Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §161; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Übernehmers eines Geschäftsanteiles an einer Personengesellschaft, d... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 11. September 1989, Zl. 88/15/0155, verwiesen. In den Entscheidungsgründen jenes Erkenntnisses führte der Gerichtshof (zusammengefaßt) aus, daß die (gemäß § 2 Satz 2 StruktVG von der Grunderwerbsteuer befreite) Abtretung aller in ihrer Hand vereinigten Geschäftsanteile an der M.-GmbH, zu deren Vermögen auch Liegenschaften, Bauwerke und Baurechte gehören, durch die Ö-Aktiengesellschaft an die Beschwerdeführerin der ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/3, 226;
Rechtssatz: Für die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 15 Abs 3 GebG genügt es, daß das Rechtsgeschäft grundsätzlich den dort genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Das bedeutet, daß auch solche Rechtsgeschäfte gebührenfrei sind, die nach den oben genannten Abgabe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/3, 226;
Rechtssatz: Der Zweck des § 15 Abs 3 GebG, nämlich zu vermeiden, daß ein Rechtsgeschäft, das nach einem der hier erschöpfend angeführten Abgabengesetze steuerbar ist, nicht überdies noch mit einer Rechtsgebühr belegt wird, er... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/3, 226; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0155 E 11. September 1989 RS 5 Stammrechtssatz Für Rechtsgeschäfte, die teils unter das GrEStG, teils unter das GebG fallen, enthält das GebG keine besondere Regelung. Nach Sinn und Geis... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/3, 226;
Rechtssatz: Zweck des § 15 Abs 3 GebG ist es, zu vermeiden, daß ein Rechtsgeschäft, das nach einem der hier erschöpfend angeführten Abgabengesetze steuerbar ist, überdies noch mit einer Rechtsgebühr belegt wird. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/3, 226;
Rechtssatz: Im Falle eines Rechtsgeschäftes, das teils unter das Grunderwerbsteuergesetz, teils unter das Gebührengesetz fällt, von der Grunderwerbsteuer aber befreit ist, unterliegt - wie aus dem Regelungszweck des § 15 Abs 3 GebG zu folgern ist - das die Bemessungsgrundlag... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist folgender Sachverhalt unstrittig: Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft m.b.H., deren Gesellschafter, die N-AG und die X-Beteiligungs AG, am 21. März 1988 eine Erhöhung des Stammkapitals von S 500.000,-- um S 119,500.000,-- auf S 120 Mio beschlossen, wobei die N-AG eine erhöhte Stammeinlage von S 111,613.000,-- und die X-Beteiligungs AG eine erhöhte Stammeinlage von S 7,887.000,-- übernahmen. Zur Erfüllung di... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GmbHG §52;KVG 1934 §2 Z3 lita; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1991/10, 721; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/29 87/15/0082 3
(hier Abtretung gegen Gewährung neuer GmbH-Anteile) S... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken53 Wirtschaftsförderung
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GmbHG §52;StruktVG 1969 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/29 87/15/0082 4 Stammrechtssatz Der Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 3 GebG steht nicht entgegen, daß das gegenständliche Rechtsgeschäft gem § 2 StruktVG von den Kapitalverkehrsteuern befreit ist. Für d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übernahm kaufweise von verschiedenen physischen Personen deren stille Beteiligungen an einer Gesellschaft m.b.H., wobei die entscheidungsrelevanten Vertragstexte auszugsweise lauteten: "Der Anleger ist auf Grund des Gesellschaftsvertrages am Handelsgewerbe der Geschäftsherrn-GmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt. Der Anleger verkauft und übergibt diese Beteiligung mit allen Rechten und Pflichten, wie sie sich aus dem erwähnten Gesellschaftsvertrag, de... mehr lesen...
