RS Vwgh 1991/1/14 90/15/0125

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Veröffentlicht am 14.01.1991
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §15 Abs3;
KVG 1934 §6 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die Neugründung einer stillen Gesellschaft in der Variante, daß sich ein stiller Gesellschaft an einer GmbH beteiligt, ist, weil darin ein Fall der Begründung einer Forderung im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 KVG zu erblicken ist, gemäß § 15 Abs 3 GebG nicht gebührenpflichtig (Hinweis E 28.6.1984, 83/15/0089, VwSlg 5914 F/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150125.X04

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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