § 5 Abs. 1 Z. 3 Asylgesetz 1991 fest, daß "hinsichtlich ihrer Person" (gemeint auf Grund d... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;FlKonv Art1 AbschnA Z2;FlKonv Art1 AbschnC Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0047
95/01/0050 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/27 95/01/0396 1 Stammrechtssatz Der bloße Wegfall des subjektiven Furchtempfindens erfüllt nicht die Voraussetzung des Ar... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §20;AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;FlKonv Art1 AbschnC Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0047
95/01/0050 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/19 95/01/0051 1 Stammrechtssatz Angesichts qualifizierter Bestreitung durch den Asylwerber (mittels Anfrage bei der österreichisc... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995010139.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Rumäniens, war mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 24. Jänner 1991 als Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes (1968) anerkannt worden. Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. Mai 1996 wurde jedoch in Erledigung der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 20. Juni 1991 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 3 A... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996011022.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 23. November 1994 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Diesen Antrag wies die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten mit Bescheid vom 13. Juni 1995 gemäß § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) iVm § 10 Abs. 1 Z. 2 des Fremdengesetzes (FrG) ab, weil der Beschwerdeführer keine legale Beschäftigung in Österreich ausübe und über keine ausreichenden Mittel zur Bestreitung seines Unterhaltes verfüge. Dagegen erhob der Besc... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §5 Abs1;AsylG 1991 §7;AufG 1992 §13 Abs1;AufG 1992 §13 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/09 95/19/1153 1 Stammrechtssatz Auch nach § 5 Abs 1 AsylG erworbene Berechtigungen zum vorläufigen Aufenthalt haben ab Inkrafttreten des AsylG 1991 in Ansehung ihrer Rechtswirkungen als solche nach § 7 AsylG 1991 zu gelten. Eine auf § 13 Abs 1 Aufenthalts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der "ehemaligen UdSSR" und reiste am 17. September 1991 in das Bundesgebiet ein. Am darauffolgenden Tag beantragte er die Gewährung von Asyl. Anläßlich seiner am 20. September 1991 vor der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich erfolgten niederschriftlichen Befragung gab er zu seinen Fluchtgründen an, er sei Angehöriger der armenischen Volksgruppe und habe zuletzt in Eriwan gelebt. Sein Onkel sei aus politischen Gründen mehr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Rumäniens, war mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 22. Jänner 1991 als Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes (1968) anerkannt worden. Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Februar 1995 wurde jedoch in Erledigung der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 16. November 1994 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 3 Asylgesetz 1991 festgestellt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein Staatsangehöriger der "Jugosl. Föderation" - wurde mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 16. Juli 1985 als Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes (1968) anerkannt. Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 26. April 1995 wurde jedoch in Erledigung der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 28. Oktober 1993 gemäß § 5 Abs. 1 Z. 3 Asylgesetz 1991... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch die Rückkehr in den "Verfolgerstaat" erfüllt den Tatbestand der "Unterschutzstellung" iSd Art 1 Abschn C Z 1 FlKonv (Hinweis: E 13.11.1996, 96/01/0912). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;FlKonv Art1 AbschnC Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/19 95/01/0051 2 Stammrechtssatz Auch die Rückkehr in den "Verfolgerstaat" erfüllt den Tatbestand der "Unterschutzstellung" iSd Art 1 Abschn C Z 1 FlKonv (Hinweis: E 13.11.1996, 96/01/0912). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §20;AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;FlKonv Art1 AbschnC Z5;
Rechtssatz: Angesichts qualifizierter Bestreitung durch den Asylwerber (mittels Anfrage bei der österreichischen Botschaft in Rumänien sowie Berichten von "Amnesty international") kann sich die Behörde ohne Durchführung von Ermittlungen über die tatsächliche Situation im Heimatland des Flüchtling... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;FlKonv Art1 AbschnC Z1;
Rechtssatz: Die Ausstellung eines Führerscheines stellt keine Schutzgewährung durch den Heimatstaat dar; sie dient dazu, die Berechtigung (auch anderer als eigener Staatsbürger) zum Lenken eines Kfz zu dokumentieren. Der ausstellende Staat übernimmt insbesondere keine Verpflichtungen gegenüber den vom Inhaber d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;AVG §66 Abs4;FlKonv Art1 AbschnC Z1;FlKonv Art1 AbschnC Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/31 94/01/0795 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde überschreitet ihre Befugnis zur Entscheidung "in der Sache" nicht, wenn sie gem § 5 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 nicht nur, wie die Erstbehörde, auf den Eint... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §5 Abs1 Z3 impl;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Bestreitet der Asylwerber die ihm vorgehaltene Tatsache der Änderung der politischen Verhältnisse in seinem Heimatland zwar nicht grundsätzlich, behauptet er aber nur, daß die politischen Verhältnisse nach wie vor derart "unstabil" seien, daß er "neuerlich" mit Verfol... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 5. September 1989 (betreffend den Zweitbeschwerdeführer) bzw. vom 27. September 1990 (betreffend die Erstbeschwerdeführerin) wurden die Beschwerdeführer, rumänische Staatsangehörige, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, anerkannt. Mit Schreiben des Bundesasylamtes vom 17. August 1992 wurde den Beschwerdeführern mitgeteilt, daß ein Verfahren zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft eingeleite... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;FlKonv Art1 AbschnA Z2;FlKonv Art1 AbschnA Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/01/0450 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/27 95/01/0396 1 Stammrechtssatz Der bloße Wegfall des subjektiven Furchtempfindens erfüllt nicht die Voraussetzung des Art 1 Abschn ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. April 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 6 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Der Beschwerdeführer bekämpft diesen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Beschwerde erwogen: Die belangte Behörde hat de... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §5 Abs1;AsylG 1991 §7 Abs1;AufG 1992 §1 Abs1;AufG 1992 §1 Abs3 Z6;AufG 1992 §13 Abs1;AufG 1992 §6 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995191403.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Rumäniens, war mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 12. Juli 1989 als Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes (1968) anerkannt worden. Mit Bescheid vom 11. November 1992 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich gemäß § 3 Asylgesetz (1968) fest, daß der Beschwerdeführer nicht mehr Flüchtling sei, da hinsichtlich seiner Person der im Artikel 1 Abschnitt C Ziffer 5 der Genfer Flüchtl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §3;AsylG 1991 §5 Abs1 Z3 impl;AVG §37;FlKonv Art1 AbschnC Z5;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Bloß aus dem Umstand, daß das seinerzeitige totalitäre System in Rumänien nicht mehr existiere, kann nicht der Schluß gezogen werden, daß eine weitere Asylgewährung für den Flüchtling nicht mehr erforderli... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §3;AsylG 1991 §25 Abs1;AsylG 1991 §5 Abs1 Z3 impl;
Rechtssatz: Ein im Zeitpunkt des Inkrafttretens des AsylG 1991 bereits bei der Erstbehörde anhängiges Verfahren zur Feststellung, daß der Fremde nicht mehr Flüchtling ist, ist gemäß § 25 Abs 1 AsylG 1991 nach dem AsylG (1968) zu Ende zu führen, auch wenn die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zur Fest... mehr lesen...