Der am 23. November 1980 verstorbene Franz S. hatte seine Ehegattin - die Mutter des Beschwerdeführers - in einem Testament als Alleinerbin eingesetzt. Ein Gerichtsbeschluß vom 30. März 1981 hält fest, daß der Beschwerdeführer - der Adoptivsohn des Franz S. - sein gesetzliches Pflichtteilsrecht in Anspruch nehme und die Berichtigung des Pflichtteils mit der Witwe außergerichtlich regeln werde. Am 30. März 1981 wurde der Nachlaß des Franz S. seiner Witwe auf Grund des Testamentes zur G... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;GebG 1957 §15 Abs3;
Rechtssatz: Der Tatbestand eines Erwerbes auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches gemäß § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG wird auf dem Boden der Erwägungen des Verstärkten Senates des VwGH vom 12.12.1985, 83/16/0178, VwSlg 6058 F/1985, auch dann verwirklicht, wenn zur Erfüllung des geltend ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;
Rechtssatz: Erkennbarer Sinn des § 15 Abs 3 GebG ist es in bezug auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges (Hinweis E 25.4.1968, 1079, 1080/67; E 12.12.1968, 60/68, E 18.11.1971, 1209/79; E 11.9.1989, 88/15/0155; E 29.1.1990, 87/15/0082) mit dieser Steuer und einer Rechtsgebühr zu vermei... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP21 Abs1;KVG 1934 §2 Z1;KVG 1934 §6 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2039/71 E 4. Mai 1972 RS 1 Stammrechtssatz Wird die stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von stillen Gesellschafte... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;KVG 1934 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Neugründung einer stillen Gesellschaft in der Variante, daß sich ein stiller Gesellschaft an einer GmbH beteiligt, ist, weil darin ein Fall der
Begründung: einer Forderung im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 KVG zu erb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §2 Abs1 Z1;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Da der Rechtsvorgang der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Personenhandelsgesellschaft in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches nach dem Erkenntnis des Verstärkten Senates des VwGH vom 12.12.1985, 83/16/0178, VwSlg 6058 F/1985, einen der Erb... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: In den der BESCHWERDE 1. zugrundeliegenden Fällen zeigte die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. - die einzige Konzessionärin gemäß § 20b Abs. 1 und 2 des GlücksspielG, BGBl. Nr. 169/1962, in der hier maßgebenden Fassung des Bundesgesetzes vom 16. Mai 1986, BGBl. Nr. 292, - mit dem Ersuchen um Zustellung der Steuerbescheide und der Bemerkung, über die Übernahme der Schenkungssteuer bestünden keinerlei vertr... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0089 E 28. Juni 1984 VwSlg 5914 F/1984 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Rechtsgeschäft nach... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §3 Abs1;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte idente Rechtsvorgänge bzw Rechtsgeschäfte,... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/01/29 87/15/0082 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/16/0215 Besprechung in:FJ 1995/9, Gebühren- und Verkehrssteuern-Rundschau 21-24; ÖStZ 1992, 158;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 15 Abs 3 GebG kann nur einen die Rechtsgeschäftsgebühr betreffenden Bescheid mit Rechtswidrigkeit belast... mehr lesen...
Die S-AG (nunmehr: X-GmbH), im folgenden kurz S-AG (alt), hat mit der X-AG (nunmehr: S-AG), im folgenden kurz S-AG (neu) oder Beschwerdeführerin, am 4. September 1985 einen Sacheinlagevertrag in Form eines Notariatsaktes geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages war, "in Erfüllung der bei der S-AG (neu) noch zu fassenden Hauptversammlungsbeschlüsse", die Einbringung eines Großteiles der Betriebe S-AG (alt) gegen die Gewährung von neuen Aktien der S-AG (neu). Gemäß den Punkten 1., 2. un... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken53 Wirtschaftsförderung
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;StruktVG 1969 §2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 123; AnwBl 8/1990, S 439;
Rechtssatz: Der Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 3 GebG steht nicht entgegen, daß das gegenständliche Rechtsgeschäft gem § 2 StruktVG von den Kapitalverkehrsteuern befreit ist. Für die Anwendung des § ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;KVG 1934 §2 Z3 lita; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 123;
Rechtssatz: Werden von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Anteile an mehreren GmbH gegen Gewährung neuer Aktien abgetreten, so un... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 123; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0155 E 11. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine - durch § 15 Abs 3 GebG zu vermeidende - Doppelbesteuerung setzt grundsätzlich die Identität des Rechtsvorganges voraus (Hinweis auf E vom 18.11.1971, 1209/70). ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken98/01 Wohnbauförderung
Norm: BundessonderwohnbauG 1982 §8 Abs1;BundessonderwohnbauG 1983 §8 Abs1;GebG 1957 §14 TP11;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §6 Abs2;WFG 1968 §35 Abs1;WFG 1984 §53 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 448;
Rechtssatz: Ein mit einer gemeinnützigen Bauvereinigung hinsichtlich einer in einer von... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 260;
Rechtssatz: Eine - durch § 15 Abs 3 GebG zu vermeidende - Doppelbesteuerung setzt grundsätzlich die Identität des Rechtsvorganges voraus (Hinweis auf E vom 18.11.1971, 1209/70). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150155.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 260; AnwBl 1989/12, S 740;
Rechtssatz: Für Rechtsgeschäfte, die teils unter das GrEStG, teils unter das GebG fallen, enthält das GebG keine besondere Regelung. Nach Sinn und Geist des Gesetzes (§ 15 Abs 3 GebG) kann aber nur der Tei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken53 Wirtschaftsförderung
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1;StruktVG 1969 §2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 260;
Rechtssatz: Rechtsgeschäfte, die grundsätzlich unter das GrEStG fallen, sind gemäß § 15 Abs 3 GebG auch dann gebührenfrei, wenn sie durch besondere Vorschrift (hier: StruktVG) von der GrE... mehr lesen...