Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
GebG 1957 §15 Abs3;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1991/10, 721;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/29 87/15/0082 3 (hier Abtretung gegen Gewährung neuer GmbH-Anteile)Stammrechtssatz
Werden von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Anteile an mehreren GmbH gegen Gewährung neuer Aktien abgetreten, so unterliegt dieser Rechtsvorgang sowohl dem GebG nach § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG als auch dem KVG nach § 2. Dieser Rechtsvorgang ist daher gem § 15 Abs 3 GebG gebührenbefreit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150163.X01Im RIS seit
29.01.2002