Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Bestreitet der Asylwerber die ihm vorgehaltene Tatsache der Änderung der politischen Verhältnisse in seinem Heimatland zwar nicht grundsätzlich, behauptet er aber nur, daß die politischen Verhältnisse nach wie vor derart "unstabil" seien, daß er "neuerlich" mit Verfolgungshandlungen zu rechnen hätte, kommt einem allfälligen Verfahrensmangel durch Verletzung des Parteiengehörs in diesem Punkt keine Relevanz zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010458.X01Im RIS seit
20.11.2000