RS Vwgh 1997/3/19 95/01/0458

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Veröffentlicht am 19.03.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §5 Abs1 Z3 impl;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Bestreitet der Asylwerber die ihm vorgehaltene Tatsache der Änderung der politischen Verhältnisse in seinem Heimatland zwar nicht grundsätzlich, behauptet er aber nur, daß die politischen Verhältnisse nach wie vor derart "unstabil" seien, daß er "neuerlich" mit Verfolgungshandlungen zu rechnen hätte, kommt einem allfälligen Verfahrensmangel durch Verletzung des Parteiengehörs in diesem Punkt keine Relevanz zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010458.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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