Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 GebG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-61 von 61

RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0155

Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 260;
Rechtssatz: Zweck des § 15 Abs 3 GebG ist es, zu vermeiden, dass ein Rechtsgeschäft, das nach einem der hier erschöpfend genannten Abgabengesetze steuerbar ist, nicht überdies noch mit einer Rechtsgebühr belegt wird. Dieser Zwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1989

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