Der Beschwerdeführer, seine Mutter Christa H. und seine Schwester Petra H. sind gesetzliche Erben nach dem am 14. November 1989 ohne Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Josef H. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis vom 11. Jänner 1990 (richtig: 1991) wurden unter den Aktiva der Verlassenschaft unter anderem Grundstücksanteile, ein Kommanditanteil an der H. GmbH & Co KG, ein Geschäftsanteil an der H GmbH und diverse Kapitalforderungen, darunter verschiedene Sparguthaben a... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;
Rechtssatz: GRS wie 87/15/0082 E 29. Jänner 1990 VwSlg 6476 F/1990 RS 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002160203.X01 Im RIS seit 28.04.2003 Zuletzt aktualisiert am 16.09.2009 mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;KVG 1934 §18;KVG 1934 §19;
Rechtssatz: Anschaffungsgeschäfte im Sinne der §§ 18 und 19 KVG werden von der Sonderregelung des § 15 Abs 3 GebG nicht berührt, weil die Börsenumsatzsteuer als Kapitalverkehrsteuer III. in der Aufzählung der Verkehrst... mehr lesen...
Am 7. Jänner 1991 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien ein Schriftstück mit folgendem (anonymisierten) Inhalt vorgelegt: "GLEICHSCHRIFT KAUFMÄNNISCHER VERPFLICHTUNGSSCHEIN (gemäß § 363 HGB und § 12 (7) KWG idF Nov. 1986-Erg. Kapital) der G- Bank Aktiengesellschaft über S 6.500.000,-- (in Worten: Schilling sechs Millionen fünfhunderttausend) Die G- Bank AG, 1060 W, T-Gasse, schuldet der A- Bank S 6.500.000,-- (in Worten Schilling sechs Millionen fü... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;HGB §363 Abs1;KVG 1934 §12 Abs1;
Rechtssatz: Beim kaufmännischen Verpflichtungsschein handelt es sich um ein Wertpapier. Bei Begebung eines Wertpapiers liegt regelmäßig ein kausales Geschäft zu Grunde. So ist der Bezogene eines... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken37/02 Kreditwesen
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;KVG 1934 §12 Abs1;KWG 1979 §12 Abs7;
Rechtssatz: Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 12 Abs 7 KWG können über eingezahltes Ergänzungskapital Wertpapiere ausgegeben werden. Von welcher Art diese Wertpapiere sein müssen, ergibt... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;HGB §363 Abs1;KVG 1934 §12 Abs1;KVG 1934 §19 Abs1 Z1;KVG 1934 §19 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der von der belBeh in Anlehnung an Dorazil, Kapitalverkehrsteuergesetz2, § 12, Pkt II.1.1, vertretene Standpunkt, mit Schuldverschreibungen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (damals unter ihrem Namen X-GmbH) schloß am 13. September 1989 mit der W. einen Sacheinlagevertrag. Vertragsgegenstand ist die Einbringung der der W. gehörigen 75 %igen Beteiligung an der S. GmbH, die einer Stammeinlage von S 12,375.000,-- entspricht, in die Beschwerdeführerin zum 31. Dezember 1988. Als Gegenleistung erhält W. einen Geschäftsanteil von S 33,750.000,-- der Beschwerdeführerin, der im Zuge einer Kapitalerhöhung zu übernehmen ist. Weiters schloß die... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1990/01/29 87/15/0082 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993160188.X03 Im RIS seit 26.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 16.09.2009 mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken53 Wirtschaftsförderung
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;StruktVG 1969 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/29 87/15/0082 4 Stammrechtssatz Der Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 3 GebG steht nicht entgegen, daß das gegenständliche Rechtsgeschäft gem § 2 StruktVG von den Kapitalverkehrsteuern befreit ist. Für die Anwendung des § 15 Abs 3 ... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß die E. GmbH, Alleingesellschafterin der beschwerdeführenden GmbH, dieser ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von S 119,000.000,-- gewährt hatte. Der Prüfer vertrat den Standpunkt, daß die unentgeltliche Nutzung dieses Kapitals eine gemäß § 2 Z. 3 lit. b KVG gesellschaftsteuerpflichtige Leistung sei. Die Höhe dieser Leistung ermittelte er für den Zeitraum vom 23. Dezember 1988 bis zum 30. September 1990 mit 6,5 % des ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP8 Abs1;KVG 1934 §2 Z3 litb;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist die Anwendung unterschiedlicher Steuergesetze auf denselben Sachverhalt nicht ausgeschlossen (Hinweis E 3.6.1993, 92/16/0010, 0036). Tatsächlich unterliegt der Gebühr nach... mehr lesen...
Laut vorgelegter Abschrift aus dem Handelsregister des Handelsgerichtes Wien waren Gesellschafter der zu HRA Nr. 12218 protokollierten Firma "L.H." bis 30. Juli 1987 die "Wiener Theaterkunst-Werkstätte L.H. Gesellschaft mbH" und Kommerzialrat L.H. Am 30. Juli 1987 wurde protokolliert, daß der Beschwerdeführer als Kommanditist mit einer Vermögenseinlage von S 100.000,-- eingetreten und die Gesellschaft daher eine Kommanditgesellschaft ist; am selben Tag wurde protokolliert, daß der per... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Schenkung iSd § 938 ABGB liegt nur vor, wenn jemand eine Sache einem anderen unentgeltlich überläßt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §138;HGB §145;HGB §168;HGB §169;
Rechtssatz: Der Behörde kann darin nicht ohne weiteres gefolgt werden, daß sie die Übernahme eines negativen Kapitalkontos durch den ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Die Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nicht auf Grund der ste... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht23/01 Konkursordnung32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;HGB §120;HGB §167;KO §83;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Gegenleistung des Abgabepflichtigen stellt sich die Frage, ob es sich bei dem im Schenkungsv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §938;BewG 1955 §10;BewG 1955 §19;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ist darüber zu belehren, daß es bei der Feststellung des Wertes der Z... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäftes hängt davon ab, ob es sich dabei um eine Schenkung iSd bürgerlichen Rechts (§ 3 Abs 1 Z 1 ErbStG) bzw eine andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten ... mehr lesen...
Mit dem notariell bekräftigten "Gesellschafterbeschluß gemäß § 34 GmbHG und Abtretungsvertrag" vom 18. Mai 1990 traten die darin näher bezeichneten abtretenden Gesellschafter ihre Geschäftsanteile und Kommanditbeteiligungen an der Z-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., der Z-Wärmeerzeugung, Gesellschaft m.b.H. & Co KG und der Z-KG Rahmen- und Leistenfabrik um den Abtretungspreis von insgesamt S 1,000.000,-- an den die Vertragsannahme erklärenden Beschwerdeführer ab. Mit dem nach §... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 7. September 1988 trat der Kommanditist der im Abtretungsvertrag näher bezeichneten KG D mit Wirkung vom Beginn des 31. Oktober 1988 seinen Gesellschaftsanteil zuzüglich dazugehörigem Saldo auf dem Verrechnungskonto dem Beschwerdeführer, einem weiteren Kommanditisten dieser KG, um den Abtretungspreis von S 90.000,-- ab. Mit einem weiteren Notariatsakt vom 7. September 1988 wurde ein Treuhandvertrag errichtet, in dem die Vertragsparteien (abtretender Kommanditist a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG;GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0270 E 31. Mai 1995
Rechtssatz: Erkennbarer Sinn der Regelung des § 15 Abs 3 GebG ist in bezug auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges mit dieser Steuer und der Rechtsgebühr zu vermeiden; diese ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0270 E 31. Mai 1995
Rechtssatz: Wenn es sich um ein "entgeltfremdes" Rechtsgeschäft handelt, läßt sich aus der Bestimmung des § 15 Abs 3 GebG nichts gewinnen, weil die Schenkung und freigebige Zuwendung jedenfalls die Bereicherungsabsicht zur Voraussetzung haben (Hinw... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GrEStG 1987 §1 Abs3 Z1;HGB §161;
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurden dem Abgabepflichtigen sowohl die Kommanditanteile der KG als auch die Geschäftsanteile der GmbH (Komplementär-GmbH) der in Rede stehenden GmbH & Co KG überlassen bzw abgetreten (Entstehen einer Einmann-GmbH & Co KG). D... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob betreffend den Erwerb des einzigen Geschäftsanteiles an einer Gesellschaft m.b.H., zu deren Vermögen inländische Grundstücke gehören, die Gebühr gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 Z. 2 GebG von dem um den Einheitswert der Grundstücke verminderten Abtretungspreis zu entrichten ist oder von dem um den Verkehrswert der Grundstücke reduzierten Entgelt. Während die Beschwerdeführerin in ihrer Berufung gege... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z3;GrEStG 1987 §6 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/10, S 833-834 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/16 90/15/0080 5 Stammrechtssatz Im Falle eines Rechtsgeschäftes, das teils unter das Grunderwerbsteuergesetz, teils unter das Gebüh... mehr lesen...
Mit einem Kaufvertrag vom 21. Jänner 1992 erwarben der Beschwerdeführer und Monika F. ein Einfamilienhaus in der Katastralgemeinde H. je zur Hälfte. Die Gegenleistung betrug für jeden Hälfteanteil S 1,490.000,--. In Punkt XII der Kaufvertragsurkunde schlossen die beiden Erwerber folgende Vereinbarung ab: "Käufer Roland G., geboren am 5.8.1928, und Monika F., geboren am 17.8.1951, kommen hinsichtlich der künftig in gemeinschaftlichem je Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft, wi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/12 S 1009; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/14 90/15/0084 5 Stammrechtssatz Eine gemischte Schenkung kann nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß nach dem Parteiwil... mehr lesen...
Mit der am 30. Dezember 1985 urkundlich abgeschlossenen, als Schenkungsvertrag bezeichneten Vereinbarung übertrug der Beschwerdeführer seinem Sohn den ihm als Kommanditist zustehenden Geschäftsanteil an der K-KG. Nach Punkt 4. der Vereinbarung behielt sich der im Jahr 1913 geborene Übergeber das volle und uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an der abgetretenen Beteiligung (Kommanditeinlage) an der K-KG für sich und nach seinem Tode für seine im Jahr 1919 geborene Ehegattin vor. Das Fruc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §938;ErbStG §3 Abs1 Z2;GebG 1957 §15 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 1992/4, 313;
Rechtssatz: Eine gemischte Schenkung kann nur dann angenommen werden, wenn feststeht, daß nach dem Parteiwillen ein Teil der Leistung unentg... mehr lesen...